Hallo zusammen,
Ich habe vor kurzem eine Ferienwohnung gemietet. Bei meiner Ankunft musste ich unglücklicherweise feststellen, dass die Toilette in der Ferienwohnung verstopft war, woraufhin ich den Gastgeber sofort über den Schaden informiert habe. Dieser teilte mir mit, dass er sich leider im Urlaub befände und daher den Schaden nicht beheben könne. Ich sollte den Schaden bis zu meiner Abreise einfach hinnehmen. Nach meiner Abreise forderte der Gastgeber dann 350€ Schadensersatzt von mir, Behauptung: Ich hätte die Toilette mutwillig verstopft und müsse daher für den entstandenen Schaden aufkommen. Da der Schaden bereits vor meinem Check-In vorhanden war, sehe ich diese Forderung nicht ein. Leider habe ich bei meinem Check-In den Schaden nicht per Foto dokumentiert, da mir dieser nicht sofort aufgefallen ist, so dass ich nicht beweisen kann, dass der Schaden bereits vor meinem Einzug vorhanden war. Kann mir jemand Ratschläge darüber geben, wie ich mich in dieser Situation zur Wehr setzen kann?
Liebe Grüße,
Daniel