Hi Katharina,
das ist natürlich für beide Seiten ärgerlich.
Bedenke, dass zumindest vorübergehend der Kalender des Gastgebers mit deiner Buchung blockiert ist und er keine anderen kurzfristigen Buchungen mehr annehmen kann, bis du storniert hast. Das würde ich dir auch ganz dringend empfehlen, nachdem du ihm den Irrtum mitgeteilt hast.
Anschließend kannst du dann natürlich anfechten. Allerdings bist du auch dann zum Schadensersatz verpflichtet. Eine schnellstmögliche Stornierung durch dich die beste Möglichkeit, den Schaden für den Gastgeber so gering wie möglich zu halten. Falls der Gastgeber doch andere Gäste empfangen kann, weil nach deiner Stornierung der Kalender wieder frei ist und ein anderer Gast zumindest einen Teil der Tage bucht, verringert sich der Schaden. Der Gastgeber muss sich möglicherweise auch einen Betrag anrechnen lassen, den er sich an Kosten gespart hat (z.B. Strom und Wasser, Reinigungsgebühr) durch deine nicht erfolgte Anreise.
Welche Ansprüche im Detail bestehen, kann dir aber sicher dein Rechtsanwalt genauer sagen. In der Regel sollte aber gerade bei einer Unterkunft im Ausland eine gütliche Einigung der bessere Weg sein. Das kulante Angebot des Gastgebers, den Aufenthalt zu verschieben, würde ich an deiner Stelle annehmen oder alternativ um eine Teilerstattung für gesparte Aufwendungen des Gastgebers bitten.
Viele Grüße,
Daniel