Hallo zusammen,
ich freue mich sehr, eine weitere Fragerun...
Hallo zusammen,
ich freue mich sehr, eine weitere Fragerunde im Community Center ankündigen zu können. Christy Schrader ist...
Zuletzt aktualisiert: Jan, 2021
Hallo zusammen,
Die unten beschriebene Aktualisierung der Richtlinien ist nun in Kraft.
Informiert euch hier, wie Stornierungen unter unseren aktualisierten Richtlinien für besondere Umstände, die für Buchungen ab dem 20. Januar 2021 gelten, funktionieren werden.
Vielen Dank!
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Catherine Powell meldet sich mit einem neuen Update für Gastgeber zu Wort und erklärt, wie wir bei Airbnb unsere Richtlinien für besondere Umstände transparenter und fairer für Gastgeber gestalten möchten. Die Änderungen beziehen sich auf Buchungen von Unterkünften und Entdeckungen auf Airbnb mit einem Check-in- oder Startdatum ab dem 20. Januar 2021*: Gastgeber können hierdurch künftig selbst entscheiden, ob sie Gästen, die aufgrund unerwarteter persönlicher Umstände nicht anreisen können, eine Rückerstattung gewähren möchten. Naturkatastrophen und ähnlich einschneidende Ereignisse bleiben weiterhin durch die Richtlinien abgedeckt.
Drück den Zahnrad-Button im Youtube Video um Untertitel in der ausgewählten Sprache hinzuzufügen.
Näheres zu den bevorstehenden Änderungen unserer Richtlinien haben wir in diesem Artikel im Hilfe-Center zusammengefasst. Lasst uns außerdem gerne wissen, welche Themen Catherine in zukünftigen Updates für Gastgeber ansprechen soll. Abschließend möchten wir uns bei euch bedanken, dass ihr immer wieder die Themen mit uns teilt, die euch besonders wichtig sind.
* Die Richtlinien gelten nicht für Buchungen auf Airbnb Luxe. Diese unterliegen unseren separaten Richtlinien für Rückerstattungen an Gäste auf Airbnb Luxe.
Sehr gut! Gastgeber*innen müssen nicht mehr das persönliche Gast-Risiko tragen. Dafür gibt es Reiseversicherungen.
Für mich die falsche "Verbesserung" - wichtig wäre in der Pandemie den Schaden fair zu teilen. Dass gelegentlich mal ein Gast einen Notfall hat.. OK - klar, wäre es besser wenn ich selber entscheiden könnte. Aber wenn mal wieder *alle* absagen, aus Gründen die gar nichts mit mir zu tun haben, gerade dann macht 50:50 Sinn.
Disney entlaesst 28000 Mitarbeiter:
Wieso kann Airbnb geltende Gesetze außer Kraft setzen? Wenn ein lock-down erfolgt, oder teilweise und ich Gäste aus Krisengebieten nicht beherbergen darf, muss eine kostenlose Stornierung möglich sein. Auch bezüglich der Gebühren von Airbnb! Ansonsten würde ja keine Gast mehr im Voraus buchen. Ich momentan auf jeden Fall nicht, da ich nicht sicher sein kann, dass ich die Reise angetreten darf. Als Gastgeberin ist es ein klarer Nachteil auf Grund der Situation keine Buchungen mehr zu erhalten. Meine strengen Stornierungsbedingungen will ich dafür nicht ändern.
Sorry aber wieso sollen wir Gastgeber nun haften, dass eine Fluggegesellschaft (NICHT UNSERE VERANTWORTUNG) einen Flug storniert und die Gäste einfach kostenlos stornieren können? Ich mein das ist doch absurd! Wir sind in einer Zeit, wo jeder Erwachsene selbst das Risiko geht, ob dieser Flug stattfindet oder nicht. Wieso sollen wir dafür haften, wenn wir STRIKTE Stornierungsbedingungen haben?
