Hallo zusammen, ich wollte schnell mal ein paar Zahlen im Be...
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Hallo zusammen, ich wollte schnell mal ein paar Zahlen im Belegungskalender nachtragen, aber ich kann ihn nicht mehr finden. ...
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@Till-and-Jutta0, in Salzburg und Kärnten benötigen Betriebe, die solche Unterkünfte anbieten wollen, eine Genehmigung der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde.
@Monika--Elisabeth0 und ich dachte immer Deutschland ist der Bürokraten-Staat !
@Till-and-Jutta0 warum denn kompliziert wenns einfach auch geht ?
Eine Bestätigung des Arbeitgebers genügt als Nachweis bzw Briefkopf/Visitenkarte mit Steuernummer bei Selbständigen.
Damit kann ein Gastgeber bei Bedarf nachweisen dass es sich um eine berufliche Buchung handelte.
Wäre hier sowieso ersichtlich wg. der Beherbergungssteuer, die ich ja als Gastgeber einziehen müsste, wenn keine berufliche Veranlassung besteht.