Keine Rechtsauskunft – nur meine persönliche Einschätzung:
Ich gehe jetzt mal davon aus, dass du mit „Besucher“ eigentlich „mitreisende und somit bezahlte Gäste“ meinst. Weil Tagesbesucher sind ein ganz anderes Thema – und müssen grundsätzlich mit dem Gastgeber abgesprochen werden, unabhängig vom Alter.
Gruppen mit Minderjährigen hast du ja bei jeder Familienreise: Da bucht ein Erwachsener, der für die Mitreisenden (voll- oder minderjährig) verantwortlich ist.
Volljährige können ein eigenes Airbnb-Konto eröffnen, Minderjährige nicht. Insofern können nur erstere als Identität angegeben werden, letztere nur als Nummer beim Zählen.
Der Unterschied zur Familienreise ist jedoch, dass der Bucher zunächst kein Erziehungsberechtigter ist. Deshalb sollte der Minderjährige stets eine Einverständniserklärung der Eltern mitführen: https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/fragenkatalog-node/11-kindohneeltern/606308
Als wir die Kinder von Freunden über die Grenze genommen haben, handhabten wir dies genauso. Inwieweit dies beim Gastgeber ein Problem darstellt, sollte direkt mit diesem geklärt werden. Vielleicht hat er Angst vor Partys.
Vielleicht auch interessant: Im Stadtkern Barcelona sind Kurzzeitvermietungen unter 1 Monat (egal ob Privatzimmer oder ganze Unterkunft) bei privat grundsätzlich verboten. Wird nur nicht immer befolgt. Nicht dass ihr plötzlich vor einem Problem steht, weil es sich der Gastgeber anders überlegt hat. https://germanytaxi.de/barcelona-uebernimmt-airbnb/
[Wenn ich hier das generische Maskulinum verwende, sind damit Personen jeden Geschlechts gemeint.]