Liebes Forum,
ich habe eine recht spezielle Frage. Zum Fall: meine Schwiegereltern kommen aus und leben in Costa Rica. Sie haben dort ein Haus mit größerem Grundstück auf dem ein Bungalow steht. Um ihnen finanziell zu helfen, kamen wir auf die Idee diesen Bungalow über airbnb anzubieten. Gesagt getan. Nun stoßen wir allerdings auf die Problematik, dass das Airbnb Konto ja auf unserem Namen läuft und die Einnahmen darüber womöglich uns zugerechnet werden und so auch der Steuerpflicht in Deutschland unterliegen, obwohl die Einnahmen eigentlich zu 100% in Costa Rica bei den Schwiegereltern verbleiben sollen. Wir haben durch diese Vermietung also keine eigenen Einnahmen. Die Verwaltung über Airbnb muss allerdings über uns laufen, da meine Schwiegereltern dazu nicht in der Lage sind. Nun zu meinen Fragen:
1) Kann die Verwaltung über airbnb über uns laufen ohne das wir Probleme mit dem Finanzamt bekommen? Oder sollte dazu ein separates Konto mit den Daten unserer Schwiegereltern angelegt werden?
2) Sollten wir womöglich besser ein lokales Bankkonto eröffnen, damit die Einnahmen nicht über uns laufen? Geldeingänge z.B. über unser Paypal Konto führen wohl zur o.g. Problematik mit Finanzamt oder?
3) Wenn es nicht anders möglich sein sollte und die Einnahmen über uns laufen, unterliegen diese Einnahmen ja vermutlich dem Doppelbesteuerungsabkommen. Sprich, wir versteuern die Einnahmen hier nicht sondern wirken sich auf den Progressionsvorbehalt aus. Wie wäre das denn dem FA nachzuweisen? Müssten wir dann die Steuererklärung meiner Schwiegereltern in Costa Rica als Nachweis hier einreichen? Das klingt schon per se falsch, aber wie soll es sonst laufen?
Wir sind für jeden Hinweis / Tipp dankbar.
viele Grüße