@Layal2, ich habe die Kosten für Strom/Heizung in den Übernachtungspreis einkalkuliert und verlange sie nicht extra.
Das liegt zum einen an meiner Vermietungs-Situation und zum anderen halte ich das Nachberechnen von verbrauchsabhängigen Kosten bei Airbnb für nicht zulässig.
Zum zweiten Grund möchte ich hier mal etwas tiefer eingehen:
Grundsätzlich müssen wir Hosts die Preisangabenverordnung (PAngV) einhalten, es muss der Endpreis inkl. aller Nebenkosten (wie Bettwäsche, Reinigung, Wasser, Heizung, ..) angegeben sein.
Lt. https://www.deutschertourismusverband.de/recht/preisangaben-in-der-werbung.html sind im Endpreis "alle pauschalen und in jedem Fall zu zahlenden Nebenkosten für Strom, Wasser, Gas und Heizung sowie die von vornherein festgelegten verbrauchsunabhängigen Kosten für Bettwäsche und Endreinigung einzubeziehen, soweit die Inanspruchnahme dieser Leistungen nicht freigestellt ist."
Doch es sei zulässig, dass "Nebenkosten für Heizung, Gas, Strom und Wasser nicht auch nach Verbrauch abgerechnet werden können. Bei einer verbrauchsabhängigen Abrechnung ist der Nachweis der tatsächlich entstandenen Kosten z.B. durch einen Zähler erforderlich."
D.h. man darf wohl durchaus verbrauchsabhängige Kosten berechnen, welche über die in jedem Fall zu zahlenden Nebenkosten hinaus gehen, aber nur dann, wenn sie a) nachweisbar dem Mieter zugeordnet werden können und sie b) vor der Buchung eindeutig ersichtlich und bepreist sind.
So, jetzt kommt Airbnb ins Spiel.
Airbnb bietet aber mWn gar keine Möglichkeit an, systematisch verbrauchsabhängige Kosten zu hinterlegen, die dem Gast dann vor der Buchung angezeigt werden.
Beispielsweise:
"Dein Endpreis beträgt xxx€. Dieser beinhaltet den in jedem Fall anfallenden Stromverbrauch von gesamt xx kWh (= xx kWh pro Nacht). Jede weitere kWh wird mit xx Cent/kWh berechnet."
Jetzt könnte man bei Airbnb mangels Möglichkeit solche „verbrauchsabhängigen Zusatzkosten“ in die Beschreibung und Hausregeln aufnehmen.
Aber ist das zulässig?
Darüber gibt es unterschiedliche Auffassungen. Ich glaube es ist nicht zulässig.
(Und zudem spare ich mir so den Stress mit Gästen, die diesen Punkt in den Hausregeln nicht gelesen haben.)