Ja, „gewerblich“ in diesem Sinne heißt, „gegen Entgelt“. Mit Couchsurfing (ohne Entgelt) wärst du da fein raus.
Sieht also so aus, als wenn deine Stadt Wert legt auf eine Nutzungsänderung. Nachvollziehbar, denn von der Art der Nutzung hängt die ganze Stadtplanung ab. Für eine Ferienwohnung braucht man z.B. keine Kindergärten und Schulen berücksichtigen. Dafür geht regulärer Wohnraum verloren.
Ich kenne einige Gastgeber*innen, welche erfolgreich eine Nutzungsänderung genehmigt bekamen. In der Regel brauchst du halt einen Architekten, der die entsprechenden Pläne zeichnet. Eine Ferienwohnung ist (wie eine Praxis) halt eine andere Art der Nutzung wie Dauerwohnen.
Sollte bei dir aber prinzipiell machbar sein, denn ein Wohnraum-Zweckentfremdungsverbot kann ich für deine Stadt keines entdecken. Frag doch mal auf dem Bauamt nach, wie hoch die Erfolgsaussichten sind, bevor du Geld in die Hand nimmst.