Hallo,
ich bin am Überlegen, ins Air BnB Geschäft einzusteigen und frage mich, ob es erlaubt wäre, in einem Haus, in dem sich im Erdgeschoss eine Weinhandlung und Bistro befindet, dann im ersten Stock Zimmer zu vermieten.
Es gibt keine räumliche Trennung, die oberen Zimmer wären frei zugänglich. Die Toiletten müssten sich Air BnB Gäste mit den Bistrogästen teilen. Auch die Küche würde sowohl für Air BnB als auch für das Bistro genutzt. Wäre das möglich? Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten!