@Steffen99, egal ob Du nur Deine monatlichen Kosten senken willst.
Einnahmen aus der Vermietung oder Verpachtung gehören gem. EStG § 2 genau wie Dein Arbeitseinkommen oder Kapitaleinkünfte zu Deinem zu versteuernden Einkommen und Du musst es somit in der Steuererklärung angeben. Im Gegenzug dazu kannst Du die Ausgaben wie Strom, usw. und Ausgaben für die Gäste anteilig gegenrechnen, siehe hierzu auch.
https://www.haufe.de/steuern/kanzlei-co/steuerliche-aspekte-der-kurzfristigen-untervermietung_170_20...
Über dieses Thema gab es hier im CC schon viele Diskussionen. Vielleicht versuchst Du mal über die Suchfunktion zum Stichwort "Steuer" die jeweiligen Beiträge zu finden. Das hilft Dir sicher weiter.