Was teilt Airbnb an das Finanzamt mit?

Tom2472
Level 2
Berlin, DE

Was teilt Airbnb an das Finanzamt mit?

Hallo liebe Mitvermieter,

weiß jemand, was genau Airbnb an die jeweiligen Finanzämter mitteilt?

Nun den Namen der Vermieter oder exakt auch die Einnahmen?

Ich versteuere seit Anbeginn, grenze aber nicht immer jeden einzelnen Monat exakt ab.

Danke für Eure Hilfe 🙂 Gruß Tom

15 Antworten 15

@Tom2472  entscheidend für das Finanzamt sind deine jährlichen Einnahmen, die musst du bei deiner Steuererklärung angeben (Anlage V)

Was oder ob Airbnb etwas an die Finanzbehörde weitergibt ist Nebensache.

@Sabine-Ingrid0 

Das stimmt nicht ganz! ( Was oder ob Airbnb etwas an die Finanzbehörde weitergibt ist Nebensache.)

Bei der Bettensteuer die auch das Finanzamt einzieht,geht es um Gäste-Anzahl und Anzahl-Übernachtungen.

@Wolfgang12  ja schon, das hat aber auch nichts mit Airbnb zu tun...

Ich habe nicht gesagt dass Steuern zahlen eine Nebensache ist.

Hallo, vielen Dank, das ist hilfreich. In meinem Steuerprogramm sind die jeweiligen Monate vorgegeben. Die gebe ich an, aber manchmal bleib ja ein Gast  über die Monatswende und das rechne ich dann nicht

pfenniggenau aus. Versteuern tue ich meine Gästeinnahmen seit Anbeginn. Danke und Gruß

Monika--Elisabeth0
Level 10
Vienna, Austria

@Tom2472, ich bezweifle dass airbnb irgendwelche Daten an das Finanzamt weitergibt. Es kann allerdings sein, dass in Städten, die bezüglich der Nächtigungsgebühr eine Vereinbarung haben und diese direkt an die Stadt überwiesen wird, persönlich Daten wie Namen weitergegeben werden. Ob es da dann noch zusätzliche Querverbindungen zwischen den einzelnen Behörden gibt - keine Ahnung.

 

Ich bin einfach für Korrektheit, dann kann ich gut schlafen - frei nach dem Motto: "ein gutes Gewissen ist ein sanftes Ruhekissen".

 

Hallo, vielen Dank, das ist hilfreich.Versteuern tue ich meine Gästeinnahmen seit Anbeginn. In meinem Steuerprogramm sind die jeweiligen Monate vorgegeben. Die gebe ich an, aber manchmal bleib ja ein Gast  über die Monatswende und das rechne ich dann nicht pfenniggenau aus.  Danke und Gruß

 

Nur zwei Dinge auf Erden sind uns ganz sicher..... der Tod und die Steuer.

 

Benjamin Franklin

Gabi37
Level 10
Germany

@Tom2472 

wenn es um die City-Tax in Berlin geht, was an das FA übermittelt wird, steht im Gesetzestext, siehe erster link hier:

 

https://www.berlin.de/sen/finanzen/steuern/downloads/artikel.57924.php

§ 13
Datenlieferungen der Bezirksämter an das zuständige Finanzamt
Die Bezirksämter übermitteln dem zuständigen Finanzamt jährlich die
folgenden Daten derjenigen, die für Wohnraum zum Zwecke der
wiederholten, nach Tagen oder Wochen bemessenen Vermietung von
Wohnraum als Ferienwohnung oder für sonstige kurzfristige private
Aufenthalte eine Genehmigung der Zweckentfremdung nach § 3 Absatz 1 des
Zweckentfremdungsverbot-Gesetzes beantragt haben:
Familienname,
Vornamen,
gegenwärtige Anschrift,
Name und Anschrift der Eigentümerin oder des Eigentümers, sofern die
Antragstellerin oder der Antragsteller nicht die Eigentümerin oder der
Eigentümer ist,
Anschrift der Ferienwohnung beziehungsweise des sonstigen
Wohnraums.

Vielen Dank. Versteuern tue ich meine Gästeinnahmen seit Anbeginn.Und es ist keine Zweckentfremdung. Danke und Gruß

Monika--Elisabeth0
Level 10
Vienna, Austria

@Sabine-Ingrid0, die Orts-oder Nächtigungstaxe in Österreich ist eine Steuer, die die Gemeinde/Stadt erhebt und auch für sich zweckgebunden verwendet.  Dass die Bettensteuer bei euch das Finanzamt kassiert, finde ich interessant.  Das ist also ganz anders als bei uns.

 

@Monika--Elisabeth0  Bei uns in Bayern gibt es keine Bettensteuer.

 

Das ist eine Sache die sich manche Städte ausgedacht haben nachdem die Mehrwertsteuer bei Hotelübernachtungen von 19% auf 7% gesenkt wurde.

Mehr weiß ich darüber auch nicht.., ist eine seltsame Sache weil die Steuer ja extra gesenkt wurde um die Benachteiligungen für die Branche aufzuheben..

Es laufen auch zahlreiche Protestaktionen dagegen.

Vielen Dank für Deine Antwort. Habe nun einen Einblick. Ich versteuere ordentlich, das ist nicht die Frage. Gruß

Ute42
Level 10
Germany

.

@Tom2472   

 

Freiwillig teilt airbnb dem Finanzamt überhaupt keine Daten mit. Es sein denn sie werden dazu gezwungen. Das ist ja letztes Jahr passiert, da hat die deutsche Finanzverwaltung ein Auskunftsersuchen an airbnb Irland gestellt, man wollte sämtliche Daten aller deutschen airbnb-Vermieter haben. So wie es aussieht hat man die Daten auch bekommen. Welche Daten die Finanzverwaltung genau bekommen hat ist unbekannt, denn die sagen dazu nichts und airbnb sagt dazu auch nichts. Welche Daten da übermittelt wurden werden wir niemals erfahren.

 

Was macht das Finanzamt jetzt mit diesen Daten? Naja, eilig haben die es nicht. Bei Steuerhinterziehung kann das Finanzamt 10 Jahre rückwirkend, wegen der Festsetzungsfristen in der Abgabenordnung sogar noch länger, Steuern nachfordern. Man wird sich jetzt mal schön langsam ansehen wer auf der übermittelten Liste draufsteht und ob diese Steuerpflichtigen in der Vergangenheit Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung angegeben haben. Wenn nicht, kann man gegen diese Steuerpflichtigen ja mal vorgehen. Bevorzugt gegen solche Leute, die hohe Einnahmen hatten und haben.

 

Du hast z.B. 169 Gästebewertungen, da ja nicht alle Gäste eine Bewertung abgeben gehe ich mal davon aus, daß du bisher 250 Vermietungen über airbnb hattest. Durchschnittliche Aufenthaltsdauer sagen wir mal 5 Tage = 1250 Übernachtungen x 30 Euro Übernachtungspreis = 37.500 Euro Einnahmen bisher über airbnb. Bei dir könnte es sich also schon lohnen, wenn sich das Finanzamt mit dem Fall befaßt.

 

Es gibt nur eine Möglichkeit in Frieden mit dem Finanzamt zu leben, man muß halt alle Einnahmn angeben. Mir z.B. ist die Frage ob das Finanzamt etwas von mir weiß und was es weiß völlig egal. Ich gebe alle Einnahmen an, mehr als ich angegeben habe kann das Finanzamt nicht wissen denn mehr gibt es nicht. Also was solls.

 

Hallo, besten Dank. Versteuern tue ich meine Gästeinnahmen seit Anbeginn. So viel ist es leider nicht. Das ist auch nicht das Thema. In meinem Steuerprogramm sind die jeweiligen Monate vorgegeben. Die gebe ich an, aber manchmal bleib ja ein Gast über die Monatswende und das rechne ich dann nicht pfenniggenau aus. Und beim Jahreswechsel ist es ja manchmal auch so. Danke und Gruß

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