Hallo allerseits!
Eines der wichtigsten Dinge beim Ga...
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Hallo allerseits!
Eines der wichtigsten Dinge beim Gastgeben ist, dass der Gast Zugang zu seiner Unterbringung hat. Da...
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Darf ich die Ferienwohnung in Abwesenheit des Gastes betreten wenn
-die Fenster bei Regen offenstehen?
-die Heizung im ganzen Haus kalt istund der Monteur kommt?
-bei längerer Abwesenheit des Gastes das Licht Tag und Nacht brennt?
Wie ist die rechtliche Lage??
[*Titel bearbeitet]
mhmhmh gute Frage, ich bin schon mehrfach in die Wohnung gegangen, bei Abwesenheit der Gäste, wenn es hier einen aprupten Wetterwechsel gegeben hat und plötzlich Sturm und Regen auf den offenen Fenster stehen... und habe bei Rückkehr der Gäste, selbige sofort darüber informiert, dass ich dafür gesorgt habe, ihre persönlichen Sachen vor einer Flut zu schützen...:-) Da war bis jetzt immer nur Verständnis und Dankbarkeit.
Aber wie das rechtlich ist, kann ich nicht sagen.
@Ulrike15, ich würde in Notfällen die Wohnung immer betreten (es geht um Schadensabwehr oder Schadensbehebung und das ist sicher rechtlich gedeckt), auch wenn der Gast nicht da ist. Und ihn dann darüber informieren.
@Ulrike15, auch ich kenne die rechtliche Lage nicht, sage aber grundsätzlich meinen Gästen, dass ich in die Zimmer gehe, um Abfall zu beseitigen etc. wenn sie es nicht abschließen, nichts mache, wenn das Zimmer abgeschlossen ist. Selten, dass ein Gast sein Zimmer abschließt.
In deinem genannten Fall würde ich allerdings ohne Bedenken ein abgeschlossenes Zimmer öffnen, denn auch ein vermietetes Zimmer ist noch mein Zimmer, das ich vor Schaden schützen möchte. Auch ich würde, wie @Monika--Elisabeth0 anschließend den Gast davon in Kenntnis setzen und glaube nicht, dass bei entsprechender, freundlicher Erklärung jemand daran Anstoß nehmen würde.
Im Hotel ist es der Normalfall, dass zumindest das Dienstpersonal regelmäßig in den Zimmern ist, warum sollte es da Probleme geben, wenn ich das in meiner Wohnung/Haus tue, um Schaden abzuwenden?
@Ulrike15 ich würde in solchen Fällen die Wohnung betreten und habe es auch schon einige Male gemacht. Gast ganzen Tag nicht da, Herd angelassen, Reste im Topf verschmort und ganze Küche voll schwarzen Rauch. Gast auf Ausflug nach Granada, alle Lichter angelassen. Gast nicht zuhause, Katze durchs Badezimmerfenster abgehauen, sitzt im Garten und jammert weil sie nicht weiss wie sie wieder rein kann. Gast ganzen Tag am Strand, drei Ventilatoren laufen auf volle Stärke.
Bisher hatte sich noch keiner von diesen Gästen beschwert. Ihr "Fehlverhalten" war ihnen eher peinlich.
@Ulrike15 willkommen im Community Center. Vielen Dank für deinen Beitrag, ich habe daraus eine neue Diskussion erstellt, da die vorherige ein anderes Thema behandelt hat.
LG Dimitri
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Ich habe jetzt seit einiger Zeit ausdrücklich in meinen Hausregeln vermerkt, dass ich mir das Recht vorbehalte, auch während der Aufenthaltsdauer der Gäste das Gästezimmer zu betreten, um zu überprüfen ob alles in Ordnung ist und dabei auch darauf hingewiesen, dass dies ja lediglich den in Hotels üblichen Gepflogenheiten entspricht. Ich beruhige meine Gäste allerdings dahingehend, dass ich nicht zu später oder früher Stunde ins Zimmer reinplatze und auch selbstverständlich vorher anklopfe.
@Ulrike15, in Deutschland darfst Du das, wenn es vetraglich ist, wenn klar ist, dass Du eine Ferienwohnung vermietet hast und dies in den vertraglichen Konditionen hinterlegt ist, unter welchen Bedingungen Du Zutritt zur Fewo hast.
Hausregeln sind bindend für Gäste bei Buchung als "ja ich habe gelesen, ja ich bin damit einverstanden" kommuniziert (Stand. 01/2018). Zusätzlich ist es immer gut mit dem Gast die Zeiten abzusprechen, wann er nicht da ist, um die Fewo zu betreten.
Mir ist ein Fall vorgekommen, bei dem ausländische Gäste nicht verstehen wollten (!), dass sie in einer Fewo sind und nicht einer Privatwohnung. Wir haben uns schliesslich darauf geeinigt, dass sie anwesend sind, wenn wir die Zwischenreinigung der Wohnung machen, was bei Langzeitaufenthalten bei uns ein "Must" und inklusive ist. Ist es eine Drittperson, die die Reinigung/ Kontrollgänge vornimmt, so ist es immer besser diese Person persönlich vorzustellen, insbesondere bei ausländischen Gästen, die airbnb vor allem als Privatzimmer/ Privatwohnungsüberlassung kennen.
Hoffe das hilft.
