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Ich finde nirgends ein Tool um die Kurtaxen beim Gast einzufordern. Wisst hir wo man das eintragen kann? Besten Dank für eine...
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Hi, ich kann leider keine eindeutige Antwort finden, wie man die Übernachtungssteuer berechnet. Voraussetzung ist, dass ich keine USt zahle. Über welchen Betrag muss ich die Übernachtungssteuer bezahlen? Wie ich im Leitfaden lese, sind 'Vermittlungsprovisionen, sofern sie dem Gast vom Beherbergungsbetrieb in Rechnung gestellt werden' auszuschließen. Was heißt das? Also ohne Servicegebühr da dieses seperat in Rechnung gestellt wird, richtig? Wie ist das mit der Gastgebergebühr? Muss darauf Übernachtungssteuer bezahlt werden, oder nur auf den Betrag, den ich von Airbnb überwiesen bekomme?
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Ich habe gerade mit der zuständigen Behörde gesprochen und sie haben es mir erklärt: Man bezahlt die Übernachtungssteuer in Berlin auf den Netto-Übernachtungspreis inklusive Gastgebergebühr, jedoch exklusive Servicegebühr.
Der Grund dafür ist, dass die Servicegebühr vom Gast separat bezahlt wird und daher nicht zum Übernachtungspreis gehört. Das gilt nicht für die Gastgebergebühr, da der Gast diese nicht direkt sieht.
Außerdem hat sie mich darauf hingewiesen, dass die Berechnung wie folgt aussieht: (Bei Kleinunternehmerregelung Brutto = Netto) Netto-Übernachtungspreis inklusive Gastgebergebühr / 105 x 5 = zu bezahlende Übernachtungssteuer. Wenn zum Beispiel der Netto-Übernachtungspreis inklusive Gastgebergebühr 100 € beträgt, dann ist die fällige Übernachtungssteuer 100/105*5 = 4,76 €. Daher ist die Bemessungsgrundlage (was man im Formular 2a eintragen muss) der Netto-Übernachtungspreis / 1,05 (also im Rechenbeispiel 100/1,05 = 95,23 €), laut diesem Mitarbeiter des Finanzamtes Marzahn.
Seit dem 01.01.2025 beträgt die Übernachtungssteuer 7,5 % , damit sind die Berechnungen wie folgt:
- Wenn der Netto-Übernachtungspreis inklusive Gastgebergebühr 100 € beträgt, dann ist die fällige Übernachtungssteuer 100/107,5*7,5 = 6,98 €.
- Damit wird die Bemessungsgrundlage (was man im Formular 2a eintragen muss) der Netto-Übernachtungspreis / 1,075 (also im Rechenbeispiel 100/1,075 = 93,02 €)
Super, dass es sich klären lies und danke für das entsprechende Update hier! 👍
@Sebastian1159 liest hoffentlich noch mit für die Auflösung? 😉
@Dolf747, warum die Antwort im Spam gelandet ist, keine Ahnung. Das ist automatisch passiert. Ich vermute, die ganzen Nummern haben es nervös gemacht. 🤔
Hallo Zusammen,
es gibt folgende offizielle Seite für Berlin, ein pdf für den Gast kann auch heruntergeladen und diesem zur Verfügung gestellt werden:
https://www.berlin.de/sen/finanzen/steuern/downloads/artikel.57924.php
Seit dem 01.01.2025 beträgt die Übernachtungssteuer 7,5 % auf den Preis, den der Gast an den Gastgeber zahlt.
Bsp.: Bei 100,- €, die ich vom Gast bekomme, inkl. Gastgebergebühr an AirBnB, komme ich mit dem Dreisatz auf 7,50 € Übernachtungsgebühr pro Nacht und Gast.
Hat jemand andere Erfahrungen? LG
Interessant!
Hat sich der Steuersatz seit diesem Jahr geändert?
Ich gebe @Dolf747 einfach auch mal ein @ mit, dann bekommt er auch eine Benachrichtigung. 😊
Danke für den Hinweis! Damit wird die Bemessungsgrundlage (was man im Formular 2a eintragen muss) der Netto-Übernachtungspreis / 1,075
Soll ich da eventuell an deiner "besten Antwort" oben etwas ändern oder einen Zusatz machen? Sag mir einfach was/wie, und ich mach' es gleich. 😊
Hi Juliane, ja na klar, du könnest es vielleicht gerne ergäzen mit:
''Seit dem 01.01.2025 beträgt die Übernachtungssteuer 7,5 % , damit sind die Berechnungen wie folgt:
- Wenn der Netto-Übernachtungspreis inklusive Gastgebergebühr 100 € beträgt, dann ist die fällige Übernachtungssteuer 100/107,5*7,5 = 6,98 €.
- Damit wird die Bemessungsgrundlage (was man im Formular 2a eintragen muss) der Netto-Übernachtungspreis / 1,075 (also im Rechenbeispiel 100/1,075 = 93,02 €)''
Liebe Grüße
Danke schön! Ich hätte Schwierigkeiten gehabt das so schön zusammenzufassen. Aber so liest das jetzt auch jeder Interessierte gleich ganz oben, ohne sich hier durchwuseln zu müssen. 😁
Hi, die Berechnung in dein Beispiel sollte mit den neue Steuerstaz wie folgt sein: Wenn der Netto-Übernachtungspreis inklusive Gastgebergebühr 100 € beträgt, dann ist die fällige Übernachtungssteuer 100/107,5*7,5 = 6,98 €.
LG Dolf