Aufgepasst bei Buchungen

Jan9559
Level 3
Osnabrück, Germany

Aufgepasst bei Buchungen

Ferienhaus gebucht (im Innland) und im Vorfeld mit dem Vermieter vereinbart (schriftlich), dass es bei einer fristgerechten Stornierung das "komplette Geld" zurück gibt. Gesagt, getan, denn coronabedingt kann die Reise nicht angetreten werden. Der Gastgeber verweigert nun die im Vorfeld zugesagten Stornierungsbedingungen - wir müssten ja alle Federn lassen in der Pandemie. Alles wurde über Airbnb abgewickelt und ist damit belegbar und durch Airbnb somit nachvollziehbar. Die Rechtslage ist so klar, klarer geht es nicht mehr. Airbnb verweigert die Hilfe mit fadenscheinigen Begründungen, die meiner Meinung nach nur zwei Rückschlüsse zulassen:

1. Hier will keiner Helfen
2. Man versteht das Problem nicht und hat offensichtlich keinen blassen Schimmer von der Rechtslage

Wenn ich dann hier im Footer Punkte wie "Vertrauen&Sicherheit" lese, kann ich nur lachen und wirklich jedem empfehlen, diesen Laden zu meiden! Zudem rufe ich jeden auf, diese Misstände publik zu machen. Wir werden jetzt zum Anwalt sowie es dem Verbraucherschutz melden, Social-Media-Kanäle befeuern, Medien kontaktieren, um möglichst viele davor zu schützen! Also, Finger weg, bucht lieber direkt von den Leuten, dann habt ihr keine Plattform dazwischen, die sich am Ende vor solche Leute stellt!

36 Antworten 36
Jan9559
Level 3
Osnabrück, Germany

@Ute42 

Das ist deine Antwort, Ute, ehrlich jetzt?
Lies dir meinen Post vielleicht noch ein paar mal ganz in Ruhe durch und eventuell kommst du selber drauf, wie das gemeint war, aber an der Stelle ist mir meine Zeit zu kostbar. Nur eins verrate ich dir - du hast den Post komplett falsch verstanden.

Ich wünsch dir einen wundervollen Abend und auch sonst vom Herzen alles Gute und kündige hiermit schon mal an, auf deine Posts nicht mehr einzugehen.

Jan9559
Level 3
Osnabrück, Germany

@Till-and-Jutta0 

Habe gerade nochmal mit unserem Firmenanwalt gesprochen, da er auf IT- und Computerrecht spezialisiert ist. Dieser hat mich direkt auf eine Sache aufmerksam gemacht und da speziell du immer wieder auf die Stornierungsbedingungen verweist (und dich anscheinend, wenn du selbst vermietest, darauf verlässt, dass diese im Fall der Fälle greifen), möchte ich dir diese Info nicht vorenthalten - wahrscheinlich weißt du das aber selbst alles.
Ich muss allerdings dazu sagen, dass das jetzt keine ausführliche rechtliche Beratung war und die Infos unverbindlich waren. Mir ging es hier um eine weitere juristische Einschätzung durch einen Fachanwalt.

"Streng

  • Bitte stelle sicher, dass deine Stornierungsbedingungen der geltenden Gesetzgebung entsprechen. Vergewissere dich insbesondere, dass die Beträge, die den Gästen erstattet werden, angemessen sind und dass einbehaltene Beträge den nach dem üblichen Lauf der Dinge zu erwartenden Schaden nicht übersteigen. Für deutsche Inserate empfehlen wir flexible Stornierungsbedingungen. Für weitere Informationen kannst du dir den Hilfsartikel zur Stornierung in Deutschland auf airbnb.de/help/article/323 ansehen."

    Was steht denn jetzt in dem Artikel:

    "Gibt es Empfehlungen zu Stornierungsbedingungen für deutsche Inserate?

    Als Gastgeber in Deutschland solltest du die geltenden Gesetze beachten und sicherstellen, dass deine Stornierungsbedingungen damit vereinbar sind. Airbnb stellt nur die Plattform für Gastgeber und Gäste zur Verfügung und kann keine rechtliche Beratung zur jeweiligen Gesetzeslage erbringen. Wir empfehlen, dass Gastgeber und Gäste im Zweifelsfall anwaltliche Beratung einholen.

