Sehr geehrte Damen und Herren, Ich möchte Sie etwas fragen. ...
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich möchte Sie etwas fragen. Es geht um 8 neue Appartements die vermarktet werden sollen. Kann...
Meine Freundin hat ein Haus in Dänemark für Ende des Monats storniert, weil sie da wohl nicht einreisen kann. Sie soll einen Teil des Geldes als Gutschein für Airbnb zurück bekommen.
Ist das so üblich?
Sie hätte natürlich lieber Geld
@Uta246.. deine Freundin, wie auch die meisten andern Gäste derzeit, hatte die Wahl zwischen
a) ich akzeptiere die Rückerstattung (in cash) gemäss den bei der Buchung zugestimmten Stornierungsbedingunen (bei streng wäre dies z.B. 50 % plus Reinigungskosten bei Stornierung mehr als 7 Tage vor Check-in)
b) ich gebe airbnb (vorübergehend oder ganz) anstelle meinem Gastgeber das Geld und wähle einen Gutschein
c) ich möchte den gesamten Betrag in cash, das muss ich aber belegen
Deine Freundin wählte den easy-way
.. und nein, Gutscheine waren vor Covid-19 nicht üblich, da war eher a) fair.
Was muss denn wie belegt werden?
Ist stimmt nicht, dass man Optionen wählen kann, ich habe vor einigen Tagen eine Unterkunft aus Covid-19 Gründen stornieren müssen. Mit wurden keinerlei Optionen für die Rückerstattung angeboten. Statt dessen kam eine Email mit einem Gutschein. Das ist für mich nicht akzeptabel, da ich für mich und 2 Freundinnen gebucht habe.
@Uta246 ... eine Begründung der Stornierung aufgrund der Situation .. aber ganz ehrlich, dies konnte deine Freundin alles lesen, als/bevor sie den easy-way einschlug.
Erklär ihr, dass dies Lehrgeld ist, und sie das nächste mal lesen sollte .. oder mit dem Gastgeber eine Einigung suchen.
@Isolde15.. nun, leider ist es tatsächlich so, dass es verschiedene Systemvarianten von airbnb gibt (insbesondere was die Einstellungs-Möglichkeiten der Gastgeber betrifft).
Für die Abwicklung betreffend Rückzahlung sollten dies aber nicht der Fall sein...
Die Optionen sollten in der Regel so aussehen:
Der Screenshot ist schon älter, aber wie man hier sieht, waren die Optionen auch letzte Woche (zumindest bei jenem Gast) noch aktiv.
aber das zeigt ja deutlich, dass man nie das komplett angezahlte Geld samt Servicepauschale erstattet bekommt. Entweder man akzeptiert den Gutschein oder man büßt Geld ein.
Oder verstehe ich da was falsch? Wenn dem so ist verstößt Airbnb aber eindeutig gegen das Europäische Reiserecht, dass bei Corona Stornierung eine Rückzahlung einfordert.
@Isolde15 ... du hast nur zwei Optionen gelesen .. die dritte beinhaltet cash refund
Hast du evtl. auch bei deiner Stornierung etwas überlesen?
... dass das Europäische Reiserecht bei COVID-19 eine volle Rückzahlung in cash einfordert wäre mir neu .. bzw. fordern kann man ja viel, deshalb ist es noch nicht verbindlich.