Hallo zusammen, ich bin auch neu und möchte mich mit den ste...
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Hallo zusammen, ich bin auch neu und möchte mich mit den steuerlichen Sachen nicht rumschlagen. Siehe Wortmeldungen. Lieber ...
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Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zu steuerlichen Themen.
Ich habe diese Woche einen Gast, der eine Rechnung benötigt, um die Übernachtungskosten als Geschäftsausgabe geltend machen zu können.
Der Beleg, der vom System automatisch erstellt wurde, reicht meinem Gast nicht aus,
da dort die Mehrwertsteuer nicht ausgewiesen ist.
Er hat mir die Frage gestellt, ob aufgrund der Kleinunternehmerregelung evtl. keine MwSt. ausgewiesen werden muss.
Könnt ihr mir hier vielleicht etwas über die Hintergründe erklären?
Ist es tatsächlich nur möglich, die Kosten als Geschäftsausgaben geltend zu machen, wenn die MwSt ausgewiesen ist?
Vielen Dank vorab für eure Hilfe.
Hallo @Monika-and-Eckard0
klick auf das Kamerasymbol oberhalb vom Textfenster, dann kannst Du in dem sich darauf öffnenden Fenster Bilder von Deinem PC hochladen und posten.
Wenn der Upload bestätigt ist, rechts auswählen, in welcher Größe die Fotos erscheinen sollten und dann bestätigen. Anschließend erscheinen die Fotos in Deinem Beitrag, den Du dann noch mit Text versehen oder direkt veröffentlichen kannst.
Aha, das ist auf portugiesich. Taxa bedeutet hier nicht Steuer sondern Gebühr, und Ihr seht die Gast-Ansicht.
105,- € für drei Nächte = 315,- € + 10,- € Reinigungsgebühr, beides wohlgemerkt umsatzsteuerlich Brutto.
Die Service-Gebühr, die bei Euch nicht ankommt, ist das, was AirBnb von den Gästen bei der Buchung für den Betrieb seiner Platzform einbehält. Also quasi die "Gast-Provision" von knapp 16 %.
Von Eurer Brutto-Einnahme von 325,- € zieht AirBnb dann bei Auszahlung an Euch noch die Gastgeber-Gebühr von 3,57 % = 11,60 € ab.
Die Taxa deckt sich aber mit der deutschen MwSt. Zufall ?
Wenn ich die dann auch noch abführe, dann bleibt eine Auszahlung an uns von € 263,36.
Die Gastansicht tangiert Euch nicht.
Die Umsatzsteuer berechnet sich wie folgt in diesem Fall:
325,- € Bruttoeinnahme ergibt einen Netto-Umsatz von geteilt durch 1,07 = 303,74 €
bei einem Steuersatz von 7% für die Beherbergung.
USt hieraus also: 21,26 €
11,60 € Provision an AirBnb beinhaltet 19% USt. 11,60 : 1,19 = 9,75 € netto.
Die Differenz (1,85 €) dürft ihr von der geschuldeten USt abziehen, sodass ihr - bezogen auf diese Buchung - 19,41 € ans FA abführen müsst.
Dafür müsst ihr aber umsatzsteuerpflichtig sein oder als sogen. Kleinunternehmer zur Umsatzsteuer optiert haben. Dann müsst ihr regelmäßig Umsatzsteuererklärungen gegenüber dem Finanzamt abgeben und dann könnt ihr auch von der per Rechnung geforderten Provision sofern dort Umsatzsteuer ausgewiesen wurde, diese als "Vorsteuer" abziehen, Voraussetzung ist in jedem Fall die Umsatzsteuerpflicht und eine Umsatzsteuer-Identnummer die ihr vom Finanzamt bekommt.
Hallo Denis,
ich habe hierzu noch eine Frage. Reicht es, wenn ich wie oben von Dir berechnet, die 19,41 Euro ans Finanzamt abführe oder muss ich hierzu noch eine Rechnung erstellen? Und falls letzteres, zu einer Rechnung gehört ja auch immer eine Adresse - von meinem Gast habe ich ja aber lediglich seinen Namen und vielleicht noch die Stadt. Was macht man da?
Danke Dir für Deine Hilfe. Ich muss übrigens ab jetzt Umsatzsteuer abführen und frage mich, wie das geht - auch rückwirkend für Buchungen, die schon etwas zurückliegen...
Viele Grüße
Imme
Hallo Immet12,
mir stellt sich gerade das gleiche Problem...
Airbnb scheint da auch nicht in der Lage zu sein, die Daten, die man zur Umsatzsteuermeldung ans FA braucht in übersichtlicher Weise kumuliert zur Verfügung zu stellen.
Es ist ja sehr mühsam, sich durch die einzelnen Buchungen zu klicken und die Umsatzsteuer der Servicegebühr, die man ja dagegen rechnen kann, aus der VAT Rechnung herauszusuchen. Insbesondere für 2020, wo sich ja auch noch der MWST Satz geändert hat..
Wie hast Du das denn jetzt gelöst mit der Umsatzsteuermeldung?
Für einen Tip wäre ich dankbar...
LG Moni
ja sind auch voll UMST Pflichtig und suche nach Antworten, kann AIRBNB nicht eine Aufstellung mit MwSt. Ausweis liefern?
Danke Denis,
dann weiß ich nun Bescheid.
Gern geschehen, Monika.