Versicherungsschutz

Versicherungsschutz

Guten Tag, 

Ich möchte bald meine Ferienwohnung vermieten aber vorab erstmal sicher sein.... Ich lese immer wieder dass man über airbnb versichert ist gegen Schäden die der Gast verursacht, aber dann doch nicht gezahlt wird. Welche Versicherung wäre denn noch privat zusätzlich notwendig? Lg

5 Antworten 5
Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany


@Desiree278  schrieb:

Ich lese immer wieder dass man über airbnb versichert ist gegen Schäden die der Gast verursacht,


AirCover ist lt. eigener Aussage keine Versicherung - sondern eine freiwillige Leistung. Never forget.

Harald93
Level 10
Rüsselsheim, Germany

Mir ist keine "handelsübliche" Versicherung bekannt, die dem Vermieter Schäden erstattet, die ein Mieter verursacht hat (s.g. Mietsachschäden).

Grundsätzlich ist der Mieter in der Pflicht, Schäden zu regulieren. Im Bezug auf die Vermietung über Airbnb ist es daher sehr wichtig, die Daten (Name, Adresse etc.) des Mieters zu kennen - von Airbnb bekommst Du diese nämlich nicht zur Verfügung gestellt.

Wobei wir wieder beim Thema Meldezettel sind ......

 

 

Guten Morgen lieber Harald, danke für deine Rückmeldung.  Den Meldeschein macht man grundsätzlich ist das richtig, auch bei Vermietungen von einer Nacht? Und am besten bei Schlüsselubergabe. LG 🌞

Harald93
Level 10
Rüsselsheim, Germany

Hallo Desiree,

 

genau, am besten direkt beim Einzug. Bei ausländischen Gästen muss auch die Ausweis- oder Reisepassnummer eingetragen werden.

Die Meldescheine sind dann bis ein Jahr nach Einzug aufzubewahren.

 

Gruß - Harald

Ralf243
Level 10
Cologne, Germany

@Desiree278 
Das mit den Meldedaten funktioniert denke ich nur mit viel Glück. Wenn ein Gast z.B. aus Taiwan den 500€-Fernseher beschädigt, werde ich, Meldedaten hin oder her, den Gast nicht in Taiwan verklagen.

Ich habe mir von meiner Gebäudeversicherung bestätigen lassen, dass sie auch zahlt, wenn ein Gast das Gebäude beschädigt, z.B. durch das Brennenlassen einer Kerze.

Meine Gebäudehaftpflicht hat mir bestätigt, dass sie auch zahlt, wenn vom Gebäude der Gast geschädigt wird, z.B. z. B. durch mangelhafte Beleuchtung, herabstürzende Gebäudeteile oder unzureichende Räumung bei Schnee und Eis.

Dazu habe ich noch eine Betriebshaftpflicht, die Kurzzeitvermietung abdeckt, sowie natürlich eine Privathaftpflicht.

 

Was ich nicht habe:
- Inhaltsversicherung/Hausrat für die vermieteten Räume, falls der Gast Inventar beschädigt. Das Inventar kostet zwar auch einiges, aber einmal gibt es Aircover und daran würde ich auch nicht zu Grunde gehen. *)
- Rechtschutzversicherung: Ich habe gar keine Lust auf Anwälte und Prozesse
- Ausfallversicherung: Wenn ich nach einem Schaden erstmal nicht vermieten kann, habe ich keine Einnahmen. Auch daran gehe ich nicht zu Grunde.

*) Ich habe gerade mal gegoogelt: Eine Hausratversicherung für Ferienwohnungen, die auch bei fahrlässigen(!) Schäden durch den Mieter schützt, würde mich 155€ im Jahr kosten und im Schadensfall bis 20.000€ bei 250€ Selbstbehalt zahlen. Ist die Frage, ob sie auch bei grob fahrlässigen Verhalten oder gar Vorsatz zahlen würde. Falls da jemand eine gute Versicherung kennt, kann er das gerne hier oder per PN schreiben.

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