ungenehmigte Nutzung: Zimmervermietung

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ungenehmigte Nutzung: Zimmervermietung

Die Stadt wirft mir vor: ungenehmigte Nutzung: Zimmervermietung.

droht mit Zwangsgeld. 

Hat jemand Erfahrung damit, was kann ich dagegen machen?

 

danke 

1 Beste Antwort
Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany

Manchen Gemeinden ist es wurscht - andere legen Wert darauf. Deshalb ist hier keine generelle Aussage möglich. Da müsstest du bei deinem Bauamt (oder wer dafür bei dir zuständig ist) nachfragen.

 

In der "Androhung" steht bestimmt die Rechtsgrundlage drin.

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5 Antworten 5
Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany

Hallo @Frieda31 , du bietest eine ganze Unterkunft in Werl NRW an?

 

Beim kurz googeln habe ich nur eine historische (also nicht mehr geltende) Zweckentfremdungsverordnung gefunden.

 

Geht es evtl. um eine fehlende Umnutzung als Ferienwohnung?

 

Gleichgesinnte findest du auch im Homesharing Club Nordrhein-Westfalen: https://www.facebook.com/groups/917207782057726

soll man eine Umnutzung extra anmelden bei der Stadt? 

 

Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany

Manchen Gemeinden ist es wurscht - andere legen Wert darauf. Deshalb ist hier keine generelle Aussage möglich. Da müsstest du bei deinem Bauamt (oder wer dafür bei dir zuständig ist) nachfragen.

 

In der "Androhung" steht bestimmt die Rechtsgrundlage drin.

danke für deine Antwort,

die Stadt hat es begründet, dass ich es gewerblich mache und das dafür eine Nutzungsänderung zu stellen wäre. Aber beides trifft nicht zu, gewerblich nicht und Nutzungsänderung wäre ja wenn ich da eine Praxis eröffne. Ich habe mir schon überlegt über COUCHSURFING & CO das ganze zu betreiben. 
Sonst denke ich Akteneinsicht wäre doch ganz gut. 

Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany

Ja, „gewerblich“ in diesem Sinne heißt, „gegen Entgelt“. Mit Couchsurfing (ohne Entgelt) wärst du da fein raus.

 

Sieht also so aus, als wenn deine Stadt Wert legt auf eine Nutzungsänderung. Nachvollziehbar, denn von der Art der Nutzung hängt die ganze Stadtplanung ab. Für eine Ferienwohnung braucht man z.B. keine Kindergärten und Schulen berücksichtigen. Dafür geht regulärer Wohnraum verloren.

 

Ich kenne einige Gastgeber*innen, welche erfolgreich eine Nutzungsänderung genehmigt bekamen. In der Regel brauchst du halt einen Architekten, der die entsprechenden Pläne zeichnet. Eine Ferienwohnung ist (wie eine Praxis) halt eine andere Art der Nutzung wie Dauerwohnen.

 

Sollte bei dir aber prinzipiell machbar sein, denn ein Wohnraum-Zweckentfremdungsverbot kann ich für deine Stadt keines entdecken. Frag doch mal auf dem Bauamt nach, wie hoch die Erfolgsaussichten sind, bevor du Geld in die Hand nimmst.

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