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Hallo Ihr Lieben, wir (noch relativ frisch dabei) sind jetzt rund zwei Monate schon dabei Instagram zu nutzen. Wir posten Bil...
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Ist es richtig, dass die besonderen Umstände auch für Aufenthalte nach 31.05 gelten.
Dort ist aufgeführt:
1. Verkehrsstörungen
Wenn also die Airline kurzfristig storniert kann ich kostenlos stornieren
2. Reisebeschränkungen/Warnung
Wenn die Reisewarnungen auch nach den 31.05 gelten, sind die besonderen Umstände anwendbar?
@Mika8 Sorry habe mir deine Ausführungen nicht genau durchgelesen.
Für mich ist Airbnb in Zukunft ein Nogo, gerade aufgrund der Erfahrungen die ich mit dir hier gemacht habe.
Ist das wirklich die Anspruchhaltung der Gastgeber, gerade von dem neutralen Switzerland. Da möchte ich dann kein Teil von sein.
Mein Gutschein, wenn ich einen bekomme löse ich gerne ein.
Ansonsten, Never Comeback. Aufgrund deiner Ausführungen.
@Thomas2051.. tja, was soll ich sagen .. ehrlich gesagt, tut es mir ja nicht leid, wenn jemand mit Kritik nicht umgehen kann .. oder doch, eigentlich für die Gesamtheit gesehen vielleicht schon.
Ich bin halt noch airbnb von der alten Schule so mit community und live like a local .. von daher tut es mir nicht leid einen Gast zu verlieren, der die Gastgeber lediglich als notwendiges Übel und als RRV ansieht.
.. und ja, mir ist durchaus bewusst, dass airbnb selbst wohl mittlerweile am weitesten von ihrem Gedanken weg ist ... aber sie werben doch noch damit .. allerdings wohl nur mit den Rosinen.
Genau solche Menschen, mit ihrer verschobenen, verkehrten Denkweise bringen mich dann dazu.
Aber was kann im Prinzip Airbnb dafür, wenn ein einzelner einfach nicht kapieren will..... du bist genau der kontraindikator, der solchen Firmen das Geschäft kaputt macht.
Ich würde solche „Geschäftspartner“ im normalen Leben, sofort entsorgen wenn ich so etwas hier lesen würde.
Aber mach gerne weiter.....
Naja, es ist ein freies Forum und jeder darf seine Meinung äußern ohne gleich entsorgt zu werden... Aber irgendwie kann ich dem Sinn dieser Diskussion langsam auch nicht mehr folgen.
Das kommt mir so vor, wie wenn ein Autohändler dem Autokäufer vorwirft dass der Autohersteller die Abgaswerte manipuliert hat....
@Gabi37... du hattest Ja geschrieben zu:
Ist es richtig, dass die besonderen Umstände auch für Aufenthalte nach 31.05 gelten.
Dort ist aufgeführt:
1. Verkehrsstörungen
Wenn also die Airline kurzfristig storniert kann ich kostenlos stornieren
2. Reisebeschränkungen/Warnung
Wenn die Reisewarnungen auch nach den 31.05 gelten, sind die besonderen Umstände anwendbar?
Ein generelles Ja denke ich, kann man nicht für den ganzen Teil geben.
Klar EC gelten immer, egal zu welcher Tages- und Jahreszeit.
Punkt 2 gilt wohl auch, wobei 'Reisewarnung' schwammig ist.
Punkt 1 hingegen gilt (eigentlich) nicht, unter Verkehrsstörungen ist nicht ein einzelner gecancelter Flug gemeint, da wäre es ein Nein ... naja, aber wir wissen ja, dass der Support eh willkürlich handelt.
@Sabine-Ingrid0.. naja, mit jedem Einkaufszettel hat man einen Stimmzettel in der Hand .. das verstehen einfach viele nicht.
@Ralf5 Brasilien hat jetzt das Einreiseverbot bis auf weiteres vom 30.04 auf Open End verlängert.
Muß nicht der Gastgeber stornieren, wenn es gar nicht möglich ist, die Unterkunft zu beziehen ?
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Es ist nicht richtig daß es "gar nicht möglich ist, die Unterkunft zu beziehen". Die Unterkunft kann schon bezogen werden, du kannst aber per Flug nicht anreisen. Ein Brasilianer könnte wohl einchecken.
Für all das kann dein Gastgeber nichts. Also mußt du stornieren.
@Ute42 ok von dieser Sichtweise kann man es auch betrachten. Für all das kann ich aber auch nichts und ich habe ja als deutscher gebucht. Wenn ich nicht kommen könnte, weil man mich nicht aus Deutschland läßt, aber Brasilien mich reinlassen würde, könnte man es so sehen.
Aber ist eben Ansichtssache, je nachdem von welcher Seite man es sieht.
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Willst du stornieren oder will dein Gastgeber stornieren? Du willst stornieren – richtig?
Dann stornier doch einfach.
