Stornierung durch Airbnb aufgrund von Quarantäne des Gastes

David7373
Level 2
Salzburg, Austria

Stornierung durch Airbnb aufgrund von Quarantäne des Gastes

Liebe Community,

 

Das stellt hier meinen ersten Eintrag dar. Bislang war eigentlich immer alles okay :-).

 

Jetzt bin ich aber etwas irritiert und bekomme vom Support nur ausweichende Begründungen.

 

Meine Situation kurz:

Airbnb hat die Buchung eines Gastes zwei Tage vor Antritt storniert, da beim Arbeitgeber des Gastes ein Coronafall auftrat und alle Mitarbeiter, einschließlich meines Gastes in Quarantäne mussten. Airbnb argumentierte die Stornierung mit der Auflage der Regierung und der Fall findet laut Airbnb Deckung in den allgemeinen besonderen Bedingungen.

 

Jetzt steht aber bei den besonderen Bedingungen im Zusammenhang explizit: Zu den besonderen Umständen im Zusammenhang mit COVID-19, die nicht abgedeckt sind, gehören u. a.: ... Gesundheitshinweise und Quarantänen, ... und andere Vorschriften von Regierungen ... . Es gelten die regulären Stornierungsbedingungen des Gastgebers.

 

An einer weiteren Stelle wird darauf hingewiesen, dass die allgemeinen besonderen Bedingungen nicht zur Anwendung kommen, wenn ein Zusammenhang mit Covid besteht.

 

Es ärgert mich etwas, da wir somit die Kosten tragen (wir bieten unser Appartment privat und nur kostendeckend für einen bestimmten Zeitpunkt an) und ich ja eigentlich nichts dafür kann, wenn, ganz besonders in diesen Zeiten, ein Gast in Quarantäne muss.

Ich denke, dass hier die AGBs von Airbnb für alle Abhilfe in Bezug auf die Risikotragung schaffen sollten, damit sowohl Gastgeber, als auch Gast, im Falle einer Stornierung wissen, woran sie sind. Ich als Gastgeber lese aus diesen allerdings heraus, das in Zusammenhang mit Quarantäne ich nicht der Leidtragende bin.

 

Danke für eure Info. Ich schließe natürlich nicht aus, das ich hier die AGBs falsch deute..

 

4 Antworten 4
Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany

@David7373 , ich nehme an, die Stornierung erfolgt aufgrund dieser "allgemeinen" Besonderen Bedingung:

 

Staatlich auferlegte Verpflichtungen, einschließlich [...], Reisebeschränkungen

 

Die Quarantäne ist ja staatlich auferlegt.

 

Das gilt ja auch unabhängig von den "Richtlinien für besondere Umstände im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie (COVID-19)".

 

Du schreibst "An einer weiteren Stelle wird darauf hingewiesen, dass die allgemeinen besonderen Bedingungen nicht zur Anwendung kommen, wenn ein Zusammenhang mit Covid besteht."

Das lese ich so nicht raus. Hast du den Wortlaut und die Quelle?

Hallo,

 

danke für deine Rückmeldung!

 

Genau richitig, unter dieser Bestimmung sieht Airbnb die Stornierung als begründet.

 

An den folgenden zwei Stellen lese ich hier allerdings, das die "normalen" besonderen Bedingungen keine Anwendung finden (leider gibts keine Nummerierung der AGBs, die würden den Verweis weitaus einfacher machen):


1. Buchungen von Unterkünften und Entdeckungen auf Airbnb, die nach dem 14. März 2020 getätigt wurden, sind nicht durch unsere Richtlinien für besondere Umstände abgedeckt, es sei denn, der Gast oder Gastgeber ist derzeit mit COVID-19 infiziert.
2. Da die Weltgesundheitsorganisation COVID-19 inzwischen zu einer globalen Pandemie erklärt hat, gelten die Richtlinien für besondere Umstände nicht für neue Buchungen, da COVID-19 und seine Folgen mittlerweile nicht mehr unvorhergesehen oder unerwartet sind

 

Und ebenso glaube ich eigentlich, das Vorschriften der Regierung, unter anderem eine Quarantäne, ja eben genau den Anwendungsfall der besonderen Bedingungen in Zusammenhang mit Covid darstellt. Diesfalls müsste diese "spezieller Bedingung" doch die "allgemein Bedingung" verdrängen, anderenfalls wäre es doch überflüssig, den Passus zu den Covid Bedingungen anzufügen.

 

.

@David7373  

 

Du bist nicht der Erste der feststellt, daß sich die Stornobedingungen widersprechen. Diesen Konflikt löst airbnb mit der Generalklausel:

 

  • Der Kundendienst hat immer recht.

 

Das steht zwar nirgends, wird aber in der Praxis so gehandhabt.

 

Was kannst du jetzt noch machen? Du kannst so lange beim Kundendienst anrufen bis du einen Service-Mitarbeiter findest, der sich deiner Argumentation anschließt und die Entscheidung revidiert. Die Erfolgsaussichten schätze ich als gering ein, aber man weiß ja nie.

 

 

David7373
Level 2
Salzburg, Austria

Ja da hast du wahrscheinlich Recht...

 

Naja danke auf jeden Fall für eure Beiträge!

 

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