Ich find, dass Gäste nun endlich auch das Risiko tragen sollten, wir sind schließlich in der COVID Zeit, da muss man ja nicht verreisen aber wenn GÄSTE verreisen wollen, dann sollen die Gäste auch für ihr eigenes Risiko verantwortlich sein. Und nicht Airbnb oder der Gastgeber, der dann auf den Kosten sitzenbleibt, nur weil die Gäste nicht mitdenken, dass das ein Risiko ist, weil EVENTUELL der Flug gestrichen wird, was ja derzeit normal ist!
Vor einer Pandemie gebuchte Wohnungen, müssen selbstverständlich kostenfrei storniert werden können.
Buche ich allerdings während einer Pandemie, so wie jetzt, trage ich als Gast die volle Verantwortung und kann nicht erwarten, dass Gastgeber dafür aufkommen.
Ihr wollt also lieber keine Buchungen als aus zwingenden Gründen abgesagte?
David @ aus Bad Münstereifel
Heute eine Buchung storniert, Gäste wären morgen aus einem aktuellen Covid-19 Hotspot angereist und es gilt ein Beherbergungsverbot welches für Touristische Gäste und Gastgeber unter Geldstrafe steht. Habe extra in der zuständigen Behörde nachgefragt. Dies ist dann leider zum Nachteil für den Gastgeber der stornieren muss und ... schwupps ... 1,2,3, seinen Status verlieren kann.
Hallo @David2143 @Judy301 @Patricia1146 @Sarah-and-Thomas0 @Peter2822 @Veronica-and-Richard0 @Till-and-Jutta0 vielen Dank für eure Kommentare zu diesem Thema!
Ich möchte euch kurz darüber informieren, dass die oben beschriebenen Änderungen der Richtlinien nun in Kraft sind. Ihr könnt mehr darüber in diesem Info-Center-Artikel lesen und gerne weiter kommentieren 🙂
Schoen und gut, aber was ist mit dem Begriff Geschworenenpflichten gemeint?
Wir sind ja kein Schurgericht?!?
@Veronica-and-Richard0 damit ist wohl gemeint dass wenn du zu einem Geschworenen (bei uns Schöffen) berufen wirst, dies auch ein anerkannter Stornierungsgrund ist... wie bei einer Naturkatastrophe.
Was mir in diesen Stornierungsrichtlinien fehlt ist der Hinweiß dass es sich lediglich um Airbnb-Richtlinien handelt, die aber zB in einer Pandemie nicht über der örtlichen Gesetzgebung des jeweiligen Landes stehen.
Genau das war ja oft der Streitpunkt, dass ein Gastgeber laut unserer Pandemie-Gesetze keine Beherbergung ausführen darf und somit den Airbnb-Beherbergungsvertrag nicht erfüllen kann.
Selbstverständlich muss in diesem Fall eine kostenlose (und Sanktionslose) Stornierung möglich sein, und zwar für Gast und Gastgeber....!
Auch wenn die Buchung während einer Pandemie getätigt wurde, ist es für den Buchenden (und ebenso für den Gastgeber) vorher nicht absehbar, dass sich zu einem späteren Zeitpunkt die Beherbergungsverordnungen verschärfen und die Reise nicht mehr möglich ist..., bzw die Unterkunft geschlossen werden muss.
Dieser wichtige Zusatz muss unbedingt in die Regeln aufgenommen werden sonst führt das ständig zu Missverständnissen.
Ansonsten bin ich der Meinung dass eine Pandemie durchaus als Naturkatastrophe anzusehen ist... und sollte auch in den Richtlinien dementsprechend eingestuft werden.
@Sabine-Ingrid0 schrieb:...
Ansonsten bin ich der Meinung dass eine Pandemie durchaus als Naturkatastrophe anzusehen ist... und sollte auch in den Richtlinien dementsprechend eingestuft werden.
Dahingehend verstand ich den Beitrag auch. Für künftige Pandemien (Gott bewahre uns) ist die Vorgehensweise ja noch offen, aber für die jetzige gilt: Wer nach Bekanntwerden der Pandemie bucht, muss das Risiko selber tragen, bzw. halt nach Unterkünften mit flexiblen Bedingungen schauen.