Hallo @Petra680 , durch das neue Bundesgesetz und die Länder-Verordnungen wird die Verantwortung in die Hände der Bürger (hier: Gastgebende und Reisende) gelegt. In Baden-Württemberg (siehe dort) gibt es über die Abstands-, Masken- und Hygieneempfehlung hinaus aktuell in der Beherbergung seitens der Corona-VO keine verbindlichen Auflagen wie 2G, 3G oder Testpflicht. Davon unbenommen sind die Möglichkeiten der Betreiber der Beherbergungsstätten im Rahmen ihres Hausrechts.
Und von letzterem machen wir als Live-in-Host mit Privatzimmer Gebrauch und haben im Inserat sowie in den Hausregeln immer noch 2G+ als Bedingung stehen.
Wie sinnvoll der Test ist, merke ich derzeit am eigenen Leib, denn ich bin rechtzeitig in Quarantäne gegangen. Und ich erwarte den Test auch von künftigen Gästen.