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Hallo zusammen,
unsere Flüge nach und von Dublin, vom 21 bis 27 Dezember, wurden gestrichen. Was mache ich nun mit der Buchung bei Airbnb, damit ich meine Anzahlung zurück erhalte?
Einfach stornieren wegen Corona ist wohl nicht möglich. Die letzte Richtlinie vom 01.10.2020 ist mit Ablauf von 45 Tagen, seit 14.11.2020 eigentlich nicht mehr gültig und aktualisieren mag dort wohl keiner mehr.
Wie gehe ich jetzt am besten vor?
VG Günter
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Ein Einreiseverbot oder ein Beherbergungsverbot wird @Günter70 nichts nützen, denn nach den airbnb Richtlinien berechtigt beides nicht zur kostenlosen Stornierung. Der Tip hartnäckig zu bleiben ist natürlich richtig, da kann man immer wieder mal Glück haben.
Ich bin gespannt wie Airbnb entscheidet, ein echtes Einreiseverbot gibt es derzeit ja nicht aber eventuell eine unzumutbare Erschwernis wg.Quarantäne, die anerkannt wird.... Ich tippe deshalb auf kostenlose Stornierung seitens Airbnb.
@Günter70 wann hast du denn die Buchung eigentlich gemacht ?
Muss ich in Irland in die Quarantäne?
Grundsätzlich wird allen Einreisenden, auch Iren und Bürgern mit Wohnsitz in Irland, empfohlen, für 14 Tage nach Einreise ihre Bewegungen stark einzuschränken. Ausgenommen von dieser Auflage sind Reisende aus Ländern und Gebieten auf der „Green List“, und Rückkehrende aus Nordirland. Auf Grundlage von ECDC-Kriterien umfasst die “Green List„ künftig Länder mit einer Inzidenz von bis zu 25 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner innerhalb von 14 Tagen. Sie wird wöchentlich aktualisiert. Deutschland steht derzeit nicht auf der Liste, daher wird auch Einreisenden aus Deutschland empfohlen, für 14 Tage nach Einreise ihre Bewegungen stark einzuschränken.
Derzeit sind Spediteure und andere Mitarbeiter im Logistikbereich von den Empfehlungen der irischen Regierung ausgenommen, ihre Bewegungen bei ihrer Ankunft in Irland einzuschränken. Das irische Verkehrsministerium bietet hier detailliertere Informationen.
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Das Problem ist auch, daß sich die airbnb COVID-19 Stornobedingungen und die Stornobedingungen aufgrund außergewöhnlicher Umstände teilweise widersprechen.
Außerdem gibt es beim airbnb Kundendienst offenbar kein durchorganisiertes Ticketsystem sodaß man immer wieder von vorne beginnt. Deshalb ist der von Christa zuletzt gegebene Tip am Besten, es immer wieder mal zu probieren. Man kann einfach nicht genau vorhersagen was dabei herauskommt, wenn man beim service anruft.
Oha, jetzt bin ich echt überrascht und verwundert. Nachdem ich gestern am Abend und Heute in der Früh
mit dem Support geschrieben und die Stornomails von Aer Lingus übersandt hatte, sehe ich soeben eine Mail mit einer Anweisung auf mein Konto.
Ehrlicherweise muß ich sagen habe ich damit nicht gerechnet, vor allem das es so schnell geht.
Herzlichen Glückwunsch @Günter70. Scheinbar hält sich Airbnb genau an seine Richtlinien.
Da Du vor dem dem 14.03.19 gebucht hast gilt "Buchungen für Aufenthalte und Entdeckungen auf Airbnb am oder vor dem 14. März 2020 mit einem Check-in-Datum oder Termin innerhalb der nächsten 45 Tage ab heute unterliegen den Richtlinien und können vor dem Check-in storniert werden."
.....ja die Richtlinien hatte ich wohl gelesen, allerdings sind die am 01.10.2020 eingestellt worden und galten ab dann für 45 Tage, also bis zum 14.11.2020. So hatte ich es interpretiert und seit dem 01.10.2020 wurde auch nicht mehr aktualisiert. Deshalb hing ich etwas in der Luft.
Wie auch immer, vielen Dank für eure Antworten und Tipps.
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Hallo @Anna ,
das was @Günter70 geschrieben hatte ist richtig, die COVID-19 Stornierungsbedingungen sind ausgelaufen.
Die Stornobedingungen wurden am 1.Oktober veröffentlicht und galten für 45 Tage also bis zum 15. November, heute haben wir aber den 20. November. Also gibt es seit 5 Tagen keine COVID-Stornobedingungen mehr.
Vielleicht kannst du airbnb darauf aufmerksam machen damit das upgedated (geupdated ?) wird.
.. wenn ich mich recht erinner, gab's doch erst gerade kürzlich einen Thread in dem der Support diese 45 Tage ab heute so ausgelegt hat, dass der Check-in innerhalb von 45 Tagen ab heute sein müsse.
Wie auch immer .. die Formulierung gehört erschossen.