Hallo zusammen, Ich mache seit einiger Zeit airbnb. Mit alle...
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Hallo zusammen, Ich mache seit einiger Zeit airbnb. Mit allen Gästen mache ich super Erfahrungen - ausser mit Inder. Ich möch...
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Hallo Zusammen an alle airbnb er
Airbnb wächst - das ist auch gut so - mehr Werbung mehr Gäste
Leider wächst auch die Anzahl der Gäste , die airbnb nur als billige Alternative zu einer Hotel Übernachtung sehen und danach wie ein Hotelgast Bewerten .
Doch airbnb ist kein Hotel wir sind airbnb wir sind Privat Leute mit Privat Unterkünften , manchmal verwalten wir auch mehre Unterkünfte .
Leider ist es sehr erschreckend wie sich Gäste verhalten , was Gäste für Ansprüche haben und viel schlimmer wie sie dann oftmals sehr unsachlich Bewerten , zum Leidwesen der Gastgeber .
Meine Frage
- was habt ihr für Erfahrungen
- was macht airbnb - da diese Problem ja bekannt ist
- was macht ihr bei einer negativen Bewertung ( von sogenaten Hotelgästen )
all dies als denkanstoß
gruss vom Bodensee Nikolaus
@Florian-and-Theresa0 ich kann mich nur dunkel daran erinnern, dass Du mal in einer Diskussion über Mulitlisting und Gewerbliche Anbieter auf so etwas in die Richtung verwiesen hast. Kann sein, dass es der "Einkauf" war....... daher hab ich Dich mal @Florian-and-Theresa0 😉
Puh, keine Ahnung. Hab ich jetzt nicht mehr auf dem Schirm. Aber in München gibt es da ziemlich sicher nichts.
Oder meinst Du das Grand Ferdinand in Wien?
@Inge0, in Österreich ist jeder gut beraten, sich ab 10 Fremdenbetten anzumelden. Laut Presse gibt es in Kärnten 1 Klage der Wirtschaftskammer gegen einen solchen Vermieter und alle anderen Fälle, die sie eruiert haben, seien zwischenzeitlich ihren Verpflichtungen nachgekommen. Es gibt da ganz interessante Gerichtsentscheidungen, zumal die Steuersätze zwischen privater Vermögensverwaltung und gewerblicher Tätigkeit unterschiedlich hoch sind.
Interessant, @Monika--Elisabeth0.
In D hängt die Steuerrechtliche Auswirkung nicht unbedingt von der Zahl der Betten ab. Eher von der Zahl der "Einheiten" und des erzeilten Gewinnes. Und ob die Unterkunft in einer Ferienanlage liegt usw...
@Monika--Elisabeth0 Das ist in Deutschland nicht viel anders. Der deutsche Tourismusverband geht zum Beispiel von 9 Betten aus. An anderen Stelle habe ich auch mal 8 gelesen oder auch 10. So oder so ist es in Deutschland echt schwierig, weil es zwar eine relativ klare Situation durch die Rechtsprechung gibt, aber nicht jedes Finanz- oder Gewerbeamt gleich entscheidet. Mir wäre da eine ganz eindeutige Regelung im Sinne einer Check-Liste auch lieber.
Vor nicht allzu langer zeit wurden wir abgewertet, weil wir KEINE EISWÜRFEL im Gefrierfach hatten!
Kein Airbnb-Anfänger übrigens. Deshalb kann ich dem Verwechslungsargument nur bedingt zustimmen; denn unsere Erfahrung: je mehr Reisen, desto kritischer wird man (selbst wir als Reisende...).