@Birgit123, meine Erfahrung ist, dass die Ämter / Behörden in der Regel keinen Mietvertrag oder Beherbergungsvertrag benötigen. Den jeweiligen Ämtern reicht eine Bestätigung, dass die Wohnung von / bis gemietet wurde und der Mietzins beglichen wurde. Ich habe dies einige Male für Studenten und ausländische Praktikanten gemacht, die vorübergehend länger bei mir gewohnt haben. Den Mietzuschuss erhält die Interessentin normalerweise nur, wenn sie den Nachweis bringt, dass die Miete auch von ihr beglichen wurde.
Ich habe mich in der Vergangenheit damit beholfen, dass ich nur eine Bestätigung an den Gast ausstelle wie folgt. Bisher gab es nie Probleme.
„Bestätigung
Herr Max Mustermann, geb. am XX.XX.XX, derzeit wohnhaft in (derzeitige Adresse des Buchenden) hat meine Wohnung in (Adresse der Mietwohnung) für die Dauer vom XX.XX.XX bis XX.XX.XX gemietet. Die monatliche Kaltmiete beträgt XXX €“.
Wichtig für die Ämter ist, dass die Miete auch bezahlt wurde oder wird.
Deshalb noch einen Zusatz z.B.
„Der monatliche Kaltmietzins in Höhe von XXX € wird, spätestens am 3. Werktag fällig
oder
„Der monatliche Kaltmietzins in Höhe von XXX € wurde für die Zeit vom XX.XX.XX bis XX.XX.XX am XX.XX.XX im Voraus entrichtet.“
Ich hoffe, das hilft Dir weiter.