Viele Grüsse,
Claudia
Outdoor and Relax in Black Forest
Vielen Dank für die Rückmeldung ! Leider hat mir dieser Umstand - ich mußte die Heizung überprüfen, da im ganzen Haus die Temperatur auf 15 Grad gesunken ist und der Monteur bei der Kälte zum Glück gleich kommen konnte - sehr viel Ärger und die schlechteste Bewertung eingebracht !! Obwohl ich vorher SUPERHOST war.... Somit habe ich die Ferienwohnung in Abwesenheit des Gastes ( sie hat ein Praktikum bei der Firma WELEDA gemacht) betreten, da Handwerker nicht bis zum Abend warten wollen... Mir wurde sogar mit Anzeige gedroht!!
Alle anderen Punkte, die mir in der Bewertung von Laura Wickert vorgeworfen wurden - waren gelogen.... z.B. Kommunikation: sie hat mir von ihrer Arbeit bei WELEDA erzählt, ich habe ihr die Busfahrzeiten gegeben, ich habe ihr den Standort erklärt (hatte sie nicht im Insertat gelesen...) und und und
Dazu kamen noch viele Beleidigungen im letzten Schreiben, auf das ich nicht mehr reagiert habe...
In meinem Inserat steht Ferienwohnung....
Habe es im Text jetzt noch extra hervorgehoben!
Hallo @Ulrike15, ich kann keine juristischen Ratschläge geben. Soweit ich weiß, fällt so etwas jedoch unter "Gefahr im Verzug" und Du musst sogar handeln, um Dir später nicht "Fahrlässigkeit" vorwerfen zu lassen. Wenn Du einen Schaden abwehren kannst, weil Du z.B. siehst, dass der Gast die Fenster offen gelassen und das Haus verlassen hat, gleichzeitig ein Gewitter aufzieht, dann musst Du handeln. Mein Tipp: in so einem Fall niemals ohne Zeugen die Wohnung betreten und den Notfall dokumentieren.
Hallo Inge , ich bin mir da nicht sicher das die vermietete Wohnung betreten werden darf da sie ja vermietet ist. Besser ist es das dem Gast bei der Anreise zu sagen das die Wohnung betreten wird sollten die Fenster nicht geschlossen sein oder sonstige Gefahr für das Eigentum besteht .
hallo,
während der mietzeit verfügt ausschließlich der gast und nicht der gastgeber über das hausrecht.
eine einschränkung hierzu z. b. in den „hausregeln“ wäre unzulässig, egal ob der gast diese zugestimmt hat.
der gastgeber darf nur bei offensichtlichem „gefahr im verzug“ die mietsache ohne zustimmung des gastes betreten. die bloße annahme, es könnte „gefahr im verzug“ sein, reicht nicht aus.
auch bei längerer abwesenheit des gastes ist der gastgeber nicht dazu berechtigt, die mietsache zu betreten, es sei denn, obiges trifft zu.
zuwiderhandlungen bergen das risiko einer schadensersatzpflicht z. b. wenn der gast behauptet, seither würden besitztümer von ihm fehlen. die beweislast liegt hier dann beim gastgeber, nicht beim gast.
auch eine strafbarkeit wegen hausfriedensbruch käme unter bestimmten umständen in betracht.
dazu könnte der gastgeber von airbnb noch sanktionen erhalten, wie z. b. die sperrung des accounts oder gar einen ausschluss von der plattform.
außer bei offensichtlichem „gefahr in verzug“, ist der gast immer vorher um zustimmung zu erfragen, ob die mietsache betreten werden kann.
(vgl. z. b. https://www.deutschland-monteurzimmer.de/hausrecht-vermietung-monteurzimmer-ferienwohnung.html)
freundliche grüße,
fabian
@Fabian595 Blödsinn !
Vielleicht ließt du nochmal die ursprügliche Frage durch...(auch wenn schon 2 Jahre alt !) .... es ging dabei ja um Gefahr für die Immobilie und nicht darum dass man einfach aus Lust und Laune das vermietete Zimmer betritt....
>>Darf ich die Ferienwohnung in Abwesenheit des Gastes betreten wenn
-die Fenster bei Regen offenstehen?
-die Heizung im ganzen Haus kalt istund der Monteur kommt?
-bei längerer Abwesenheit des Gastes das Licht Tag und Nacht brennt?<<
Selbstverständlich darfst du dein Eigentum schützen und hast das Hausrecht... kennst du ein einziges Hotel wo der Zimmerservice keinen Zutritt zu deinem Hotelzimmer hat ?
Es geht auch nicht um eine dauerhafte Vermietung einer Wohnung mit Mietvertrag und Haftung, sondern um eine Beherbergung.. das ist ein Unterschied..
Steht doch auch eindeutig in deinem eigenen Link :
Als Besitzer der Wohnung sind Sie jederzeit in der Lage, die Hausordnung für das Objekt zu gestalten – und zu verändern. Sie sind es, der die Spielregeln für die Räumlichkeiten vorgibt. Sie können nach eigenen Wünschen und im Einklang mit den gesetzlichen Grundlagen bestimmen und verbieten, was Ihnen in den Sinn kommt.
Das an sich nicht zulässige Begehen der vermieteten Zimmer wird durch das Ziel legitimiert, einen Schaden von der Wohnung, seiner Ausstattung oder den dort lebenden Personen und Tieren abzuwenden.
@Sabine-Ingrid0 ich muss sie leider enttäuschen. das hausrecht hat alleine der gast, nicht der gastgeber.
während der mietzeit tritt der eigentümer seine mietsache an den gast ab. somit fungiert der gast als besitzer.
und airbnb-vermietung hat nichts mit einem hotel zum tun. im übrigen darf auch der zimmerservice nicht einfach so das hotelzimmer betreten!
bitte erst informieren, wenn man keine ahnung hat! hier geht es um jura, nicht um moralische ansichtsweisen!