Hallo zusammen, ich bin gerade am verzweifeln. Gemäß "Königl...
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Hallo zusammen, ich bin gerade am verzweifeln. Gemäß "Königliches Dekret 933-2021" sind Gastegeber mit Inseraten in Spanien s...
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Ab sofort weltweite Stornomöglichkeit, ob wegen Corona oder nicht.
This policy now applies to existing reservations for stays and Airbnb Experiences made on or before March 14, 2020, with check-in dates between March 14, 2020 and April 14, 2020.
This policy applies to bookings of places to stay and Airbnb Experiences in every country and region around the world, with the exception of domestic travel in mainland China …..
https://news.airbnb.com/extenuating-circumstances-policy-activated-around-the-world/
Es ist aber si typisch für den nordeuropäischen Raum....
Während in Italien alle Spaß haben(oder bei Ilona)..........
Kann mir bitte jemand die rechtliche Grundlage für die Regelung von AirBnB erklären?
In den AGB heißt, dass AirBnB lediglich Vermittler ist. Das ist also ein Eingriff durch einen Dritten in ein bestehendes Vertragsverhältnis zwischen Gast und Gastgeber.
1.2 Als Betreiber der Airbnb-Plattform ist Airbnb nicht Eigentümer, Verkäufer, Wiederverkäufer oder Anbieter von Inseraten oder Gastgeber-Diensten, noch handelt Airbnb als Reiseveranstalter oder Reisevermittler von Pauschalreisen im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. Zudem erstellt, kontrolliert und verwaltet Airbnb auch keine Inserate oder Gastgeber-Dienste. Gastgeber sind für ihre Inserate und Gastgeber-Dienste alleine verantwortlich. Wenn Mitglieder eine Buchung vornehmen bzw. annehmen, schließen sie direkt untereinander einen Vertrag. Airbnb ist und wird weder Partei oder ein sonstiger Beteiligter an dem Vertragsverhältnis zwischen Mitgliedern, noch ist Airbnb ein Immobilienmakler oder eine Versicherungsgesellschaft. Airbnb handelt in keiner Eigenschaft als Vertreter für irgendein Mitglied, außer wie in den Zahlungsbedingungen angegeben.
Hi zusammen!
Die eigentliche Frage kann ich leider nicht beantworten, aber unter den vielen tausend Vermietern ist sicherlich ein Jurist dabei. Schon rein von der Logik her kann Airbnb nicht unsere Stornierungsregelungen untergraben. Falls - wie geschehen - Airbnb aus eigenen Stücken eine kostenlose Stornierung anbietet, muss dies konsequenterweise auch Airbnb finanziell tragen.
Ich gehe davon aus, dass es hierzu eine Sammelklage geben wird. Sicherlich unschön für Airbnb vor dem Börsengang, aber es wäre ja auch noch Zeit, den Gastgebern ein vernünftiges Angebot zu unterbreiten. Grundsätzlich schätze ich da alle Gastgeber als kompromissbereit ein.
Wir werden sehen 🙏🏻
spätestens jetzt müsst ihr eure Gäste nach den Gründen in Deutschland fragen.... und was nicht sein muss sprich privat, muss storniert werden!
Unglaublich ! Ich fasse mir am kopf , genau weil es solche menschen gibt die nicht mal Ihren hintern zu Hause lassen können und sich vorbeugend verhalten gibt es weitere Maßnahmen.
Spätesten jetzt ist es Gesetz :
"
Hotels, Pensionen, etc.
Hotels, Pensionen und ähnliche Übernachtungsangebote dürfen nur genutzt werden, wenn es notwendig ist - Urlaube ("touristische Zwecke") zählen nicht dazu."
Ich denke Airbnb wusste das es soweit kommt.
Ich habe meine Gäste angerufen , jeder wird gefragt was der Grund ist... Private besuche habe ich dann storniert. OHNE WENN UND ABER ... Zum Schutz und Verlangsamung des Virus.
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Hallo @Pascal210
Ich glaube du hast da etwas vorschnell gehandelt. Du schreibst: „Spätesten jetzt ist es ja eh Gesetz , da macht ihr euch strafbar“.
Es gibt noch kein Gesetz und von Strafvorschriften habe ich auch nichts gehört.
Was ist heute passiert? Heute ist Fr. Merkel mehrmals vor laufende Kameras getreten und hat erläutert, was die Bundesregierung zur Eindämmung des Coronavirus unternehmen will. Solche Fernsehauftritte sind rechtlich nicht wirklich belastbar, deshalb habe ich erst mal abgewartet ob und was da schriftlich kommt. Später am Nachmittag hat die Bundesregierung dann einen Text ins Internet gestellt.
Dort steht:
Die Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Bundesländer angesichts der Corona-Epidemie in Deutschland umfasst vier Punkte.
1. Vorschriften für den Einzelhandel
2. Schließungen im Publikumsverkehr
3. Weitere Verbote
4. Regelungen, die seitens der Länder zu erlassen sind
Folgene Regelungen sollen nun seitens der Länder erlassen werden:
…...........Regelungen, dass Übernachtungsangebote im Inland nur zu notwendigen und ausdrücklich nicht zu touristischen Zwecken genutzt werden können …........
Das heißt, eine Regelung daß nicht touristisch übernachtet werden darf gibt es überhaupt noch nicht, das sollen erst noch die Länder regeln und das haben sie noch nicht gemacht.
