Langzeitmieten

Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany

Langzeitmieten

Lt. einem CNET-Bericht untersucht Airbnb die Möglichkeiten, wie es den Markt für Langzeitmieten besser vertreten kann. Das wäre ein weiteres neues Geschäftsmodell, nach Trips/Erfahrungen und Luxus-Unterkünfte.
Bereits jetzt können ja längere Aufenthalte über Airbnb gebucht werden, aber die Unterkünfte sind nicht leicht zu finden. U.a. deshalb weil der Gast (oder „Mieter“) bereits bei der Buchung ein Enddatum angeben muss. Damit sind unbefristete Langzeitmieten ausgeschlossen.
Airbnb soll deshalb die Unternehmensberatung McKinsey mit der Untersuchung weiterer Möglichkeiten beauftragt haben.

7 Antworten 7
Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany

Spontan kommen mir dabei folgende Aspekte in den Sinn:

  1. Dies könnte eine elegante Antwort auf die Zweckentfremdungs-Thematik sein. Gastgeber von Ganzen Unterkünften in Ballungsgebieten bleibt Airbnb als Plattform erhalten.
  2. Möglicherweise eine weitere elegante Antwort auf die sich in letzter Zeit bildende Diskussion „Was sind Homesharer?“ indem eine neue Kategorisierung „Gastgeber“ (für Kurzzeitaufenthalte, egal welcher Unterkunftstyp) und „Vermieter“ (für Langzeitaufenthalte) eingeführt wird. Vielleicht deshalb eine Umbenennung der „Home Sharing Clubs“ in „Host Clubs“?
  3. Unterschiedliche Standards: „Hosts“ wie bisher. „Vermieter“ im klassischen Sinn, mit ganz anderen Standards bezüglich Reinigung, Möblierung, Bettwäsche. Und auch anderen Provisionssätzen; denn welcher Vermieter möchte auf Dauer 6+3=9 % an einen Vermittler abführen?
  4. Auf nationaler Ebene enterschiedliche rechtliche Beurteilung „Beherbergung“ vs. „Vermietung und Verpachtung“. Bei letzterer greift dann das Mietrecht, mit einschlägiger Gesetzeslage und Rechtsprechung. Unterschiedliche steuerliche Behandlung; „Vermietung“ ist grundsätzlich USt-frei. Und in der Regel kein Gewerbe. Aber eine Nebenkosten-Abrechnung wird Pflicht.

Also, das passt ja auch mit der Aussage von Chip Conley zusammen, dass er für Kurzzeitaufenthalte (2-3 Tage) ins Hotel und für Langzeitaufenthalte in ein Airbnb gehen würde.
Allerdings frage ich mich dann immer, warum Airbnb immer mal wieder anrät, di
e Mindestbuchungsdauer runterzusetzen.

Aber mal chronologisch:

(1) Das wäre kurzfristig gedacht. Denn auch die möblierte Vermietung ist im Visier.
(2) Verstehe ich nicht. *lol*
(3) Das würde Sinn machen - zumindest aus Gastsicht. So sieht es allerdings bei einem Mitbewerber aus, guck mal hier: https://www.mrlodge.de/infos-fuer-vermieter/konditionen-und-agb/
(4) Das ist nicht so leicht. Denn Mietverträge sind nur mit "wichtigem" Grund befristbar (Eigennutzung, als Dienstwohnung gebraucht, Sanierung). Pauschalmiete ist auch nicht zulässig. Da hatte ich schon mit ein paar Politikern die Diskussion, dass die Gesetzeslage nicht ausreicht, flexiblen Wohnraum abzudecken, auch wenn mir alle das Gegenteil beweisen wollten - aber der Gegenbeweis steht noch aus.

 

 

MariaAnna2
Level 10
DO, Germany

Vermiete in Dortmund - das ja nun wirklich kein touristisches Highlight ist- ein Apartment und erhalte regelmäßig Anfragen von Menschen, die sich hier zur beruflichen Fortbildung/ für ein Praktikum/ ein Seminar für die Dauer von 1 - 3 Monaten aufhalten werden. Das sind Personen, die gegen eine Befristung des Mietverhältnisses nichts einzuwenden haben. Warum sollen sie sich die Miete bei mir unnötig "ans Bein binden", wenn sie bereits an ihrem Hauptwohnsitz Wohnkosten bestreiten müssen? Da läuft das Mietrecht mal ins Leere.

Und ich bevorzuge Langzeitvermietungen, weil sich damit eher ein persönliches Verhältnis aufbauen lässt (ach ja, die drögen Westfalen, die ewig Anlauf brauchen) und ich weniger zu putzen habe. Natürlich bewegt sich im Alltag alles irgendwie dazwischen: Bettwäsche und Handtücher werden gestellt, sind vom Gast zu wechseln, von mir zu waschen und zu bügeln, Reinigung der Wohnung während der Mietzeit ist Sache der Gäste, Endreinigung nicht, bin da noch etwas "am Schwimmen". 

 

Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany

Danke an Euch für den Hinweis auf den Blog zu Langzeitbuchungen.

Vielleicht ist noch ein kleiner ergänzender Tipp von mir für manche Langzeitbuchungen interessant: Mein Englisch-Kenntnisse kann man mit viel Wohlwollen als sehr dürftig bezeichnen. Deshalb zog ich zu dem Check-In der derzeitigen Gäste (sie stammen aus einem Land östlich der Elbe) einen Dolmetscher für die Muttersprache der Gäste hinzu. Der Check-In verlief gut, die Gäste empfanden es als sehr hilfreich. Das Zusammenleben unter einem Dach ist seit Wochen prima.

Und bei den Langzeitgästen aus einem Subkontinent, die im Sommer für mehrere Wochen kommen, werde ich es deshalb genauso halten. Lieber spendiere ich das Geld für eine Stunde mit Dolmetscher, als mich wochenlang über die Folgen von Missverständnissen zu ärgern. Seriöse Dolmetscher sind bundesweit zu finden  auf der Internetseite  www.justiz-dolmetscher.de/suche .  Das Honorar lässt sich gut aus- bzw. herunterhandeln, da es ja nicht um eine Fachübersetzung geht.

Hanne0
Level 3
Saarbrücken, Germany

Hallo in die Runde, ich fand gerade einen scheinbar neuen Punkt bei AirBnb unter

"Unterkünfte für längere Aufenthalte" ich fand meine Gästewohnungen dort nicht gelistet, obwohl ich meist Gäste für 1-3 Monate habe... meine Frage: wie komme ich dahin, dort auch gelistet zu sein? Wer weiß was?

 

Gabi37
Level 10
Germany

@Hanne0 

ich habe deine Wohnung gleich auf der 1. Seite gefunden (Daten 30.5-30.6.)

Durchstöbere die Artikel im Info-Center

Mach deine Unterkunft für Gäste bereit
Tipps von Gastgeber:innen auf Airbnb-Plus: So fügst du durchdachte Details hinzu
Unterstütze Gäste während ihres Aufenthalts