So, gestern war wunderbares Wetter und ich hatte beim Ausruhen im Garten
Gelegenheit, mir ein paar Gedanken zu machen.
Diese will ich hier mit Euch teilen, es sind aber meine Meinungen und
keinesfalls Steuerberatungen.
Rechnungen:
wenn diese steuertechnisch angewendet werden sollen, muessen sie vorliegen.
(Von seltenen Eigenbelegen mal abgesehen).
Wenn ich also eine Bettdecke kaufe und diese im Gastzimmer benutze fuer
Gaeste und die Kosten der Decke als Ausgabe steuermindernd absetzen will,
brauche ich dafuer eine Rechnung, die ich aber nicht bei meier Steuererklaerung
belegen muss sondern nur auf explizite Aufforderung vom Finanzamt.
Genauso muss ich jeweils eine Rechnung schreiben fuer den Gast, damit
er seine Beherbungs-Ausgaben ggf beim Finanzamt geltend machen kann.
Deshalb schreibe ich bei Vermietungen ausserhalb von Airbnb auch
diese Rechnungen.
Bei Airbnb-Vermietungen ist es anders, da haben wir ja Airbnb als
Vermittler und zahlen eine Gastgeber-Service-Gebuehr.
Dafuer erhalten wir von Airbnb auch Leistungen.
Eine dieser Leistungen von Airbnb ist es, dass diese uns die Rechnungsstellung
fuer die Gastvermietung abnehmen und dem Gast als Kunden diese Rechnung in seinem
Account bereitstellt.
Wir brauchen und duerfen in diesem Fall dem Gast keine Rechnung schreiben, sonst haette er ja 2 fuer dieselbe Leistung.
So weit so gut.
Ob das Finanzamt dieser Rechnungsausstellungsuebergabepraxis (an Airbnb) zustimmt,
glaube ich, weiss es aber nicht genau.
Schon die Differenzierung der Umsatzsteuer duerfte problematisch sein,
werden doch z. B. bei Hotelrechnungen explizite Kategorienunterscheidungen
verlangt auf der Rechnung, z. B. 7% beI Uebernachtungskosten
(zum Glueck habe ich nur diese) und dagegen 19% bei Extrawuersten beim Fruehstueck,
Parkplatzgebuehren, Gebuehren bei Benutzung des Aufzugs,
Mietkosten fuer den Zimmerschluessel, ...
Siehe z. B.
https://www.etl-adhoga.de/aktuelle-themen/hoteliers-muessen-umsatzsteuersatz-beachten
Und ja, bei Saunanutzung sind es 19% Umsatzsteuer, bei Schwimmbadnutzung nur 7%
Voraussetzung fuer die ermaessigte Besteuerung der Schwimmbadnutzung
ist im Uebrigen, dass es sich nicht lediglich um ein sogenanntes Spassbad
handelt, bei dem der Freizeitcharakter ueberwiegt.
Die Abgrenzung kann dabei in der Praxis Probleme bereiten.
Und wie ist es beim Duschen? Sind da analog zum Baden 7% anzusetzen
oder bei modernen Luxus-Dampf-Sauna-Aromatherapie-Duschen doch 19%?
Muss ich meine Gaeste beim Duschen genau kontrollieren um korrekte Rechnungen stellen zu koennen?
Da nun Airbnb die Rechnung fuer den Gast erstellt, woher soll Airbnb
wissen, was 19%-pflichtige Zuzsatzleistungen gewesen sind ?
Und stellt Airbnb diese Unterscheidungen auf seinen Rechnungen fuer den Gast
unterschiedlich aus?
Bisher konnte ich als Gast dies nie erleben, in den Airbnb-Rechnungen
wird naemlich (trotz Geschaeftsreise) nie die Umsatzsteuer ausgewiesen.
Und gibt es eine Aufbewahrungsfrist auch fuer den Rechnungssteller Airbnb zur
moeglichen Kotrolle des Finanzamts?
Hat das Finanzamt Zugriff auf diese Rechnungen bei Airbnb oder muss doch ich selbst
die Rechnungen fuer die Gaeste aufbewahren?
Was ist z. B. wenn Airbnb Pleite geht, was gilt dann fuer die Aufbewahrungsfristen?
Siehe auch https://www.zas-archiv.de/service-kontakt/publikationen/archivierung-bei-insolvenzverfahren/
Wenn ich selbst Rechnungen ausserhalb Airbnb-Vermietungen stelle,
mache ich dies auf deutsch odr english, wenn z. B. ein Gast aus
den USA das so verlangt?
Da meine ich nein, ich stelle diese Rechnung nur auf deutsch aus.
Wenn ein Araber in der Apotheke ein Corona-Medikament kauft,
bekommt er die Kassenrechnung ja auch auf deutsch und nicht arabisch.
Ausgaben: siehe oben, z. B. Bettwaesche.
Wie sieht es aber bei laengerfristigen Ausgaben aus,
z. B. die Afa fuer das Haus?
Da bekomme ich ja auch nicht jedes Jahr eine Rechnung.
Vielmehr wird die Kaufrechnung aus dem Kaufjahr hergenommen.
Oder wie bei mir die Photovoltaik-Anlage, die bis zu 20 Jahre
lang mit 5% abgeschrieben werden kann (hat aber nichts mit dem Thema Vermietung
zu tun).
Aber muss ich da die Kaufrechnung entgegen der ueblichen Praxis 20 Jahre lang aufheben?
Wie es bei Meitzahlungen bei Nichthauseigentuemern aussieht,
weiss ich ehrlich nicht, ob man da auch eine Rechnung vom Vermieter monatlich verlangen kann.
Wahrscheinlich nein, nach
https://www.wirtschaftswissen.de/unternehmensgruendung-und-fuehrung/arbeitsorganisation/geschaeftsko...
Andererseits: Die meisten Mietvertraegen koennen
nicht als so genannte "Dauerrechnung" angesehen werden kann,
da die Mindestangaben im Sinne des P 14 Abs. 4 UStG fehlen.
Siehe auch
https://www.anwalt.de/rechtstipps/gewerbe-ohne-rechnung-keine-miete_153353.html
oder (Problem Staffelmiete, ...):
https://www.breiholdt-legal.de/mietvertrag-als-rechnung-im-prinzip-ja-aber/
Und nein, fuer meine Zinszahlungen fuer Hausfinanzierung, ... habe ich auch keine Rechnungen, nur Belege.
Wie man sieht ist das Thema nicht leicht und man braucht fast schon einen Doktortitel
um da durchzublicken und es ist schon sinnvoll, vor der Gastgeberkarriere
mindestens 20 Semester Hotellerie zu studieren.