Der Esslinger Gemeinderat hat eine vom 1. August 2023 bis 31. Juli 2028 gültige Satzung beschlossen, die das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum in Esslingen am Neckar regelt.
Spätestens bis zum 31. Dezember 2023 müssen Vermieter*innen alle ihre Kurzzeitunterkünfte registrieren.
Darüber hinaus stellt das Vermieten ganzer Unterkünfte für mehr als 10 Wochen pro Jahr eine Zweckentfremdung dar, die genehmigt werden muss. Für Privatzimmer mit einem Gesamtflächenanteil bis 50 % trifft dies nicht zu.
https://hsc-bw.jimdofree.com/zweckentfremdung/baden-w%C3%BCrttemberg/esslingen/
Keine Gewähr für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben: Alle vom Homesharing Club Baden-Württemberg bereitgestellten Informationen sind unverbindlich und stellen keine Rechtsberatung dar. Wir bitten, sich eigenverantwortlich über die gültigen Regelungen zu informieren.
[Unless stated otherwise, my comments are based on my personal Airbnb hosting and travelling experiences.]