Verlängerung der Corona Stornierungen für check-in Juni

Ute42
Level 10
Germany

Verlängerung der Corona Stornierungen für check-in Juni

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airbnb hatte in einem ersten Schritt, ich glaube die Veröffentlichung erfolgte am 9. März, Buchungen mit check-in vom 14. März bis 14. April 2020 für kostenlos stornierbar erklärt.

 

Diese Regelung wurde später für check-in Termine bis 31. Mail 2020 verlängert.

 

Gestern hat airbnb in einem Rundschreiben per eMail die Regelung für check-in Termine im Juni erweitert. Diese Mail ging scheinbar nicht an alle Gastgeber raus. Möglicherweise wird diese mail nur an Gastgeber verschickt, die auch tatsächlich Reservierungen im Juni haben.

 

Ihr müßt euch den Text ganz durchlesen da die Regelungen teilweise von vorherigen Corona-Stornoregelungen abweicht. Für Stornierungen im Juni gibt es jedenfalls keine 25% der ursprünglichen Stornogebühren für die Gastgeber.

 

 

Hier der Text des Rundschreibens, ich habe ihn aus einem Post von @Susan17    rauskopiert: 

 

--------------

 

 

Hi XXXX

 

The coronavirus continues to disrupt the travel industry, and millions of Airbnb hosts and guests are on lock-down.

 

We’ve been working with hosts like you to shape our ongoing response to the pandemic through over a hundred listening sessions in more than 30 countries. One thing we’ve heard is that you want advanced notice and options to engage guests directly when things change.

 

Here’s what you need to know.

 

Guests may need to cancel June reservations due to COVID-19

If travel continues to be disrupted, the Extenuating Circumstances policy may cover your June reservations that were booked before March 15th.

 

 

What that would mean for you

 

* If a guest’s travel plans are impacted by COVID-19, they will have the option to reschedule

* If they need to cancel, they will receive a full refund or travel credit, and you won’t receive a payout

*These reservations will not be eligible for any payment under our $250M USD support initiative, since the program only covers check-in dates through May 31st

 

Here’s what you can do

 

* Keep the dialogue going with guests. Some guests may need extra assurance right now—reach out to see if they have any concerns that you can address.

* Cancel penalty-free by April 30th.

 

Whether you’re unable to host or you want to open your calendar for longer term stays, you can now cancel any upcoming reservations this year booked before March 15th. You won’t pay a fee, have your calendar blocked, or have your Superhost status affected.

 

-------------

 

https://community.withairbnb.com/t5/COVID-19-Discussions/Final-straw-ECP-extended-to-June-NO-support...

 

Hier eine Diskussion zum Thema

 

https://community.withairbnb.com/t5/Help/Full-refunds-in-June/m-p/1284303#M278429

 

44 Antworten 44
Mika8
Level 10
Zürich, Switzerland

 

@Ute42.. absolut. .. und wie ich schon mal schrieb, wenn die dann noch mit privatem PKW anreisen und ihren Food mitbringen, gibt's auch absolut keine Verbreitung des Virus (vorausgesetzt, du lässt drei Tage zwischen den Vermietungen frei).  ... zudem wär dies wohl sehr brauchbar für viele Familien, die derzeit aufeinanderhocken mit home schooling, home office und home manicuring etc.

 

Das Problem ist halt, dass nicht privat sondern kommerziell die Wirtschaft antreibt und daher dieses erlaubt wird .. daher gibt es in der CH auch bald Lockerungen, obwohl klar ein grosses Risiko besteht .. denn viele Leute werden wohl nur die Worte des Bundesrats hören 'wieder offen' und nicht die nachfolgenden 'schützt euch gebührend'.

 

 

abstand.png

 

 

(wenn auch .. ich zugestehen muss .. das BAG hat auch ein paar wirklich gute Werbespots auf die Beine gestellt .. im Sinne von 'was alles schon erreicht wurde, dank uns und jetzt nicht nachlassen)

Veronica-and-Richard0
Level 10
Lebach, Germany

@Mika8: wenn man Pickick im Park macht (zu zweit oder alleine) und das Essen mitbringt, ist das verboten.

Wenn man das Pickessen auf dem Weg kauft ist es erlaubt es im Park zu essen.

Kam so gestern im TV.

Grund: beim Kauf war man ja nicht wegen des Picknicks unterwegs.

Beim Mitbringen von zuhause war Sinn des Ausflugs klar der Spass und sonit kein triftiger Grund!

Mika8
Level 10
Zürich, Switzerland

 

@Veronica-and-Richard0.. ach, was für ne unsägliche Regelung .. insbesondere, wenn man alleine im Park ist/isst. Nicht jeder hat einen Garten zuhause.

 

Wie ich allerdings hörte, ist auch in Zürich die Polizei in Parkanlagen unterwegs (viele sind generell abgesperrt) .. die Polizei verteilt allerdings keine Bussen sondern ermahnt an die Abstandsregeln.

