Vermittlung nicht-touristischer Unterkünfte durch die Gemeinden

Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany

Vermittlung nicht-touristischer Unterkünfte durch die Gemeinden

Aus dem gestrigen Online-Treffen Innsbrucker Gastgeber nahm ich folgende Idee mit:
 
In den allermeisten Regionen sind ja touristische Aufenthalte in Hotels, Pensionen und Privatunterkünften derzeit untersagt. Auf der anderen Seite werden dringend geeignete Unterkünfte für Fachpersonal, ausgelagerte Home Offices, private Härtefälle oder einfach nur Berufstätige gesucht, wofür in den behördlichen Anordnungen auch die entsprechenden Ausnahmen vorgesehen sind.
 
Die Stadt Innsbruck vermittelt solche nicht-touristischen Unterkünfte mittlerweile durch das Tourismusbüro: https://www.innsbruck.info/destination/unterkuenfte/coronavirus.html. Wenn man dort als Gastgeber gelistet ist, kann man dann sicher sein, nur erlaubte Gäste vermittelt zu bekommen.
 
Dies könnte eine Lösung darstellen für Gastgeber, die sich unsicher sind, ob sie ihre Unterkunft überhaupt anbieten dürfen. Und es vermeidet die leidigen Diskussionen mit Privatgästen über das Erlaubte bzw. Verbotene – denn das Tourismusbüro ist hier der Filter.
 
Es bietet aber auch die Chance für entsprechende Reisende, doch noch eine genehmigte Unterkunft zu bekommen.
 
Wer hat denn Informationen über andere Gemeinden und Städte, wo dies ähnlich gehandhabt wird?
Wer könnte sich denn vorstellen, mal bei seiner Gemeinde vorzufühlen, ob das dort ggf. ähnlich gehandhabt werden kann?
5 Antworten 5
Monika--Elisabeth0
Level 10
Vienna, Austria

@Till-and-Jutta0, in Salzburg und Kärnten benötigen Betriebe, die solche Unterkünfte anbieten wollen, eine Genehmigung der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde.

@Monika--Elisabeth0  und ich dachte immer Deutschland ist der Bürokraten-Staat !

@Till-and-Jutta0  warum denn kompliziert wenns einfach auch geht ?

Eine Bestätigung des Arbeitgebers genügt als Nachweis bzw Briefkopf/Visitenkarte mit Steuernummer bei Selbständigen.

Damit kann ein Gastgeber bei Bedarf nachweisen dass es sich um eine berufliche Buchung handelte.

 

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Martin234
Level 10
Münster, Germany

Wäre hier sowieso ersichtlich wg. der Beherbergungssteuer, die ich ja als Gastgeber einziehen müsste, wenn keine berufliche Veranlassung besteht.

Monika--Elisabeth0
Level 10
Vienna, Austria

@Sabine-Ingrid0,  in manchen Bereichen gebe ich dir recht 😉  

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