Wir haben aktuell zu viel freie Flächen bzw Zimmer im Büro. ...
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Wir haben aktuell zu viel freie Flächen bzw Zimmer im Büro. Diese wären sogar über separaten Eingang erreichbar. Die Zimmer h...
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Hallo Zusammen,
ich bin etwas orientierungslos.
Vielleicht kann mir hier jemand helfen?
Ich habe ein Buchung, die schon vor Monaten herein kam.
Ein Gast aus einem ca. 120 km entfernten Ort. Der bei mir für einen Seminarbesuch 4 Nächte in einem Zimmer innerhalb meiner Wohnung gebucht hat.
Erlauben die bayerischen Coronaregeln, diese Übernachtungen?
Über Antworten würde ich mich freuen.
Danke & Viele Grüße
Brigitte
@Brigitte281: ob die bayerische Corona-Verordnung das zulässt müsstest du auf der Seite der Bayerischen Landesregierung nachlesen können - da hat jedes Bundesland ja leicht unterschiedliche Fristen. Was ich viel eher anzweifeln würde, ist, dass das Seminar überhaupt stattfindet. Hast du deine Gästin dazu mal befragt?
Seminare starten wieder.
z.B. am 15.05.2020 der erste "post Corona" ErsteHilfeKurse.
Die nächste Gastwirteunterrichtung z.B. von der IHK ist am 28.05.2020.
Es geht also wieder los.
@Brigitte281 .. einfache Antwort , es geht leider nicht, die Freigabe bezieht sich nur auf Hotels und Ferienwohnungen.
Deine Gemeinschafts-Unterkunft kann unmöglich die Abstands- und sonstigen Hygienevorschriften einhalten.
Im Ernstfall verstößt du gegen das Seuchenschutzgesetz (jetzt Infektionsschutzgesetz) mit empfindlichen Folgen und Geldstrafen.
PS.: Du solltest aber auch nicht zuletzt an deine eigene Gesundheit denken !
@Sabine-Ingrid0
vielen Dank für Deinen Beitrag.
Bitte erkläre mich doch im Detail die Abstands- und sonstigen Hygienevorschriften, Du scheinst Dich sehr gut auszukennen.
Es wäre sehr nett von Dir, dann ich kann ich einschätzen, ob der Schnitt meiner Wohnung es unmöglich macht, diese Vorschriften einzuhalten.
Ich Danke Dir sehr.
@Brigitte281 habe den Link noch nachträglich eingefügt, dort ist alles erläutert.