Anlage V und Umsatzsteuer

Daniel2694
Level 2
Germany

Anlage V und Umsatzsteuer

Hey Leute,


ich möchte mal einen kurzen Meinungsaustausch zur Steuererklärung.

 

2019 hatte ich kurzzeitig 2 Inserate laufen. Muss ich für jede Anschrift/ Inserat eine eigene Anlage V abgeben? Die Airbnb Einnahmen waren Untervermietungs-Einnahmen. Also habe ich eine Einnahmen-Ausgaben-Auflistung gemacht und trage den Wert entweder gemeinsam für beide Inserate oder jeweils getrennt in die Zeile 31 der Anlage V. Die Frage ist nur, ob ich mehrere Anlage V's anhängen muss oder eine reicht.

 

Und wegen der Umsatzsteuer. Macht ihr für eure Airbnb Einnahmen auch eine Umsatzsteuererkläung und tragt euren Umsatz in die Kleinunternehmerregelung-Spalte (Zeile 34)? Hatte ich jetzt vor.

 

Ich erwarte keine rechtlich verbindliche Antworten. 

 

Danke für die Impulse im Voraus.

LG

2 Antworten 2

@Daniel2694  du musst für jede Immobilie eine eigene Anlage V ausfüllen..

 

Die Kleinunternehmerregelung ist von deinem Umsatz abhängig .... bis 2019 gilt noch 17500€ als Höchstgrenze.

 

Viele Meinungen kann man darüber aber nicht austauschen.

Daniel2694
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Für andere die es vielleicht interessiert. Der gemachte Umsatz muss in der Umsatzsteuererklärung angegeben werden. Entweder in die Kleinunternehmerregelungsspalte. (Auskunft von meinem Finanzamt. Eventuell verlangt euer Finanzamt keine Umsatzsteuererklärung... )

 

Oder wenn der Umsatz größer 17.500 bzw. bald 22.000€ ist, in die dazu passende Spalte. Wenn ihr wirklich Umsatzsteuer abführen müsst, solltet ihr aber vielleicht einen Steuerberater hinzuziehen, anstatt das selber zu machen...

 

Bezüglich der Anlage V gilt das was @Sabine-Ingrid0  geschrieben hat.

 

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