Langzeitvermietung Besuch vom Partner

Langzeitvermietung Besuch vom Partner

Hallo zusammen, ich habe eine kleine Wohnung für 4 Wochen gebucht. Mein Partner käme wahrscheinlich für ein Wochenende/ max. vier Tage zu Besuch.

Nun ist die Frage, ob das geht.

Mein Vermieter ist gewerblich im großen Stil und daher denke ich nicht, dass es ihn oder Nachbarn stören wird.

Die Wohnung ist offiziell nur für eine Person. Wie würdet ihr vorgehen?

Ich möchte vor der Anreise auch ungern „schlafende Hunde“ wecken, oder mich unbeliebt machen…

1 Antwort 1
Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany

Hallo @Talia1494 , bei Beherbergungen gilt das Hausrecht des Gastgebers. Mach dich nicht unbeliebt, und melde deinen Gast an. Ist im Hotel und auf dem Campingplatz auch selbstverständlich. Da geht es nicht um Störung, sondern um Erschleichung einer Beherbergungsleistung.

 

siehe https://www.travelbook.de/uebernachten/hotels/gaeste-mit-aufs-hotelzimmer-nehmen

 

Womöglich wäre sogar der Tatbestand eines Einmietbetrugs nach § 263 StGB erfüllt: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__263.html (bin kein Jurist, nur persönliche Meinungsäußerung)

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