Hallo, wir wollen während unseres zweimonatigen Auslandsaufenhaltes unser selbst bewohntes Einfamilienhaus via AirBnB vermieten.
Die Berliner Zweckentfremdungsverordnung erfordert eine Registrierungsnummer, die wir beim Bezirksamt erfragt haben.
Die Behörde teilt uns nun mit, dass in unserem Fall keine "schutzwürdigen Interessen" vorliegen, wir keine Ferienvermietung vornehmen müssten und schließlich ganz regulär unseren Wohnraum vermieten könnten.
Damit ist uns offenbar untersagt, überhaupt den Wohnraum in Ferienportalen anzubieten, was wir sehr befremdlich finden. Hat jemand ähnliche Erfahrung gemacht und kennt sich mit den Gepflogenheiten der Behörden aus? Was sind Alternativen?
Danke vorab für Ideen 😎