Anfängerfrage zur steuerlichen Darstellung von Anschubinvestitionen

Beantwortet!
Reinhard85
Level 2
Lorch, Germany

Anfängerfrage zur steuerlichen Darstellung von Anschubinvestitionen

Hallo zusammen,

ich bin neu dabei und finde keine Antwort für folgendes Problem.

 

Es geht darum, dass ich in einem 225 qm großen Haus ein Zimmer mit dazugehörigen WC vermieten möchte. Nun ist es so, dass gerade am Anfang einige Investitionen (Möbel, Einrichtung, Bettwäsche, Schlösser, evtl. Renovierung Gäste WC) notwendig sind, während die Vermietung gerade erst langsam anläuft.

 

Es ist immer von den anteiligen Kosten die Rede - falls sich das auf die Fläche bezieht, wären das in meinem Fall 10%. Aus meinem Verständnis können hier aber nur die für das ganze Haus anfallenden Kosten (Versicherung, Heizung, Strom usw.) gemeint sein, die auschließlich in dem zu vermietenden Raum getätigten Investitionen müssten in voller HöZhe geltend gemacht werden kommen?

 

Zum zweiten spielt aber auch der zeitliche Anteil der Vermietung eine Rolle. Wenn ich nun im ersten Jahr die höchsten einmaligen Inverstitionen habe und beispielsweise das Zimmer aber nur für 7 Tage vermieten kann, so wären bei 2000€ Ausgaben 10% aufgrund der Fläche und davon 2% (7 von 365 Tagen) anzusetzen? Das wären aber nur 4€ in diesem Beispiel - bin ich da auf dem falschen Weg?

 

Ich bin für jeden Hinweis dankbar!

 

Reinhard

1 Beste Antwort
Ralf243
Level 10
Cologne, Germany

Aus einer Hilfe zu der Steuererklärung:
Bei gemischt genutzten Gebäuden, unterschieden Sie zwischen Erhaltungsaufwendungen, die direkt zugeordnet werden können (Zeile 39) und Erhaltungsaufwendungen, die verhältnismäßig zugeordnet werden (Zeile 40).

Also ja, wenn du Kosten eindeutig der Vermietung zuordnen kannst (z.B. ein Bett nur für Gäste), dann brauchst du das nicht nach Quadratmetern aufteilen. Die neue Lampe im Hausflur, die für alle da ist, schon.

 

Bei der Berechnung nach Tagen kommt es auch darauf an, ob du zwischendurch die Räume selbst nutzt und ob du ernsthaft versuchst möglichst oft zu vermieten. Ein Hotel, das nur 180 Nächte im Jahr verkauft bekommt, darf natürlich trotzdem 100% absetzen.

Wenn du Verlust machst und so wenig vermietest, kann dir das Finanzamt auch Liebhaberei unterstellen und den Verlust streichen.

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4 Antworten 4
Ralf243
Level 10
Cologne, Germany

Aus einer Hilfe zu der Steuererklärung:
Bei gemischt genutzten Gebäuden, unterschieden Sie zwischen Erhaltungsaufwendungen, die direkt zugeordnet werden können (Zeile 39) und Erhaltungsaufwendungen, die verhältnismäßig zugeordnet werden (Zeile 40).

Also ja, wenn du Kosten eindeutig der Vermietung zuordnen kannst (z.B. ein Bett nur für Gäste), dann brauchst du das nicht nach Quadratmetern aufteilen. Die neue Lampe im Hausflur, die für alle da ist, schon.

 

Bei der Berechnung nach Tagen kommt es auch darauf an, ob du zwischendurch die Räume selbst nutzt und ob du ernsthaft versuchst möglichst oft zu vermieten. Ein Hotel, das nur 180 Nächte im Jahr verkauft bekommt, darf natürlich trotzdem 100% absetzen.

Wenn du Verlust machst und so wenig vermietest, kann dir das Finanzamt auch Liebhaberei unterstellen und den Verlust streichen.

@Reinhard85 

 

Ich gebe zu, der Bahnhof zeigt sich äußerst verständlich, aber mehr auch nicht. 😉

 

Danke @Ralf243 und @Till-and-Jutta0 für eure Antworten zum Thema. Ich sehe auch einen Daumen von dir Reinhard bei Ralfs Antwort. Konnte er damit deine Fragen beantworten oder ist da noch etwas offen? 🤔

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Hallo Juliane, ich bitte um Entschuldigung, wenn ich mit der Netiquette hier noch nicht so vertraut bin. @Ralf243 hat es für mich verständlich zusammengefasst - vielen Dank! Letztendlich wird es darauf ankommen, dem Finanzamt zu erklären, dass bei Einstieg in die Vermietung nicht sofort eine Vollauslastung zu erwarten ist.

Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany

Die Berechnung nach Tagen bekommt künftig durch die Anlage V-Fewo auch einen neuen Stellenwert.

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