BaWü Neue Corona-VO zum 3. April 2022

Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany

BaWü Neue Corona-VO zum 3. April 2022

Heute trat im Südwesten die neue Corona-VO in Kraft. So wie ich das sehe, sind für Gastgeber*innen relevant:

 

§ 2 Abstands-, Masken- und Hygieneempfehlung

Die Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 Metern zu anderen Personen, eine ausreichende Hygiene, das Tragen einer medizinischen Maske oder einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) in öffentlich zugänglichen geschlossenen Innenräumen und das regelmäßige Belüften von geschlossenen Räumen werden generell empfohlen.

[Persönliche Anmerkung: je nach Begebenheit können auch Beherbergungsbetriebe öffentlich zugängliche Räume beinhalten.]

 

§ 6 Besondere Verordnungsermächtigungen zu Test-, Masken- und Hygienepflichten

( 8 ) Das Wirtschaftsministerium und das Sozialministerium werden gemäß § 32 Satz 2 IfSG ermächtigt, durch gemeinsame Verordnung für

[…]

2. das Beherbergungsgewerbe,

[…]

zur Bekämpfung der sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage Maskenpflichten, die Anordnung eines Abstandsgebots mit einem Abstand von 1,5 Metern, Testpflichten und daran anknüpfende Beschränkungen des Zugangs sowie die Verpflichtung zur Erstellung und Anwendung von Hygienekonzepten jeweils nach Maßgabe des § 28a Absatz 8 Satz 1 Nummern 1 bis 4 IfSG festzulegen.

 

Heißt: Aktuell gibt es in der Beherbergung seitens der Corona-VO über die genannten Empfehlungen hinaus keine verbindlichen Auflagen wie 2G, 3G oder Testpflicht. Davon unbenommen sind die Möglichkeiten der Betreiber der Beherbergungsstätten im Rahmen ihres Hausrechts.
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des...

[keine Rechtsberatung – nur Erfahrungsaustausch; im Zweifel bitte beim zuständigen Ministerium nachfragen]

0 Antworten 0

Durchstöbere die Artikel im Info-Center

Mach deine Unterkunft für Gäste bereit
Tipps von Gastgeber:innen auf Airbnb-Plus: So fügst du durchdachte Details hinzu
Unterstütze Gäste während ihres Aufenthalts