@Hewin1, wenn deine Einnahmen aus der Vermietung unter € 22.000 pro Jahr bleiben, dann kommt die Kleinunternehmerregelung zum Tragen. D.h. du kannst um Umsatzsteuerbefreiung ansuchen, im Gegensatz dazu kannst du auch keinen Vorsteulerabzug geltend machen. Das ist aber nicht notwendig.
Du musst im kommenden Jahr das Einkommen aus der Vermietung in die Einkommenssteuererklärung aufnehmen, kannst aber auch alle Aufwendungen dafür als Ausgabe angeben.
Ich gehe jetzt davon aus, dass es zwei Zimmer in deinem eigenen Haus sind. Da macht es Sinn sich auch steuerlich beraten zu lassen, inwieweit du anteilige Aufwendungen für das Haus (Betriebskosten, Wasser-Kanal etc.) abschreiben kannst.