zusätzlichen Kontakt zur Bearbeitung der buchungen

Beantwortet!
Kerstin370
Level 2
Germany

zusätzlichen Kontakt zur Bearbeitung der buchungen

Wo kann ich einer weiteren Person den Zugang auf die Buchungen gewähren, da ich selber keine Zeit mehr dafür habe.

 

Beste Antwort
Michael3255
Top Contributor
Berlin, Germany

Bevor die Co-Host Dienstleistung von Airbnb als Zusatzleistung eingeführt wurde konnte man einfach den gewünschten Kontakt (Airbnb Account erstellt vorausgesetzt) als Co-Host einladen also festlegen. Also wo ich das noch gemacht habe für Mitarbeiter oder mich da ging das eigentlich selbsterklärend, einfach durchklicken. Aber schau halt mal nach und klick sonst auf einen sicher klar sichtbaren Hilfe-Link beim Prozess der Einrichtung. Teile gerne hier den aktuellen Weg nochmal. Es ändert sich ja immer mal was das andere dann nicht mehr auf dem schirm haben. So können wir uns alle aktuell halten. Bei 90% aller Anliegen reicht auch schon Google 😉 

Beste Antwort im Originalbeitrag ansehen

10 Antworten 10
Juliane
Community Manager
Community Manager

@Kerstin370 

 

Geht es da um eine Frage aus Sicht des Gasts?

 

Hast du etwas gebucht, aber jemand anderes soll die Reise für dich antreten, oder geht es da nur um die Kommunikation mit dem Gastgeber? 🤔

-----

 

Bitte beachtet die Richtlinien der Community

Vielen Dank, es hat sich inzwischen erledigt.

Liebe Grüße Kerstin

@Kerstin370 

 

Ah, super! Danke fürs Update! 😊

 

Auch wenn die Frage, ob es jetzt eine Gast- oder Gastgeberfrage war, weiterhin offen bleibt. 😅

-----

 

Bitte beachtet die Richtlinien der Community

Vielen Dank, es hat sich inzwischen erledigt. 

Liebe Grüße

Kerstin

Monika--Elisabeth0
Top Contributor
Vienna, Austria

@Kerstin370, ich nehme an du meinst einen Co-host. Da hab ich leider keine Erfahrung. Auf den Hilfeseiten findest du sicher genaue Hinweise.

Vielen Dank ihr Lieben,

es hat sich inzwischen erledigt.

Liebe Grüße

Kerstin 

Michael3255
Top Contributor
Berlin, Germany

Bevor die Co-Host Dienstleistung von Airbnb als Zusatzleistung eingeführt wurde konnte man einfach den gewünschten Kontakt (Airbnb Account erstellt vorausgesetzt) als Co-Host einladen also festlegen. Also wo ich das noch gemacht habe für Mitarbeiter oder mich da ging das eigentlich selbsterklärend, einfach durchklicken. Aber schau halt mal nach und klick sonst auf einen sicher klar sichtbaren Hilfe-Link beim Prozess der Einrichtung. Teile gerne hier den aktuellen Weg nochmal. Es ändert sich ja immer mal was das andere dann nicht mehr auf dem schirm haben. So können wir uns alle aktuell halten. Bei 90% aller Anliegen reicht auch schon Google 😉 

Michael3255
Top Contributor
Berlin, Germany

Noch ein Nachtrag aus der Praxis, da ich mit Drittsoftware arbeite...

 

Bei Drittsoftware (in meinem Fall Lodgify) Kannst direkt Teammitglieder anlegen und Freigaben definieren, so dass dann jeder immer per App oder Web Einsicht und Freigaben für genau das hat was der Job ist. Wenn keine andere Software verwendet wird, dann oder zusätzlich (z.B. bei uns bei der hinterlegten Support-Nummer) einfach eine Weiterleitung einrichten in der Vertretungszeit 😉 Dann muss nichts groß geändert werden. Natürlich interne Regelung was Haftung etc. betrifft vorausgesetzt! Ob das aktuell noch Airbnb-Regelkonform ist kann ich aber nicht genau sagen, bzw möglicherweise nur bei Unternehmen. Wer da aktuelles beitragen kann, immer her damit.

 

 

Danke euch beiden, @Monika--Elisabeth0 und @Michael3255!

 

Jetzt zweifle ich mein Leseverständnis an. 😁 Ich habe da irgendwie einen Gast herausgelesen, gerade auch weil im Profil nur "Gast" steht, aber das muss ja nichts heißen.

 

@Kerstin370, bitte melden! 😅

-----

 

Bitte beachtet die Richtlinien der Community

Danke euch ihr Lieben,

es hat sich inzwischen erledigt.

Liebe Grüße

Kerstin

Weitere Tools, die dich deinen Zielen näherbringen

Info-Center

Hier findest du Leitfäden zu Themen wie erfolgreiches Gastgeben, Gastfreundschaft und Verwaltung von Inseraten.

Hilfe-Center

Hier findest du Hilfe zu deinem Airbnb-Konto, zu Buchungen und mehr.