Ich vermute, daß die einschlägigen Regelungen von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ausfallen werden. Ein Land wie das Saarland, wo es keinen Tourismus gibt, kann da ziemlich rigoros vorgehen. Bayern dürfte da eher großzügiger sein. Bayern ist ein Tourismus Hochland. Wenn da alle touristischen Übernachtungen verboten werden kollabiert der gesamte Fremdenverkehr. So viel Geld um all die Konkurse zu verhindern die es geben wird hat nicht einmal die bayerische Staatsregierung.
abwarten was die Länder morgen veröffentlichen... Dann sollte es klar sein ...
@Ute42 : https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/vereinbarung-zwischen-der-bundesregierung-und-den-r...
Die passenden Gesetze werden folgen,
von den Bundesländern... ist doch logisch das es kommt!
Bin gespannt wie einig sich die Länder sind oder jeder seine eigene Suppe macht.
Es wurde schon die letzte Zeit kommuniziert, was nicht sein muss unterlassen... und reisen ohne Arbeit muss nunmal nicht sein! Da sich nicht dran gehalten wird, gibt es härtere Maßnahmen... da es Gastgeber gibt die nicht verstehen worum es geht und Touris gibt die zum Spaß verreisen, die es auch nicht kapieren !
Aber mal abwarten ob noch ein Schritt weiter gehandelt werden muss. (Ich glaube es eher sogar) ...
…...........Regelungen, dass Übernachtungsangebote im Inland nur zu notwendigen und ausdrücklich nicht zu touristischen Zwecken genutzt werden können …........
Wie soll hier der Nachweis geführt werden?
Ist der Gastgeber hier in der Pflicht es zu kontrollieren? und wenn ja in welcher Form?
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Du müßtest mal nachsehen was die Gäste die bei dir gebucht haben über den airbnb-chat geschrieben haben. Ich habe bei mir nachgesehen, von den ca. 30 Buchungen die mir derzeit vorliegen schreiben nur 2 Gäste daß sie hier Urlaub machen wollen. Alle anderen schreiben über den Grund ihres Aufenthalts nichts. Sie schreiben nur: „Ich möchte gerne ihr Haus für 6 Erw und 3 Kinder mieten“.
Warum die Leute kommen wollen schreiben sie nicht. Das kann touristische, soziale, karitative, familiäre oder geschäftliche Gründe haben. Ich weiß es nicht. Der Anlaß all dieser Buchungen ist für mich unspezifiziert.
Gibt es denn überhaupt noch Touristen bei uns ? Abgesehen davon dass die Saison noch gar nicht begonnen hat und Hochburgen wie Schloß Neuschwanstein schon längst geschlossen haben kann ich mir nicht vorstellen dass jetzt noch jemand freiwillig nach Europa kommt. Auch zu Zeiten von Sars wurden Geschäftsreisen getätigt und waren manchmal einfach nicht vermeidbar, ich selbst war zu dieser Zeit in China.
So .. nun hat auch die ETH alle nicht zwingend notwendigen Forschungslabore eingestellt. Gestern kamen ja verschärfte Meldungen des Bundes, dass nun alle Läden (wohl mit Ausnahme von Supermarkt/Apotheke, sonst hätte ich doch mal hamstern sollen 🙂 ), Restaurants, Bars etc. geschlossen bleiben müssen.
Dass man zur Verhinderung der Weiterverbreitung zu Hause bleiben soll, ist klar .. nur, wieso sollen dies nur die Gastgeber bezahlen (einzig um dies geht es mir) ... meine Reiseversicherung hat gar einen Passus
Erstattung der Reisekosten bei Streiks, Unruhen, Epidemien und Naturkatstrophen
Aber natürlich zahlt meine Reiseversichernung nichts, wenn auf meinem Stornobeleg ein goldiges nütelinüt glänzt.
Durch mein persönliches Anschreiben oder Fragen zum Buchungsgrund weiß ich zu 95% aus welchem Grund meine Gäste kommen (Messe, Hochzeit, Familienbesuch uvm).
Ich sehe keine Antwort auf meine Frage, denn der Gast könnte auch falsche Angaben machen (warum auch immer) und mich zu täuschen.
Also wer steht hier in der Verantwortung Gast oder Gastgeber um den Sinn / Notwendigkeit der Unterbringung zu ermöglichen ?
Ich frag auch nach, immer. Die wohnen schliesslich bei mir im Haus und ich will wissen, wer sie sind und was sie hier machen.
@Patricia741: ehrlich gesagt empfinde ich deine Frage ein wenig als Erbsenzählerei. Ich würde sagen, die Politik hat gerade wichtigeres zu tun, als die Frage gerichtsfest zu klären, wer im Fall einer ungerechtfertigt touristischen Übernachtung haftbar zu machen ist...
Ich schlage vor, du stornierst einfach alle, die von sich aus angegeben haben, aus privaten Gründen zu reisen - die Messebesucher werden von sich aus stornieren, weil keine Messen mehr stattfinden. Und wenn du danach noch deinen Kalender blockierst, bist du der Gefahr fälschlicherweise touristisch vermietet zu haben, komplett entronnen ;- )
@Andrea1 in einem hat @Patricia741 aber schon recht, es gibt eine staatliche Verordnung, dass Leute nicht Sinnlos herumreisen sollen (salopp ausgedrückt).
Es kann aber nicht Aufgabe der Gastgeber sein die Sinnhaftigkeit der Reise zu überprüfen..., wie soll das gehen ?
Bei Sofortbuchung zB ist das völlig unmöglich.. und somit bei fast allen Portalen.