Die wichtigste Erkenntnis: Barrierefreiheit fängt im Kopf an...
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Die wichtigste Erkenntnis: Barrierefreiheit fängt im Kopf an! Man muss als Gastgebender einfach offen sein für die Bedürfniss...
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Hallo zusammen,
ich gelte mit meinen Airbnb Vermietungen als Kleinunternehmer. Die von mir vermietete Wohnung besitze ich nicht selber sondern habe diese angemietet. Meine Einnahmen haben sich mehr als halbiert. Weiss jemand von euch ob ich in diesem Falle die Coronasoforthilfe vom Staat beantragen kann?
Das sind die offiziellen Bedingungen für die Beantragung unter die ich meiner Meinung nach falle:
Kleinunternehmen, Angehörige der Freien Berufe, Gründern und Solo-Selbstständigen wird folgende Unterstützung zur Vermeidung von finanziellen Engpässen in den folgenden drei Monaten gewährt:
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
Das Unternehmen muss vor der Krise wirtschaftlich gesund gewesen sein. In Folge der Corona-Krise
Beste Grüße,
Peer
@Peer1, an Deiner Stelle würde ich das mit dem Steuerberater besprechen. Es ist bekannt, dass schon viele unberechtigt die Soforthilfe in Anspruch genommen haben und denjenigen dann auch Strafverfolgung droht. Ob in Deinem Fall eine Berechtigung vorliegt, kann ich und möchte ich auch nicht beurteilen.
.
Ich vermute daß du schon am ersten Kriterium scheitern wirst:
bis zu fünf Beschäftigte
Ich nehme an daß du überhaupt keine Beschäftigten hast. Oder hast du eine GmbH bei der du als Geschäftsführer angestellt bist?
@Ute42 das gilt auch für Einzel-Selbständige , man muss keine Angestellten haben.
Die Höhe der Summe variiert aber dementsprechend nach unten.
@Peer1 bist du denn auch als selbständiger beim Finanzamt gemeldet (Gewerbeschein etc.) oder bist du nur Kleinunternehmer Umsatzssteuerlich gesehen und betreibst Airbnb als Nebeneinkunft aus Vermietung und Verpachtung ?
Ich bin Kleinunternehmer der Einkünfte aus Vermietungen und Verpachtungen hat. Kein Gewerbeschein.
@Peer1 dann kannst du es leider vergessen , diese sogenannte "Kleinunternehmerregelung" besagt nicht dass du steuerlich als Selbständiger bzw Unternehmer geführt bist.. und nur für diese ist die Unterstützung gedacht.
Wenn du dein Geld anders verdienst (zB Arbeiter/Angestellter) ist alles andere eben nur eine Nebeneinkunft bzw private Vermögensverwaltung, die in diesem Zusammenhang nicht zählt.
Diese Einkünfte sind meine Haupteinkünfte. Ich habe sonst keine anderen Einkünfte. Jedoch zahle ich keine Umsatzsteuer weil die Einkünfte unter 22.000€ (früher unter 17.500€) liegen.
Liegt es an der Umsatzsteuergrenze in meinem Fall?
@Peer1 nein, an der Umsatzsteuergrenze liegt es nicht, die besagt nur ob du eine seperate Umsatzsteuererklärung machen musst oder nicht... (wenn du darunter bist eben nicht).
Du müsstest eine angemeldete Selbständigkeit (bzw Gewerbe) haben in der die Vermietung von Wohnungen etc. zu deinem Geschäftsfeld gehört ... das ist idR eine GmbH (UG) wie zB bei einem Hotel und Pensionsbetrieb.
Genaueres kann dir wie von @Christa0 schon erwähnt wirklich nur dein Steuerberater sagen.
@Peer1, in diesem thread wurde auch schon über diese Thema diskutiert. Ich hatte da geantwortet, mit dem Auszug aus dem Soforthilfeprogramm, nämlich dass es die Soforthilfe nur für gewerbliche Unternehmen und die freien Berufe gibt.
"Anträge können von gewerblichen Unternehmen und selbstständigen Angehörigen der Freien Berufe (bis zu 250 Erwerbstätige) gestellt werden, die eine Betriebs- bzw. Arbeitsstätte in Bayern haben."
Der Text bei den Soforthilfeprogramm wird nahezu täglich geändert. Trotzdem ist und bleibt es so, dass keine Privatperson Soforthilfe beantragen kann. Dies ist ja bereits in Berlin geschehen und auf die Schnelle versehentlich durch gegangen. Von der moralischen Seite will ich gar nicht reden!
Die Soforthilfe ist schließlich dafür gedacht, denn wirklich Betroffenen zu helfen. Wenn Du aus der Vermietung ein Geschäftmodell für Dich entwickelt hast, ist das Dein Risiko. Du hättest auch ein Gewerbe anmelden können. Dann hättest Du allerdings auch die Pflichten eines Gewerbetreibenden. Man kann sich nicht überall nur die Vorteile rauspicken.
Ich finde das Thema übrigens recht interessant und bin überrascht dass sich diesbezüglich bis jetzt so wenige hier gemeldet haben.
Die angemieteten Wohnungen müssen ja weiterbezahlt werden da sie durch Mietverträge meistens sogar langfrsitig gebunden sind .... und gleichzeitig brechen die Untervermietungseinnahmen weg....
Genau, hat mich auch gewundert das es hier zu noch nichts im Forum zu finden gibt.
@Peer1 schrieb:Genau, hat mich auch gewundert das es hier zu noch nichts im Forum zu finden gibt.
Liegt vielleicht daran, dass die ehrenamtliche Arbeit im CC eher von Homesharern und Gastgebern geleistet wird, als von Arbitrage-Vermietern.
@Peer1, jetzt bin ich aber neugierig: Du vermietest 2 Apartments, die angemietet sind, bzw. zumindest eines davon. Und du bleibst mit dem Einkommen aus der Vermietung unter der derzeitigen Einkommensgrenze für Kleinunternehmer und hast kein anderes Einkommen?.
Du bezahlst Miete, Betriebskosten für die Apartments etc. und kannst dann von dem was übrigbleibt dein Leben finanzieren? Deine Wohnung wo du wohnst, die Wohnkosten, den Lebensunterhalt und was sonst noch alles dazugehört?
Verrat mir bitte wie du das machst, da muss ich doch schleunigst was ändern.