Hi,Ich habe aufgrund des weiter entfernten Arbeitsorts eine ...
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Hi,Ich habe aufgrund des weiter entfernten Arbeitsorts eine kleine Wohnung gekauft und nutze diese in Zukunft 3 Tage die Woch...
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Hallo liebe Community,
wir wollen evtl. einen Bauwagen vermieten und waren da seeeehr blauäugig. Gibt es irgendwo einen Fahrplan, was man bei der Gewerbeanmeldung berücksichtigen muss, ob man irgendwelche Aus-/Weiterbildungen o.ä. benötigt etc? Wir sind beide nicht aus der Gastronomie. Ich arbeite seit 4 Jahren als Minijob in einer Frühstückspension und kümmere mich um die Zimmer, wenn Gästewechsel ist, aber das wars leider schon an Erfahrung. Vielen Dank!
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Meines Wissens musst du wie gesagt nur ein Gewerbe anmelden, wenn du neben der „Vermietung“ noch weitere Dienstleistungen erbringst. Du vermietest aber eine ganz „normale“ Ferienwohnung, ohne Rezeption, ohne Frühstück, ohne Zwischenleistung, also nichts Hotelähnliches.
Airbnb sagt was zum Gewerbe: https://www.airbnb.de/help/article/1321
Und Haufe auch: https://www.haufe.de/steuern/kanzlei-co/steuerliche-aspekte-der-kurzfristigen-untervermietung_170_20...
Tricky ist, dass der Gewerbebegriff in unterschiedlichen Zusammenhängen angewandt wird:
[keine Rechtsberatung, nur Erfahrungsaustausch]
Ich hab jetzt schon mehrere Bauwägen o.ä. auf Airbnb gesehen, denn für ungewöhnliche Unterkünfte ist die Plattform ja prädestiniert.
Tiny Houses haben es bei uns jedoch echt schwer. Was man so liest, ist es leider nicht einfach eine „Baugenehmigung“ zu bekommen. Denn das ist es oft, was die Gemeinden verlangen.
Wo kommt bei euch denn eine Gewerblichkeit ins Spiel, @Sarah4873 ? Solange keine Dienstleistungen angeboten werden, läuft – zumindest was das Finanzamt anbelangt – die Vermietung unter privater Vermögensverwaltung. Möchte die Gemeinde das?
Genau, es ist kein festes Haus wofür man eine Baugenehmigung braucht sondern auf einem Anhänger gebaut, also mobil. Ich meinte jetzt eher was man bei der Gewerbeanmeldung beachten muss, denn wir haben erfahren, dass man ein
Beherbergungsgewerbe (weiß nicht genau wie es heißt) benötigt und die Gäste anmelden muss usw. Woher habt ihr denn euer Know-how?
Meines Wissens musst du wie gesagt nur ein Gewerbe anmelden, wenn du neben der „Vermietung“ noch weitere Dienstleistungen erbringst. Du vermietest aber eine ganz „normale“ Ferienwohnung, ohne Rezeption, ohne Frühstück, ohne Zwischenleistung, also nichts Hotelähnliches.
Airbnb sagt was zum Gewerbe: https://www.airbnb.de/help/article/1321
Und Haufe auch: https://www.haufe.de/steuern/kanzlei-co/steuerliche-aspekte-der-kurzfristigen-untervermietung_170_20...
Tricky ist, dass der Gewerbebegriff in unterschiedlichen Zusammenhängen angewandt wird:
[keine Rechtsberatung, nur Erfahrungsaustausch]
Hi, gib mal oben in die Suchleiste das Keyword „Tipps u Tutorials“ ein, Du findest so viel für den Anfang, dass Du über Wochen mit Lesestoff versorgt bist. Ich habe jetzt nicht geprüft, ob alles noch aktuell ist, aber das meiste sicherlich. Wenn Du das alles durch hast, weißt Du, woher wir alle hier unser know-how her haben. Einige Screenshots mögen nicht mehr stimmen, da die Software ständig geändert wird. Preise sind natürlich auch nicht mehr aktuell, da hat sich viel getan, vor allem seit der Energiekrise.
Tipps & Tutorials - Airbnb Community
Bundesmeldegesetz (BMG), Meldeschein und Wohnungsg... - Airbnb Community
Herzlichen Dank für die Tipps 🙂 LG
@Sarah4873
Aus reiner Neugier: Habt ihr den Bauwagen schon umgebaut (oder ist er es bereits?), oder steckt das noch alles in der Frühplanung?
So oder so, viel Glück bei der Umsetzung und dass mit möglichst nicht allzu hohen Behördenhürden! 🍀
wir bekommen den Bauwagen Ende des Monats und er ist schon ausgebaut, wir wollen ihn aber noch aufpeppeln und Einrichtung fehlt auch noch zum Teil. Vielen Dank für die guten Wünsche, auch für dich alles Gute 🙂