Stimmt es das man die Sortierung nicht mehr nach Kundenbewer...
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Stimmt es das man die Sortierung nicht mehr nach Kundenbewertung sortieren kann? .... wahrscheinlich mein Fehler, bitte um k...
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Ich habe gerade wegen einer Covid19-Stornierung ein Reiseguthaben von 396.- Euro erhalten (Gültigkeit: 31. Dez. 2021). Nun erfahre ich, dass das Guthaben nur bei einer NEUBUCHUNG verwendet werden kann. Die zweite Rate für meine bereits gebuchte Wohnung im Januar/Februar 2021 kann damit NICHT bezahlt werden. Ich finde das reichlich seltsam und wenig entgegenkommend, denn ich werde 2021 ja nicht zweimal Urlaub machen. Vermutlich sind die Reiseguthaben auch nicht übertragbar. Ist das juristisch korrekt?
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@Sabine664 kannst du die Buchung jetzt noch kostenfrei stornieren und in Absprache mit dem Gastgeber einfach nochmal buchen ?
Ansonsten ans Kundencenter wenden , die können da sicher was machen.
Ich habe die Buchung ja kostenfrei storniert. NUR: "kostenfrei stornieren" heißt nicht: Geld zurück. Man bekommt bloß ein Reiseguthahen gutgeschrieben, das man aber, wie mir das Kundencenter mitgeteilt hat, nur für NEUBUCHUNGEN, nicht aber für laufende Buchungen einlösen kann. In meinem Fall heißt das: Das Geld ist erst einmal weg.
Offenbar besteht aber noch die Möglichkeit, das Guthaben zu verlängern, wenn ich mich nächstes Jahr wieder ans Kundencenter wende. Sehr umständlich. Ich frage mich, warum man das Reiseguthaben nicht einfach auf mein Konto buchen und dann ALLE kommenden Rechnungen dabon bezahlen kann? Das wäre fair und weniger bürokratisch.
@Sabine664 .. ich denke, @Sabine-Ingrid0 meinte, die Reise im Jan/Feb 21 zu stornieren und nochmals neu zu buchen.
Besser wäre allerdings diese Reise zu verkürzen, so, dass sie in etwa deiner bereits geleisteten Anzahlung entspricht und dann die restlichen Tage neu zu buchen (mit dem Gutschein). Denn bei Stornierung wären unter Umständen die Servicegebühren von airbnb weg, bei Verkürzung werden sie angepasst (ob die die airbnb-Gebühren zurück erhältst, hängt von den Stornierungsbedingungen ab, kannst du einfach prüfen, indem du eine Stornierung einleitest aber nicht bis zum Ende durchziehst, da wird dir angezeigt, was du zurück erhältst).
Einfach alles gut erst mit dem Gastgeber von Jan/Feb absprechen .. auch, falls nur ein Teilzeitraum neugebucht wird, dass dann evtl. nicht zweimal Reinigungsgebühren fällig wären (sprich, der Gastgeber müsste dir ein Angebot machen oder den Betrag nach der Buchung ändern).
Weiteres Detail ... oftmals sind Gutscheine nur im Ganzen einlösbar, sprich nur für eine Buchung .. wie es sich für die COVID-19-Gutscheine verhält, weiss ich nicht.
Prima, das ist eine gute Idee. Danke!
Doch ich finde es irgendwie doch beschämend, dass man zu solchen adminstrativen "Tricks" greifen muss, um sein Geld zurückzubekommen...
@Sabine664 Ja, ich meinte natürlich die Reise im Jan/Feb...
das sind ja noch fast 9 Monate hin..., da sollte man doch eigentlich noch völlig kostenfrei stornieren können.
PS.: Ohne Tricks ist das ganze Leben manchmal beschämend 😄
..........Offenbar besteht aber noch die Möglichkeit, das Guthaben zu verlängern, wenn ich mich nächstes Jahr wieder ans Kundencenter wende........
@Sabine664lass dir das ggf schriftlich geben ! Nicht jeder AirBnB Mitarbeiter ist 100% informiert und firm. Gutscheine zB für Supehost Leistung verfallen und sind nicht zu verlängern.