Mehrwertsteuer bei Vermietung in den Niederlanden

Philipp2051
Level 2
Cologne, Germany

Mehrwertsteuer bei Vermietung in den Niederlanden

Hallo zusammen,

ich bin noch recht neu hier und habe mein Haus in den Niederlanden hier eingestellt.

Nach meinem Wissen sind wir in den Niederlanden verpflichtet, 9% Umsatzsteuer auf die Übernachtungen und 21% auf zB die Reinigung beim Gast zu erheben. Um diese dann im Rahmen der Umsatzsteuererklärung in den Niederlanden geltend zu machen und gegen die gezahlte Vorsteuer rechnen zu können, muss ich dem Mieter eine ordentliche Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer ausstellen.

Gibt es hier jemanden, der mit dem Prozess Erfahrung hat?

Heißt das dann, dass ich die entsprechenden Preise hier als Bruttopreise angeben muss? Also inkl. der jeweiligen Mehrwertsteuer? Denn von AirBnB bekomme ich ja da keine Abrechnung mit entsprechendem Ausweis und Einstellungen hierzu beim setzen der Preise habe ich auch nicht gefunden.

Vielen Dank und viele Grüße

Philipp

3 Antworten 3
Ralf5
Level 10
Inzell, Germany

@Philipp2051 ,

 

die Umsatzsteuer-Richtlinien sind in Europa überwiegend einheitlich, auch wenn es unterschiedliche Sätze gibt.

 

In Deutschland ist es so, dass Beherbergungsumsätze mit 7% Umsatzsteuer zu versteuern sind, auch die Gestellung von Handtüchern und Bettwäsche sowie die Reinigungsgebühr zählen als Nebenleistung zu den 7%-igen Umsätzen. Als separate Umsätze zählen sonstige Dienstleistungen wie Fahrradverleih o.ä., die dann mit 19% zu versteuern sind. Ob die in den Niederlanden ähnlich ist oder ob dort bereits die Reinigung als eigene separate Leistung angesehen wird, weiß ich nicht. Vielleicht kann Dir jemand aus dem niederländisch- oder  englischsprachigen CC weiterhelfen (dort die Frage nochmals posten).

 

Was jedoch sicherlich in ganz Europa einheitlich ist, dass die über Airbnb erzielten Umsätze Bruttoumsätze sind, d.h. die Umsatzsteuer ist hier bereits enthalten. Aber Vorsicht: Umsatz ist nicht mit den Geldeingängen gleich zu setzen, denn hier sind ja bereits die Airbnb-Servicegebühren in Höhe von 3% für den Gastgeber abgezogen, d.h. Dein Umsatz erhöht sich um diese 3%. 

 

Ich weiß, dass viele Gastgeber und auch deren Steuerberater, der Einfachheit halber die um die Servicegebühren verminderten Geldeingänge als Brutto-Umsatz deklarieren, ist in meinen Augen jedoch falsch, auch wenn dies vom Finanzamt in vielen Fällen nicht moniert wird.

 

Die Servicegebühren kannst Du als Kosten gegen rechnen und wenn Du in den Niederlanden gewerblich und umsatzsteuerlich registriert bist, dann ist in diesen Servicegebühren auch USt enthalten (die Rechnungen können unter dem Link MWst-Rechnung oder so ähnlich ausgedruckt werden, sind jedoch in sehr winzig fizzeliger Schrift und kaum lesbar).

 

Meinem deutschen Finanzamt genügt es, wenn ich die Umsatzsteuer summarisch aus den Umsätzen(CSV-File aus dem Transaktionsverlauf entsprechend bearbeiten)  heraus rechne und abführe. Eine physische Rechnung für jeden Gast ist nicht zwingend erforderlich, sofern  Umsätze und  Steuer eindeutig nachvollziehbar sind . Nur wenn ein Gast aus beruflichen Gründen eine Rechnung mit Umsatzsteuer braucht, dann stelle ich eine aus.

Philipp2051
Level 2
Cologne, Germany

@Ralf5 

vielen Dank für Deine Ausführungen.

Ich habe nun meine AirBnB Preise auf Bruttopreise geändert. Da das Haus in den Niederlanden steht werden niederländische Einkommens- und Umsatzsteuerregeln angewendet. Das heißt nach meinem Wissensstand 9% auf die Übernachtungskosten und 21% zB auf die Endreinigung durch ein Reinigungsunternehmen.

Viele Grüße,

Philipp

Bettina268
Level 2
West, Germany

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