Aus der Erfahrung der Vergangenheit (April 2020) kann ich die
Situation eines Freundes erzaehlen, der da aus Bangladesch zurueckkam
nach Muenchen und sich in seiner Wohnung in haeusliche Quarantaene begeben hat.
Seine Frau war nicht mitgereist sondern die ganze Zeit in Muenchen.
Das Landratsamt hat bei der Korrespondenz mit denen gesagt:
Nein, so geht das nicht, ihr habt nur ein Einraum-Appartement
und das reicht nicht fuer die Quarantaene.
Das Amt hat dann ein Hotellzimmer fuer ihr organisiert,
bezahlt und auch sein Essen dort.
Ob diese Aktion auch heutzutage noch so laeuft ist unklar.
Und wir (Vera und ich) leben in einem Einfamilienhaus.
Jetzt auch mit den erwachsenen Kindern zusammen.
Ich hatte beim Landratsamt (Gesundheitsamt) nachgefragt,
wie sieht denn so eine haeusliche Quarantaene aus?
Muss der in Quarantaene Befindliche seine Notdurft im Zimmer verrichten?
Das Amt sagte, nein, Essen sollte er schon dort in seinem Zimmer.
Rausgehen aus dem Haus auf keinen Fall.
Gemeinsame Raeume wie Flur, Bad ... kann er dann aber genauso wir wir
benutzen, aber nur mit Maske und Abstand und alle benutzen Flaechen
muessen dann unverzueglich desinfiziert werden.
Aber ob und wie das ausserhalb Bayerns aussieht sollte man mit dem lokalen Gesundheitsamt klaeren.