Im System von airbnb werden Gastgeber die Termine stornieren mit Sanktionen belegt. Ich will die hier nicht alle aufzählen, auf jeden Fall ist das unangenehm. Es kann ja wohl nicht sein, daß man an einen Gast einen Termin vermietet, dann findet man jemanden der mehr bezahlt und setzt den ursprünglichen Gast an die frische Luft.
Ich finde die Sache mit den Sanktionen richtig. Diese Regelung wurde nicht eingeführt um Gäste zu ärgern, sondern zum Schutz der Gäste.
Das habe ich jetzt zufälligerweise auf irgend ein Link zu meiner Reise gelesen
Eventuell werden wir die Regelung für besondere Umstände auf diese Buchung ausweiten. In diesem Fall kannst du deine Buchung stornieren und erhältst eine vollständige Rückerstattung oder Reiseguthaben für deine nächste Buchung. Wir melden uns hierzu am 1. Mai wieder bei dir.
Das ist ja mal eine Aussage, dann weiß ich zumindest bald Bescheid.
Ich stimme den Erklärungen von @Ute42 zu, möchte jedoch noch einiges ergänzen:
als Gast hast du die Möglichkeit kostenlos zu stornieren, wenn Du Dein Reiseziel z.B. aufgrund von Einreiseverbot, nicht erreichen kannst. Dies ist unter den "normalen" besonderen Umständen aufgeführt, wurde auch von @Gabi37 weiter oben bereits erwähnt.
Zudem wurden die besonderen Stornobedingen aufgrund von Covid19 nun auch auf Reisen mit Check-Datum Juni erweitert (zuvor nur bis 31.05.), vorausgesetzt die Buchung wurde vor dem 14.03. abgeschlossen, aber das trifft ja für Dich zu.
Ich selber habe oft Gäste aus NZ, AUS, USA, CAN etc. , die mehrere Wochen, teils sogar Monate in Deutschland sind, Freunde/Verwandte besuchen oder mehrere Stationen abklappern bevor sie dann bei mir einchecken.
Rein theoretisch könntest Du also bereits im Lande (also in Brasilien) verweilen, erst auf irgendeiner Gaucho-Ranch, dann Sightseeing hier und dort und als Abschluss in Deiner gebuchten Unterkunft. Dies kann Dein Gastgeber natürlich nicht wissen und deshalb solltest Du stornieren, weil Du ja noch nicht im Lande bist und folglich zum Check-In nicht einreisen kannst.
Anders sieht es aus, wenn es für Airbnb Unterkünfte ein Vermietungsverbot in Brasilien bzw. im jeweiligen Bundesstaat oder der Provinz gibt, wo Deine Unterkunft liegt. In diesem Fall wäre Dein Vermieter verpflichtet zu stornieren.
@Ralf5 Mit Juni habe ich noch nicht gelesen. Ich fliege 04.06, also kostenlos Stornierbar ?
die Verlängerung bis Juni wurde in einem E-Mail an alle Gastgeber versendet, die auch Buchungen im Juni haben (Hierzu gibt es einen separaten neuen Thread von Ute42) . Ob die sanktionsfrei Stornierung aufgrund von Covid19 hier auch für Gäste anwendbar ist, ist aus dem Schreien nicht ersichtlich. Auf jeden Fall sollten die besonderen Umstände aufgrund von Verkehrsbehinderungen (keine Flüge) oder staatlich verhängter Maßnahmen greifen:
Staatlich auferlegte Verpflichtungen, einschließlich Geschworenenpflichten, Reisebeschränkungen, Erscheinen vor Gericht und militärischen Einsätzen. Wir benötigen eine Kopie der offiziellen Benachrichtigung von dir, die nach Abschluss der Buchung datiert ist und den Namen der Person enthält, für die die Verpflichtung gilt.
@Thomas2051... du hast doch weiter oben geschrieben, dass du mit deinem Gastgeber bereits ein gütliches Gespräch hattest.
Insofern, falls dein Gastgeber dir wohlgesonnen ist, kann er z.B. einfach das Buchungsdatum auf 'vor Ende Mai' ändern, so habe ich es z.B. geregelt mit meinen Gästen die im Mai anreisen wollten (damals galt die Regelung nur bis 14. April).
Wenn du dem Gastgeber für seine Umstände entgegenkommen möchtest, könnte man z.B. auch den Buchungszeitraum auf wenige Tage ändern (soviel wie du dem Gastgeber für seine bisherige Arbeit sowie den Umstand, dass die Wohnung durch dich geblockt war und nicht anderweitig vermietet werden konnte) und diese Buchung dann bestehen lassen, bzw. mit 50 % stornieren.
Danke für die Antworten. Ich werde dann bis 01.05 abwarten, wie angekündigt von Airbnb.
Dann im mit den Gastgeber nochmal Kontakt aufnehmen, ich würde ja auch gerne kostenlos umbuchen auf nächstes Jahr, wenn es geht. Aber ich kann natürlich heute noch nicht sagen, wann ich Urlaub habe.