@Sabine-Ingrid0 ,
allen Gastgeben, die eine UST-ID Nummer (vom Bundeszentralamt für Steuern, Saarlouis) im System hinterlegt habe, berechnet Airbnb keine Umsatzsteuer, da Reverse-Charge zur Anwendung kommt.
Den übrigen Gastgebern, die keine UST-ID Nummer hinterlegt haben, werden 19% UST(für die Nutzung der Plattform) berechnet -allerdings nur auf die Gastgeber-Servicegebühren. Bei einem Umsatz von 20.000 machen die Gastgeber-Gebühren 600 Euro (= 3%) aus, die UST in Höhe von 114 Euro (= 19%) kommen dann noch oben drauf. Wer keine Vorsteuer geltend machen kann (z.B. Kleinunternehmer) zahlt also 3,57% Service Gebühren.
Bei den Service Gebühren für Gäste wird meines Wissens keine Umsatzsteuer separat ausgewiesen, ob Airbnb hier de 19% Umsatzsteuer bereits inkludiert hat, kann keiner wissen. Ich vermute, dass Airbnb die UST an Gäste berechnet und abführt, jedoch nicht separat ausweist, das würde auch erklären, warum die Servicegebühren bei 15% oder darüber liegen. Habe mal nachgerechnet, Netto 12,5% plus 19% ergibt rund 15% Brutto für die Gebühren an die Gäste.
Ob Gäste die Möglichkeit, ihre eigene UST-ID Nummer im System zu hinterlegen, weiß ich nicht, vermutlich eher nicht, außer sie haben einen Business Account, da könnte es möglich sein.
Wie Du siehst sind dies alles Spekulationen, denn so richtig erklärt wird dies weder in der Hilfe noch in den AGB's, dort ist alles recht allgemein formuliert.