Hallo alle miteinander !!! Ich habe mal eine Frage! Wenn ich...
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Hallo alle miteinander !!! Ich habe mal eine Frage! Wenn ich eine Buchung von 2 Erwachsenen und 2 Kindern - die allerdings nu...
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In Baden-Württemberg ist seit 18. Mai der Betrieb von Campingplätzen im Fall von Übernachtungen in Wohnwagen, Wohnmobilen oder festen Mietunterkünften, Wohnmobilstellplätzen sowie die Beherbergung in Ferienwohnungen und vergleichbaren Wohnungen, jeweils soweit eine Selbstversorgung ohne die Benutzung von Gemeinschaftseinrichtungen erfolgt, erlaubt.
Unser bereits aufgestelltes Hygienekonzept umfasst alle diese Punkte und geht darüber hinaus. Jetzt muss ich nur noch schauen, ob ich ein Gerät zur berührungslosen Fiebermessung herbekomme.
Ich schätze auch, das wars jetzt. Denn die oben genannten Punkt betreffen ja tatsächlich nur Privatzimmer und machen für Ferienwohnungen (die bereits seit 18. Mai in Betrieb sein dürfen) kaum Sinn. Da werden wohl auch keine weiteren Anforderungen kommen.
Bemerkenswert: In BaWü gibt es keine generelle Einschränkung bezüglich der gemeinsamen Nutzung von Badezimmern (und Küchen). Es sind allerdings in irgendwelchen anderen Verordnungen wohl Einschränkungen definiert, inwieweit Gemeinschaftsräume GLEICHZEITIG von mehreren Personen benutzt werden dürfen. Da der Mindestabstand IMMER 1,5 m betragen muss, sind dem natürlich Grenzen gesetzt.
Angenehm finde persönlich, dass ich jetzt mit voller Berechtigung erkältete Gäste abweisen darf. Andererseits muss ich auch selber aufpassen, keinen Schnupfen zu bekommen.
Jaja, jedes Fürstentum kocht wieder sein eigenes Süppchen.
Es wird gemunkelt dass es bald wieder Grenzposten zwischen den Bundesländern geben wird... man kann auch per Verordnung wieder ins Mittelalter zurückfallen.
Im Schwarzwald stehen sogar noch die Grenzhäuschen zwischen Baden und Württemberg.
Genau, und die Grenztürme zu Thüringen gibts auch noch 😄
Werden die Haeuschen vermietet?
Vielleicht als Steh-Homeoffice? Aber im Schwarzwald ist die LTE-Abdeckung mies.
Bemerkenswert finde ich vor allem, dass nach § 5 Abs. 4 nun Handtücher und Bettwäsche nach jedem Gast auszutauschen sind.
Das stellt uns schon vor gewisse Herausforderungen, denn das hatte ich bisher nur einmal jährlich gemacht...
> Textilien, die in Kontakt mit den Gästen eingesetzt werden
Da gehört eigentlich auch der Duschvorhang zu. Muss ich da umdenken?
Den wasche ich bislang nicht jedesmal, v.a. weil er nicht ins 60 Grad-Programm mit reindarf.
Ich wasche schon immer den Duschvorhang nach dem „Auszug“ der Gäste bei 40 Grad und benutze dabei im letzten Gang einen Wäsche-Hygienespüler - Zudem ist er gegen Pilze und Bakterien durch bestimmte Fasern versiegelt. Nach mittlerweile drei Jahren ist er noch immer farbfrisch und sieht wie neu aus.
>>>ich wasche schon immer den Duschvorhang nach dem „Auszug“ der Gäste<<<
ist nicht dein Ernst oder ?
Klar, wenn man nur alle drei Monate einen Gast hat und der jedesmal 2 Monate bleibt kann man das schon machen .. , dann hält der Duschvorhang auch drei Jahre.
Geht auch, wenn man ein- bis zweimal im Monat Gäste für drei bis vierzehn Tage hat, sogar inklusive kompletter Badsäuberung und Abwaschen von Fliesen und Schränken. 😉
Und wie ists generell mit allen anderen Vorhängen... jedesmal alle abnehmen und Waschen ?
Und Teppiche / Sitzpolster / Matratzen ..... ?
Ich denke mit Desinfektionsmittel behandeln sollte doch genügen... oder ?
Bei einem Ozongenerator geht das Gas doch eigentlich auch in die Textilien...
Ich glaube kaum, dass in Hotels jedesmal alle Matratzen, Teppiche, Vorhänge und die Couch ausgewechselt wird 😄
Vorhänge wasche ich einmal jährlich oder wenn es nötig ist auch eher. Die Polster meiner Sessel sind aus abwaschbaren Bezügen und werden nach jeder Abreise mit alkoholischem Spray eingesprüht und abgewischt. Teppiche hab ich keine, aber ich glaube, in Textilien können sich Viren nicht länger als ein paar Stunden halten, dann trocknen sie aus.