 

Die Schweizer Bevölkerung scheint sich dennoch (wie lange noch?) grösstenteils an die Regeln zu halten, wie die Zahlen belegen. Wobei bis anhin, wurde nicht grossflächig getestet, sondern nur bei stärkeren Symptomen bzw. bei Krankenhauspersonal/-Patienten .. dies will man nun ändern, mal sehen, was die Zahlen dann sagen.

Matija10
Level 2
Lopud, Croatia

Um an den Anfang der Diskussion zu kommen.

Kann mir jemand sagen ob ich meine restlichen Buchungen nun Anfang der Woche (bis 30.April) für Juni Juli/August stornieren kann? Ohne Sanktionen? Ohne das etwas passiert?

Habe doch leichte Panik das noch etwas auf uns zukommt ( ausser verärgerte Gäste... .was ich natürlich verstehen kann)

Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany


@Matija10  schrieb:

Kann mir jemand sagen ob ich meine restlichen Buchungen nun Anfang der Woche (bis 30.April) für Juni Juli/August stornieren kann? Ohne Sanktionen? Ohne das etwas passiert?


Hast du denn die eingangs erwähnte Nachricht nicht bekommen?

 

Eine verbindliche Auskunft kann dir nur der Support geben. In den Richtlinien ist das Datum noch nicht angepasst: https://www.airbnb.de/help/article/2701/richtlinien-f%C3%BCr-besondere-umst%C3%A4nde-und-das-coronav...

 

Hier kannst du die Updates verfolgen (siehe auch Blog rechts auf der Seite): https://www.airbnb.de/resources/hosting-homes/t/coronavirus-updates-34

 

Und wenn du bei der betreffenden Buchung auf STORNIEREN klickst, müsste dir eigentlich verbindlich angezeigt werden, ob es Sanktionen gibt - bevor du auf den endgültigen Button klickst.

OK. Danke.

Ich habe eine Nachricht bekommen per Mail das ich als Gastgeber für alle Buchungen die vor dem 25.3 getätigt worden sind, diese bis zum 30.4 stornieren kann ohne Sanktionen.

Storniere straffrei bis zum 30. April. Ganz egal, ob du keine Gäste aufnehmen kannst oder deinen Kalender für längere Aufenthalte frei halten möchtest: Du kannst jetzt alle anstehenden Buchungen in diesem Jahr, die vor dem 15. März getätigt wurden, stornieren. Wenn du dich dafür entscheidest, zahlst du keine Gebühren, dein Kalender wird nicht blockiert und dein Superhost-Status nicht beeinträchtigt.

Monika--Elisabeth0
Level 10
Vienna, Austria

@Matija10,  als Gastgeber ohne Sanktionen stornieren geht jetzt bis einschließlich Ende Juni. Mehr Informationen habe ich nicht bekommen.

Bis jetzt haben bei uns die Gäste selbst storniert.  Wenn sie sich  melden und erklären, dass es für sie zu unsicher ist, dann ersuche ich sie zu stornieren. 

Matija10
Level 2
Lopud, Croatia

Vielen Dank für die Hilfe.

Zur Information. Konnte alle Buchungen ( mit einem lachenden und einem weinenden Auge ) tatsächlich straffrei bis August stornieren. Es wurde angezeigt. Bis 30.4 ohne Sanktionen. Gäste Feedback war Verständnisvoll.

Gruss aus Kroatien

Ilona18
Level 10
Torremolinos, Spain

So, bei mir wurden jetzt alle Reservierungen bis Ende August von den Gästen storniert - bis auf eine. Ich habe diese Gäste vor 3 Tagen angeschrieben, gefragt ob sie anreisen wollen oder kostenlos stornieren möchten.

Keine Antwort.

Also gilt die alte Gastgeberregel: wenn es schon vor dem Aufenthalt Ärger gibt, dann beim Aufenthalt auch. Also werde ich stornieren. Diese 5-Tage-Buchung macht den Kohl auch nicht mehr fett.

 

Patricia741
Level 10
Rösrath, Germany

Kopie aus @Saskia89   post --> Dies ist in der Corona-Landesverordnung nachzulesen, welche nach aktuellestem Erlass vorerst bis zum 15.6. beschränkt ist.

Wo finde ich dieses Datum ? In dem angegebenen Link finde ich das Datum nicht. Danke für einen Hinweis.

https://community.withairbnb.com/t5/Gastgeber-unter-sich/Verl%C3%A4ngerung-der-Corona-Stornierungen-...

Andrea1
Level 10
Frankfurt, Germany

@Patricia741: ich würde es mal in der  Landesverordnung Baden-Württemberg probieren:

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des...

 

Saskia89
Level 3
Schluchsee, Germany

@Patricia741 

 

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des...

 

Paragraph 4, Punkt 15 - Berherberungsverbot

Paragraph 12 - Ausserkrafttreten

Patricia741
Level 10
Rösrath, Germany

@Saskia89    Danke ich habe es für dieses Bundesland gefunden . PS §11 nicht 12
x BW.JPG

Saskia89
Level 3
Schluchsee, Germany

 

@Patricia741 oopps... stimmt. sorry!

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