Timothy646
Düsseldorf, Germany
Level 1
Hallo ihr lieben! Ich habe eine Weile hier auf AirBnB eine W...
Hallo ihr lieben! Ich habe eine Weile hier auf AirBnB eine Wohnung meiner Eltern inseriert, da die beiden keinen Account habe...
Hallo zusammen,
wir würde gerne unser Gästezimmer in unserem Haus in Herrenberg (Baden-Württemberg) über Airbnb für Kurzzeitvermietungen zur Verfügung stellen.
Könnte uns vielleicht jemand aus dieser Region, der/die bereits ein Zimmer anbietet, mit Informationen helfen, was dabei rechtlich notwendig ist?
Das scheint ja überall anders zu funktionieren und wir konnten bisher nichts wirklich Verbindliches für unsere Stadt finden.
Hallo @Thomas2711 , wir bieten ein Airbnb-Zimmer in Stuttgart an. Rechtlich gibt’s da einen ganzen Reigen zu beachten, gut dass du dich erkundigst.
Eine Übersicht bezgl. Deutschland findest du hier: https://www.airbnb.de/help/article/1391/verantwortungsvolles-gastgeben-in-deutschland
Bezüglich Wohnraum-Zweckentfremdung in Herrenberg ist mir nichts bekannt: https://hsc-bw.jimdofree.com/zweckentfremdung/baden-württemberg/
Privatzimmer mit einem Anteil <50 % an der Gesamtwohnfläche (inkl. Anteilige Gemeinschaftsflächen!) sind da in der Regel eh außen vor.
Welches Thema ist denn für dich speziell von Interesse? Vermietest du unter?
Spezifische Fragen können dir vielleicht auch Gastgebende im Homesharing Club Baden-Württemberg beantworten: https://www.facebook.com/groups/537514966690302
Vielleicht sehen wir uns beim nächsten Treffen? Schick uns gerne deine Kontaktdaten über o.g. Homepage an den HSC BaWü, dann setzen wir dich gerne auf den Einladungsverteiler.
Happy Hosting!
Du hast von @Till-and-Jutta0 schon viel genannt bekommen. Hier noch eine hilfreiche Ergänzung.
https://community.withairbnb.com/t5/Tipps-Tutorials/bd-p/tipps-tutorials
Ihr seid super, danke!
Gerade die Frage nach den Meldescheinen hat uns zum Einen beschäftigt, da Airbnb zwar schreibt, dass diese in Deutschland verpflichtend sind und dass sie entweder käuflich erworben werden oder selbst erstellt werden können. Aber es gab weder eine Hilfe, wo so etwas käuflich erwerbbar wäre noch was genau ein selbst erstellter Meldeschein an Daten beinhalten muss.
Da hat der Artikel von Till-and_Jutta0, den du, Gerlinde0 noch mit hinzugefügt hast, enorm geholfen!
Darauf basierend können wir uns dann eine eigene Vorlage in Excel basteln und das den Gästen vorlegen, wenn es losgeht.
Die andere Frage, die uns beschäftigt und wo es äußerst schwierig zu sein scheint, genaue Antworten zu bekommen, ist eine möglicherweise erforderliche Registrierung/Anmeldung bei der Stadt, damit das Anbieten unseres Zimmers grundsätzlich von der Stadt genehmigt wird.
Wir haben bei der Stadt angerufen. Aber da hatte man von dieser Thematik erstmal keine Ahnung 😕
Zumindest will sich jetzt die Dame schlau machen, mit der wir gesprochen haben.
In Stuttgart scheint aber definitiv so zu sein, dass man sich zuerst registrieren muss, gell?
Das Zimmer, welches wir anbieten würden, ist natürlich nur ein kleinerer Teil unseres Hauses, so dass das tatsächlich nicht unter Zweckentfremdungsbeschränkungen fallen dürfte.
Untervermieten tun wir nicht. Wir würden das Zimmer auch nicht für länger als maximal 1 Monat am Stück pro Gast zur Buchung freigeben wollen, so dass das auch nicht mit irgendwelchen Langzeitvermietungsvorschriften kollidieren sollte.
Ich konnte inzwischen mit dem Herrenberger Tourismusamt sprechen, wo jedoch keine Antwort gegeben werden konnte, und ich wurde an das Ordnungsamt verwiesen.
Die Dame vom Ordnungsamt meinte, ich müsste für dieses Vorhaben ein Gewerbe anmelden. Das wäre aber aus ihrer Sicht das Einzige, was wir tun müssten, außer das Bauamt hätte noch irgendwas gegen das Vorhaben.
Hat es denn irgendwelche konkreten negativen Auswirkungen für uns, wenn wir hierfür ein Gewerbe anmelden (die 45 Euro für die Anmeldung sind ja jetzt nicht unbedingt kriegsentscheidend)?
Mit dem Zimmer werden wir im Jahr sicher keine hohen Einnahmen generieren und andere Nebeneinkünfte zu meiner eigentlichen Arbeit haben wir auch nicht. Macht es dann bei den Steuern einen Unterschied, ob wir für das Zimmer ein Gewerbe angemeldet haben oder nicht?
Also für die Steuer wäre ein Gewerbe vermutlich fatal - ist aber meines bescheidenen Wissens nach auch nicht unbedingt dasselbe wie eine Gewerbeanmeldung beim Ordnungsamt.
Denn bei der Steuer könnte die Immobilie ins Betriebsvermögen fallen, das solltest du unter allen Umständen vermeiden.
Gewerbeanmeldung für ein Privatzimmer? War bei uns bislang noch kein Thema. Wir betreiben das im Rahmen der privaten Vermögensverwaltung und erzielen Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung.
Mach dich da bitte nochmal schlau, ob das bei dir tatsächlich zutrifft.
[keine Rechtsberatung, nur Erfahrungsaustausch]
Danke dir für die Hinweise, @Till-and-Jutta0 .
Die größte Frage, die sich uns stellt, ist gerade die nach deinem letzten Satz... bei wem können wir uns für unsere Gemeinde tatsächlich abgesichert schlau machen?
Denn die vom Ordnungsamt haben die Frage nach den Erfordernissen auf den einen einzelnen Punkt reduziert, dass wir die Endreinigung nach einem Gästebesuch selbst durchführen und dafür eine Servicegebühr verlangen würden. Und sie meinten, wenn das so sei, dann würde das Anbieten des Zimmers quasi genauso behandelt werden müssen wie das Anbieten einer Ferienwohnung, wofür auf jeden Fall ein Gewerbe angemeldet werden müsste.
Aber nach dem, was ich bisher so lesen konnte, dürfte eine Endreinigung noch nicht dafür sorgen, dass damit die Kurzzeitvermietung des Zimmers ein Gewerbe erfordert.
In diesem Artikel, den @Gerlinde0 verlinkt hat, wird dazu auch explizit von einem Urteil gesprochen:
Also wenn mit das Ordnungsamt auf Grund von Unwissenheit falsche Informationen liefert, an wen kann ich mich dann verlässlich wenden, um alles richtig zu machen? 😕