    Stornierungsbedingungen

    Wir empfehlen, dass Gastgeber in Deutschland grundsätzlich die flexiblen Stornierungsbedingungen verwenden. Uns ist aber klar, dass es besondere Umstände in Bezug auf eine Unterkunft oder Buchung geben kann, bei denen du die moderaten oder strengen Stornierungsbedingungen verwenden möchtest. So mag es zum Beispiel Situationen geben, in denen es dir nicht möglich wäre, eine Unterkunft sofort neu zu vermieten, weil sie so einzigartig ist oder aufgrund der besonderen Umstände bezüglich der Dauer oder Art der Buchung."



    Airbnb empfiehlt das nicht grundlos:

    Jan9559_1-1613571176043.png


    https://www.juris.de/jportal/cms/remote_media/media/jurisde/pdf/juris_jm/jm_2017_4.pdf


    Und bevor hier jetzt der große Sturm der Entrüstung losgeht - weder will ich euch ärgern, noch das Geschäftsmodell in Frage stellen (wo kein Kläger, kein Beklagter und wer sich fair verhält und sich als Gastgeber an seine Vereinbarungen hält, sollte ja auch keine Probleme in der Richtung bekommen) und ich will damit ebenfalls nicht sagen, dass ich zwingend Recht bekommen werde. Mir ist klar, dass eine Klage immer ein Risiko ist, es Auslegungsgesetze gibt, Recht ist nicht Gerechtigkeit und und und. Alles gut, dessen bin ich mir bewusst.

    Aber vielleicht ist das auch mal eine interessante Info für alle Gastgeber, die sich rechtlich auf der sicheren Seite bewegen wollen.

    Insgesamt wünsche ich hier allen, dass sie erfolgreich ihre Objekte vermieten können und ihnen ein solcher Ärger (egal auf welcher Seite man steht) erspart bleibt, die Pandemie bald vorbei ist und ihr wieder vernünftig vermieten könnt.

@Jan9559 

Richtig , Airbnb hält sich mit obiger Klausel ganz bewusst die Hintertür offen, denn :

Eine Buchungsplattform wie Airbnb etc. vermittelt Buchungen.

Es entsteht mit Abschluss der Buchung ein rechtsverbindlicher Vertrag zwischen Gastgeber und Gast zu den vereinbarten Konditionen , nicht jedoch mit Airbnb , da sie nur vermitteln !

 

Soweit so gut.

 

In deinem Fall (soweit die Fakten bekannt sind) konnte der Gastgeber den Vertrag nicht einhalten , da er keine privaten Gäste aufnehmen darf. Also muss der Vertrag annulliert werden oder eine andere Lösung gefunden werden.

 

Wie die vereinbarten Stornierungsbedingungen im Normalfall sind (also zu regulären Bedingungen), spielt doch dann keine Rolle mehr da sie ja aufgrund der geänderten Situation bzw den veränderten Vertragsvoraussetzungen hinfällig sind.

.

@Jan9559   

 

Du erweckst hier den Eindruck, als ob „alle Gastgeber, die sich rechtlich auf der sicheren Seite bewegen wollen“ flexible Stornobedingungen verwenden müßten. Das stimmt aber nicht.

 

Gastgeber haben nach wie vor die Freiheit flexible, moderate oder strenge Stornobedingugen anzubieten. Genauso haben Gäste die Möglichkeit Unterkünfte mit flexiblen, moderaten oder strengen Stornobedingugen zu buchen oder auch nicht zu buchen. Das ist die in Deutschland übliche Vertragsfreiheit.

 

Es gibt weder von seiten von airbnb noch von seiten des Gesetzgebers eine Verpflichtung, daß Beherbergungsstätten eine kostenlose Stornomöglichkeit bis kurz vor check-in anbieten müssen.

 

Wir leben in Zeiten der Corona Pandemie. Wenn heute ein Gast einen Aufenthalt mit check-in in 3 Monaten bucht, dann ist die Wahrscheinlichkeit daß diese Beherbergung auch wirklich stattfindet nur noch 50%, früher waren das mal 95%. Die Idee die du hier promotest ist, daß Gastgeber das durch Corona entstanden Risiko von Stornierungen einseitig zu 100% übernehmen sollen.

 

Ich mache das nicht. Ich vermiete ausschließlich zu strengen Stornobedingugen und ich bin sehr gut gebucht. Hier kannst du lesen was airbnb zu diesem Thema schreibt:

 

 

  • Nach dem 14. März 2020 getätigte Buchungen

    Buchungen von Unterkünften und Entdeckungen auf Airbnb, die nach dem 14. März 2020 getätigt wurden, sind
    nicht durch unsere Richtlinien für besondere Umstände abgedeckt, ….......(das gilt auch für) Verbote von Kurzzeitvermietungen.

