@Monika--Elisabeth0 @Till-and-Jutta0 @Jörg8
Zuerst mal vielen Dank für die zahlreichen Rückmeldungen.
Airbnb hat am Freitag erfolglos versucht, den Gast zu erreichen. Ich habe dann an diesem Tag nichts mehr unternommen. Nebenbei meinte Airbnb, dass der Gastgeber innerhalb der EU erst nach 36h etwas unternehmen könnte.
Nichtsdestotrotz habe ich Samstag früh Airbnb dann gebeten, dem Gast zu schreiben, dass ich die Polizei hole, sollte sie die Wohnung nicht unverzüglich verlassen. Wie ich dann 2h später die Wohnung betreten habe, war sie ausgezogen. Die Wohnung war in gutem Zustand.
Ich bin bis jetzt nicht ganz sicher, ob die Polizei hier überhaupt einschreiten hätte dürfen. Eventuell ist die rechtliche Lage in Österreich auch etwas anders als in Deutschland. Auch zu den von Airbnb genannten 36h konnte ich bisher nichts finden. Ich werde dies in jedem Fall rechtlich prüfen lassen, um in der Zukunft für den Fall besser vorbereitet zu sein.