Hier muss ich - ich habe aktuell auch einen unschönen Fall -...
Letzte Antwort
Hier muss ich - ich habe aktuell auch einen unschönen Fall - mal vorsorglich reinfragen:
Der Fall ist gemeldet und Airbnb p...
Letzte Antwort
Hallo,
in diesem Beitrag soll es ausschließlich um die Umsatzsteuer gehen.
Das Thema Einkommensteuer und eine grobe Anleitung wie man die dazugehörige Anlage-V zur Einkommensteuer ausfüllt wurde bereits in dem im folgenden verlinkten Beitrag behandelt…
-> https://community.withairbnb.com/t5/forums/v3_1/forumtopicpage/board-id/gesetze-steuern/thread-id/83...
(DAS betrifft alle, die Einnahmen über Kurzzeitvermietung haben)
Das Thema Umsatzsteuer betrifft nur Gastgeber, die nicht von der Kleinunternehmerregelung gebrauch machen können. Also so ziemlich alle, die Selbstständig sind.
Die UST ist leider ein besonders wirres und unverständliches Thema bei AirBnB.
In den deutschen FAQ findet man zwar überflüssige Hinweise wie das in Japan oder China gehandhabt wird, aber wie ein deutscher Gastgeber mit der UST umzugehen hat bleibt schleierhaft.
Ein Anruf beim AirBnB Support ergab, dass der Mitarbeiter diesbezüglich selber völlig ahnungslos war. Er hat meine Anfrage dann an die Finanzabteilung weitergeleitet.
Meine Anfrage lautet:
>>
Hallo,
als Selbstständiger Unternehmer sind auch meine AirBnB Einnahmen mit 7% UST zu besteuern, lt. Auskunft vom Finanzamt.
D.h., ich muss 7% UST auf meine Mieteinnahmen berechnen. In den AirBnB FAQ bleibt unverständlich, ob ich meine erhobene UST selber an das Finanzamt abführen muss, oder ob ich von AirBnB den Nettobetrag ausgezahlt bekomme, und AirBnB die Steuer in meinem Namen an den deutschen Fiskus abführt.
Es bleibt auch unverständlich, ob AirBnB die UST auf meinen Vermietungspreis oben drauf rechnet, oder ob mein angegebener Mietpreispreis der Bruttopreis ist, von dem AirBnB die UST heraus rechnet und ausweist.
Außerdem ist in den AirBnB FAQ immer nur die Rede von Mehrwertsteuer. Dabei kann ich eine Verwechslung mit der Umsatzsteuer für den unternehmerischen Bereich nur vermuten.
Ich bitte um genaue Erklärung, wie AirBnB die UST für die Mieteinnahmen UND für die Servicegebühren in den Rechnungen und im OnlineAngebot an die Gäste ausweist und kenntlich macht, und von wem die UST an den deutschen Fiskus abgeführt wird.
Mit freundlichen Grüßen,
Mark
<<
Ich halte euch auf dem Laufenden wie es weiter geht ...
@Gerlinde0 Was verlangt Dein Steuerberater für die Steuererklärung ? Ich kann mir nicht vorstellen was es für ein durchschnittliches Airbnb kostet.
Bei mir ging schon vor 10 Jahren nichts unter 800€.
Das möchte ich hier nicht beantworten. Das kommt ja darauf an, was er alles macht, was alles beinhaltet. Er macht nicht nur meine Anlage V. Aber ich kann Dir versichern, dass es keine 800€ sind.
Die Steuerzahler sollten sich solidarisieren und massiv und gemeinsam gegen die Behoerdenwillkuer der Finanzbehoerden vorgehen!
Misstaende muessen veroeffentlicht werden und die Staatsdiener aus den Aemtern gedraengt werden,
missachten sie doch auch ihren Amtseid, der explizit zur Einhaltung der Gesetze und Verordnungen verpflichtet.
Das Boese findet in so einem Umfang statt dass Schweigen einer Mitschuld gleichkommt!
@Sabine-Ingrid0nicht nur Steuerbescheide,
mir glaubt das Finanzamt z. B. nicht, dass ich im Quartal 3,4 2021 wegen Umzug keine Projekttaetigkeit hatte.
Trotz meiner Angabe von 1 EUR Umsatz in der Umsatzsteuervorauszahlung haben die meine nicht vorhandenen Umsaetze geschaetzt und ich soll jetzt tausende von Umsatzsteuern zahlen und auch noch Strafzinsen!
@Veronica-and-Richard0 ja , das kenne ich, da sind die gnadenlos und ist besonders in Krisenzeiten wie Corona eine blanke Unverschämtheit.
Ich schätze es gibt nicht wenige Selbständige die wegen solchen Steuer-Vorauszahlungen (auf Grundlage von Umsatzschätzungen) pleite gegangen sind... sprich Zahlungsunfähig wurden.
airbnb fordert alle Nutzer oder mindestens die Gastgeber auf, eine persönliche Steuernummer zu hinterlegen. Ich denke, das steht im Zusammenhang mit unserer Diskussion.
@Karl938 Da geht es um die Einkommensteuer, nicht um die Umsatzsteuer, siehe https://community.withairbnb.com/t5/Neuigkeiten-von-Airbnb/EU-Deine-Steuerinformationen-werden-ben%C...
Das ist mir klar aber vielen Dank für den Link.
@Karl938, es gibt noch einen anderen möglichen Grund: Airbnb hat ja schon vor 2 Jahren angekündigt, die Einnahmen des Gastgebers direkt der zuständigen Finanzbehörde zu melden. Da ging es wohl darum dass Gastgeber ihre Einnahmen nicht in die Einkommenssteuererklärung aufnehmen.
Bisher ist eine derartige Meldung von airbnb an das Finanzamt unterblieben (wohl deshalb weil bei airbnb keine Steuernummer hinterlegt ist.)
@Karl938, das hat gar nichts mit unserer Diskussion hier zu tun. Bei jedem Geschäftspartner den wir haben muss die Steuernummer auf der Rechnung stehen.
Wir haben Geschäftsbeziehungen mit airbnb, müssen USt abführen, und airbnb macht nichts anderes als endlich die deutschen Steuergesetze und Rechnungslegungsvorschriften für internationale Geschäfte umzusetzen.