Stornierung Unterkunft Lissabon

Werner135
Level 2
Quickborn, DE

Stornierung Unterkunft Lissabon

Ich hatte eine Unterkunft in Lissabon gebucht. Das Auswärtige Amt hat alle Reisen untersagt (Reisewarnung).

Meine Gesamtkosten betragen 1.096,28 EUR. Airbnb hat mir 48,00 EUR Stornierung zugesagt.

Ich beanspruche allerdings die gesamten Kosten. Mein Vermieter meldet sich nicht.

22 Antworten 22

@Werner135  wann hast du denn storniert?

 

Werner135
Level 2
Quickborn, DE

Der airbnb Kundenservice hat mir auf meine Beschwerde hin nur eine automatische Nachricht geschickt, dass die Bearbeitung sich aufgrund der aktuellen Situation verzögert.

Werner135
Level 2
Quickborn, DE

Ich hatte die Buchung am 13. März storniert. Das ist das Datum der "Rückerstattungs"-Abrechnung.

@Werner135  ich denke hier liegt das Problem, dass du am 13.3. storniert hast. Die Sonderregelung zur kostenlosen Stornierung für Gäste trat erst am Samstag/Sonntag in Kraft.

 Der Zeitpunkt ist hier entscheidend. 
empfehlenswert wäre sicherlich auch gewesen die Stornierung über den Support durchführen zu lassen. Die hätten dir da weiterhelfen können.

so hast du nun eine reguläre Stornierung durchgeführt.

Werner135
Level 2
Quickborn, DE

Das kann im Ergebnis aber eigentlich nicht heißen, dass trotz "regulärer" Stornierung bei den derzeit qualifizierten Stornierungen ich auf meinem Geld sitzen bleibe. Der Vermieter darf seine Leistung nicht erbringen und ich darf die Leistung nicht wahrnehmen.

Du hättest im Ausnahmefall vorher stornieren können, wenn du oder dein Gastgeber selbst von dem Virus betroffen gewesen wärt. D.h. ihr hättet krank sein müssen.

so hast du leider formal die schlechteren Karten, da du frühzeitig storniert hast, bevor die Regelung in Kraft getreten ist. Das einzige was dir bleibt ist auf den Host zu hoffen...

Ralf5
Level 10
Inzell, Germany

@Werner135 ,

 

Airbnb hat den 14.03. als Startdatum für die besonderen Stornierungsbedingungen festgelegt. Da warst Du wohl etwas zu früh.

 

Dennoch, wenn am 13.03. bereits fest stand, dass für Deine Gemeinde/Region eine Ausgangssperre verhängt wurde oder das Gebiet Deiner Unterkunft bereits als Risikogebiet eingestuft wurde, dann wäre die Chance groß, dass Du auch den Rest des Geldes zurück erhältst. Aus dem Stehgreif heraus, denke ich dass Du Erfolg haben wirst, aber wer weiß - fragen kostet ja nichts. Du kannst nun warten, bis Dein Fall zur Bearbeitung kommt (dann weißt Du auch den Namen des Bearbeiter) oder Du kannst auch zusätzlich versuchen, telefonisch durchzukommen.

 

Werner135
Level 2
Quickborn, DE

Danke für Eure Motivation. dann kann ich nur warten, bis sich der Kundenservice tatsächlich (irgendwann?) meldet? Also warte ich erst einmal weiter ab...

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