@Florian250, NEIN - obiges Beispiel: Gast zahlt € 70,00 und davon kannst du 11% abziehen und davon 3,2%. ( in dem Besipiel also € 2,95) Die Gebühr von € 8,40 ist deine, die du für das Service an airbnb zahlst und das hat mit der Ortstaxe gar nichts zu tun. Die kannst du in der Steuererklärung geltend machen. Im übrigen brauchst du nur nach Berechnung Ortstaxe Wien googeln, da steht es ganz genau.
@Veronica-and-Richard0, eigentlich sollte Florian wissen wie in Wien die Ortstaxe berechnet wird, er hat genügend Buchungen gehabt.
Um es noch einmal klar zu sagen:
Eine Ortstaxe, Nächtigungsgebühr, Kurtaxe etc. ist eine Abgabe, die der Gast für seinen touristischen Aufenthalt in einer Gemeinde zu bezahlen hat (soferne die Gemeinde eine solche einhebt). Üblicherweise beträgt eine solche im Schnitt € 2,00 pro Nacht und Person und muss eigentlich verpflichtend vom Gast vor Ort vom Gast kassiert werden. Einige größere Städte haben bereits Verträge mit airbnb die das dann direkt einzieht und überweist. Diese Taxe ist dann völlig unabhäng vom Buchungsbetrag, den der Gast für seine Unterkunft zahlt.
Nur Wien berechnet diese Taxe eben anders. D.h. für Gastgeber ist diese Berechnung viel einfacher und der Abzug von 11% verringert für den Gastgeber den Betrag noch einmal.
Annahme:
4 Personen, 1 Woche, € 700,00 (das was der Gast zahlt) - in einer Gemeinde mit € 2,00 pro Nacht und Person würde allein die Ortstaxe für diese 7 Nächte € 56,00 ausmachen, die der Gast noch zu leisten hat.
in Wien würde sie nur € 19,93 ausmachen (700 - 11% und davon 3,2%)
Noch etwas dazu: In Österreich wird in fast allen Orten, wo touristische Vermietung stattfindet eine Orts bzw. Nächtigungstaxe eingehoben. Und auch in Bayern gib es entsprechende Richtlinien wer eine solche einheben darf.