    …......... Da die Weltgesundheitsorganisation COVID-19 inzwischen zu einer globalen Pandemie erklärt hat, gelten die Richtlinien für besondere Umstände nicht für neue Buchungen,
    da COVID-19 und seine Folgen mittlerweile nicht mehr unvorhergesehen oder unerwartet sind. Lies dir bitte während der Buchung sorgfältig die Stornierungsbedingungen des Gastgebers durch und wähle im Zweifelsfall lieber eine flexiblere Option.

 

 

Ich habe nichts dagegen daß Gastgeber-Kollegen flexible Stornobedingugen anbieten und ich habe auch nichts dagegen daß Gäste zu flexiblen Bedingungen buchen. Wenn aber jemand zu strengen Bedingungen bucht, dann müssen die dann halt auch gelten.

 

Wie ich diesem Thread entnehme setzt airbnb im vorliegenden Fall die abgeschlossenen strengen Stornierungsbedingungen auch tatsächlich durch. Das ist sehr erfreulich und wird mich dazu veranlassen, doch wieder mal mehr Buchungen über airbnb abzuwickeln.

 

 

 

Jörg8
Level 10
Edingen-Neckarhausen, Germany

@Jan9559, @Ute42 , @Till-and-Jutta0 , @Monika--Elisabeth0 , @Jan9559 du weißt aber, dass dies nur eine Einschätzuung eines RA ist was du gepostet hast, welches aus dem Jahr 2017 ist.

 

Nach einem Gerichtsurteil (sogar Landgericht) aus dem Jahr 2020 darf der Hotelbetreiber die Stornierungsgebühr behalten.

 

https://wilmesmeyer-recht.de/fachartikel/hotelrecht/corona-einhaltung-stornierungsgebuehr/

 

Recht haben und bekommen ist immer zweierlei.

Jan9559
Level 3
Osnabrück, Germany

Ja, dessen bin ich mir bewusst.

Wie gesagt:

Und bevor hier jetzt der große Sturm der Entrüstung losgeht - weder will ich euch ärgern, noch das Geschäftsmodell in Frage stellen (wo kein Kläger, kein Beklagter und wer sich fair verhält und sich als Gastgeber an seine Vereinbarungen hält, sollte ja auch keine Probleme in der Richtung bekommen) und ich will damit ebenfalls nicht sagen, dass ich zwingend Recht bekommen werde. Mir ist klar, dass eine Klage immer ein Risiko ist, es Auslegungsgesetze gibt, Recht ist nicht Gerechtigkeit und und und. Alles gut, dessen bin ich mir bewusst.

Aber vielleicht ist das auch mal eine interessante Info für alle Gastgeber, die sich rechtlich auf der sicheren Seite bewegen wollen.

Insgesamt wünsche ich hier allen, dass sie erfolgreich ihre Objekte vermieten können und ihnen ein solcher Ärger (egal auf welcher Seite man steht) erspart bleibt, die Pandemie bald vorbei ist und ihr wieder vernünftig vermieten könnt.

@Jörg8  dieses Urteil passt aber nicht so recht zur bisherigen Diskussion.

Es war eine geschäftliche Buchung, die auch in der Pandemie gültig bleibt und das Hotel hätte die Beherbergung durchführen können (also kein Vertragsbruch), selbstverständlich greifen da die Stornierungsvereinbarungen, deshalb finde ich das Urteil vollkommen richtig.

 

"Die Stornierung der Zimmer erfolgte vor dem Hotel- und Beherbergungsverbot in Köln zwischen dem 19. März und 19. April 2020, welches nachträglich für nichtig erklärt wurde. Für das Gericht waren damit keine rechtlich gültigen Auflagen ersichtlich, die Stornierung der Zimmer liegt daher in der Risikosphäre des Fitnesskonzerns.

....

In der hier vorliegenden Fallkonstellation 3 stellte das Landgericht Köln klar, dass die Durchführung des Messe nicht zum Leistungsumfang des Hotelvertrags gehöre und die Absage der Messe im Risikobereich des Gastes liege. Eine andere Beurteilung ergibt sich laut Landgericht Köln auch nicht daraus, dass die Messe wegen der sich ausbreitenden Pandemie abgesagt worden ist."

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