Kleine Gastgeber Geschenke Bewirtung?

Claudia1678
Level 2
Cologne, Germany

Kleine Gastgeber Geschenke Bewirtung?

Hallo zusammen,

wir würden in unserer Wohnung in Köln den Gästen gerne ein Welcome Pack mit Portions-Marmelade etc. Hin stellen. Müssen wir dann befürchten, dass wir von einer reinen Übernachtung in Übernachtung mit Bewirtung gewandelt werden, bei dem ja viel strengere Hygienevorschriften gelten? Nicht dass dann das Gesundheitsamt auf der Matte steht? Danke für Eure Meinung 

14 Antworten 14
Ralf5
Level 10
Inzell, Germany

@Claudia1678 ,

 

bei mir im Eingangsbereich steht eine Schale mit Bonbons, in den Ferienwohnungen habe ich jedoch weder Kaffee, Tee, Nudeln, Gewürze oder sonstige Willkommensgeschenke stehen. Laut Auffassung meiner Steuerberaterin wäre bereits eine Flasche Wasser für jeden Gast Anlass genug, die Vermietung als gewerblich einzustufen.

 

Schau auch mal unter dem Stickwort Gewerbe, dort finden sich zahlreiche Beiträge, auch die älteren darunter sind von der Rechtsprechung her immer noch aktuell.

@Claudia1678  ich schließe mich der Aussage von @Ralf5  an.

Die Gefahr ist eben, dass selbst wenn du es in deinem Inserat verschweigst dass es dies und das noch in der Unterkunft dazu gibt, es passieren kann, dass ein Gast voller Freude und gut gemeint dies in deine Bewertung schreibt.

Ich lese hier oft, dass Gäste über das Frühstück schwärmen das es für nur 5€ gab und denke mir ... na hoffentlich hat der Gastgeber alles richtig gemacht.

Das Gesundsheitsamt ist übrigens nicht das Problem.. sondern eher das Finanzamt !

Sybille-and-Harry0
Level 10
Hamburg, Germany

@Claudia1678 @Ralf5 @Sabine-Ingrid0 

So ganz eindeutig erscheint mir die Sache nicht.

Müssen da nicht auch noch andere Kriterien berücksichtigt werden?

Z.B. Anzahl der Betten ( über 8 ) Anzahl der Ferienwohnungen.

Lage der Wohnung z.B. In einem Feriengebiet.

Geschenk oder Bezahlung?

Ich denke sehr viele Gastgeber stellen Gewürze, Öl, Kaffee, Tee, Kaltgetränke und etwas Süßes als Willkommensgruß bereit.

Was ist mit den Gastgebern welche lediglich ein Zimmer vermieten, aber dem Gast ebenfalls diese Dinge in der gemeinsam genutzten Küche zur Verfügung stellen?

@Sybille-and-Harry0  das ist ja genau das, über was ich mich die ganze Zeit aufrege.. es ist letztendlich Ermessenssache des zuständigen Finanzbeamten...

Anstatt hier eindeutige Kriterien zu formulieren wird einem ein Wischiwaschi-Text serviert und man steht als "Privatmögensverwalter" immer mit einem Bein in der Sch... sobald man irgendwelche zusätzlichen Services anbietet.

Sybille-and-Harry0
Level 10
Hamburg, Germany

@Sybille-and-Harry0 

Demnach würde ja bereits ein CoGastgeber ein Gewerbe voraussetzen. 

@Gerlinde0 

Ja, könnte man so verstehen. Ich weiß es aber nicht.

vielleicht könnten @Till-and-Jutta0 etwas Licht ins dunkle bringen ?

Ralf5
Level 10
Inzell, Germany

@Gerlinde0 , @Sybille-and-Harry0 , @Claudia1678 

ja, wenn der Co-Gastgeber gegen Entgelt (oder Überlassung eines gewissen Prozentsatzes von den Einnahmen) tätig ist.

 

Deswegen habe ich keinen, biete auch kein Transferservice und auch kein Brötchenservice, auch keinen periodischen Wäschewechsel, sondern nur neue Wäsche nach Bedarf (diese müssen die Gäste dann selbst beziehen).

 

Es kommt aber nicht nur auf die o.g. Punkte an, sondern das Finanzamt betrachtet immer den Einzelfall.

 

D.h. ein Vermieter von mehreren Fewos kann als gewerblich eingestuft werden, wenn er damit seinen Lebensunterhalt bestreiten und ansonsten keine wesentlichen weiteren Einkünfte hat.

 

Im Gegensatz hierzu wird ein Vermieter von Fewos nicht gewerblich eingestuft, wenn er dies "nur" tut, um die Kosten für das Haus decken und seine Rente etwas aufzubessern oder wenn er noch voll berufstätig ist so seinen Lebensunterhalt sichert.

 

Das Finanzamt betrachtet immer alle Tätigkeiten und Einkunftsarten des einzelnen Steuerpflichtigen bzw. beider Ehepartner, deshalb kann bei gleichem Gewinn einmal so und einmal anders entschieden werden, auch wenn die o.g. Grundvoraussetzungen in beiden Fällen vorliegen.

 

Im Zweifelsfall also immer einen kompetenten Steuerberater fragen und nicht vergessen, die gesamte Einkommenssituation darzustellen!!!

@Ralf5 @Claudia1678 @Sabine-Ingrid0 @Gerlinde0 @Monika--Elisabeth0 

Genau aus diesem Grund lasse ich meine Steuererklärung von einem Steuerberater meines Vertrauens machen. Bevor ich irgendeinen Beleg in meiner Ausgabenaufstellung einfließen lasse, frage ich lieber noch mal nach, ob das beim Finanzamt durchgeht. 

Monika--Elisabeth0
Level 10
Vienna, Austria

@Claudia1678, unsere Gäste bekommen "nur"  ein kleines Gläschen selbstgemachte Marmelade.  Hast du dir durchkalkuliert, was so ein Willkommenspaket letztlich kostet?   Ich weiß schon, "sind ja nur einige Euros" werden sich manche denken.  Bei vielen kurzfristigen Buchungen (1-3 Nächte) summiert sich das dann doch, so wie alle anderen Ausgaben, die meist übersehen und in die Kalkulation nicht mitberechnet werden.

Heike126
Level 6
Norderstedt, Germany

Eine "Mehrzahl" an Zusatzleistungen beinhaltet nun ja sicher nicht 1 Fläschchen Wasser pro Person... Ich denke, da müssen auch in diesem Zusammenhang ein paar Dinge zusammen kommen bis das Amt säuerlich wird. Ich werde wohl bei der 520 Euro Grenze bleiben und habe da dann eh kein Prob mit 😉

Ralf5
Level 10
Inzell, Germany

@Heike126 ,

 

ich würde mich darauf verlassen, dass ein Fläschchen Wasser pro Person für die Abgrenzung der gewerblichen Vermietung zur privaten Vermögensverwaltung keine Rolle spielen könnte. Das Finanzamt könnte hier sehr schnell einen "hotelähnlichen" Service unterstellen und dann wirst Du ruckzuck als Gewerbe eingestuft.

@Ralf5  fehlt das Wort "nicht" gleich am Anfang ?

Veronica-and-Richard0
Level 10
Lebach, Germany

aber die Atemluft darf man kostenlos und ohne Probleme bereithalten 🙂

Durchstöbere die Artikel im Info-Center

Mach deine Unterkunft für Gäste bereit
Tipps von Gastgeber:innen auf Airbnb-Plus: So fügst du durchdachte Details hinzu
Unterstütze Gäste während ihres Aufenthalts